Verfällt die Gewährleistung mit dem Tod des Einzelunternehmers?

Diskutiere Verfällt die Gewährleistung mit dem Tod des Einzelunternehmers? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe das Problem, das bei meiner Fassade, die noch nicht fertig ist, einige Mängel aufgetreten sind. Ich hatte einen Sachverständigen...

  1. #1 GSeeger, 12.09.2010
    GSeeger

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    Hallo,
    ich habe das Problem, das bei meiner Fassade, die noch nicht fertig ist, einige Mängel aufgetreten sind. Ich hatte einen Sachverständigen auf der Baustelle und der BU war auch mi da. Die Mängel wurden festgehalten, das Protokoll habe ich aber noch nicht. In der Zwischenzeit ist der BU, ein Einzelunternehmer, verstorben. Wer bezahlt nun die Beseitigung der Mängel?
     
  2. Mathie

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    Gibt es eine Gewährleistungsbürgschaft oder einen Einbehalt? Dann kannst Du Dich ggf. da schadlos halten. Sonst ggf. bei den Erben

    Gruß Mathie
     
  3. Vossi

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    ggf. bei denn Erben? Ob das der richtige Weg ist?
     
  4. Mathie

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    Kann aus der Ferne keiner Beurteilen. Da hier niemand die Umstände kennt.

    Aber wo glaubst Du bedienen sich z.B. Banken wenn der Verstorbene einen Kredit laufen hatte, wenn nicht aus dem Erbe?

    Gruß Mathie
     
  5. Vossi

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    Ich könnte mir vorstellen, das Gewährleistungsansprüche mit dem Tod des Einzelunternehmers verfallen. Sind ja keine Schulden....
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Die Frage wäre auch, ob die Einzelfirma von jemandem fortgeführt wird oder ob sie (wie oftmals üblich) mit dem Tod des Unternehmers erloschen ist.

    Auch was das Erben betrifft, gibt es da eine Menge Details zu beachten.

    Fragen über Fragen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. lawyer

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    Für die Beseitigung der Mängel muß zunächst nicht gezahlt werden. Am Anfang besteht nur der Anspruch auf Nachbesserung. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer zur Mangelbeseitigung bestimmten Frist eröffnen sich (je nachdem, ob BGB- oder VOB-Vertrag) andere Gewährleistungsrechte (Aufwendungsersatz, Minderung, Schadensersatz).

    Der oder die Erben treten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Ein Erbe müßte also grundsätzlich die Ansprüche erfüllen.
     
Thema: Verfällt die Gewährleistung mit dem Tod des Einzelunternehmers?
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