Wer darf ein Dach eindecken ?Dachfläche ca 70m² Satteldach

Diskutiere Wer darf ein Dach eindecken ?Dachfläche ca 70m² Satteldach im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, nachdem ich dieses Forum schon seit einiger Zeit besuche und rege mitlese habe ich mich jetzt selbst angemeldet und habe ein paar...

  1. Chris2

    Chris2

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    Hallo,

    nachdem ich dieses Forum schon seit einiger Zeit besuche und rege mitlese habe ich mich jetzt selbst angemeldet und habe ein paar Fragen, Wäre ich schön wenn es eine rege Beteiligung gebe. Danke beriets im voraus.

    Vor etwa einem halben Jahr habe ich ein Haus aus ca 1900 erworben. Da das alte Tonziegel gedeckte Dach nicht mehr sehr ansehnlich aussah und mindestens 60 Jahre auf dem Buckel hat habe ich mich für eine Dacherneuerung entschieden. In diesem Rahmen sollen der Dachüberstand verlängert werden, eine neue Regenablaufrinne montiert werden, Laufrostanlage,Dachschrägenfenster,Tondachziegel,Unterspannbahn usw...


    Nachdem eine Firma gefunden war, die die Arbeiten ausführen wollte habe ich den Auftrag vergeben, Grundlage des Werksvertags ist das BGB. Nachdem ich mir die arbeiten angeschaut habe musste ich gestern Abend feststellen das die Teilfertige Neueindeckeung einem Totalschaden der erstellten Arbeiten gleich kommt. Ca 20 Mängeln sind mir bereits aufgefallen und das obwohl ich auf diesem Gebiet ein völliger Leie bin:

    -Unterspannbahn mit Klebestreifen wurde nur auf einer Dachseite verklebt.
    -BAhnüberlappung teilweise nur 3 cm
    -Dachlattenstärke zu gering
    -Dachüberstand instabil
    -Ortgangssteine nicht besfestigt
    -Dachverlängerung weißt Höhenunterschiede von bis zu vier cm zwischen den Sparren auf
    -Keine Traufbleche montiert, Spannbahn liegt auf der Hausmauer auf und mündet in der Regenrinne (lediglich 6 Monate UV beständig)
    -seitlicher HAusanschluss und Kaminanschluss undicht
    - ...
    -...

    Diese Liste könnte ich sicher noch endlos fortführen wenn sich einer vom Fach die Sache anschauen würde.

    Jetzt habe ich gemerkt das in meinem Auftrag nirgens die Bezeichnung Dachdecker zu finden ist. Ich weis jetzt sicher das die Firma nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und auch kein Innungsmitglied.

    Darf denn solch eine Firma ohne Meister und nur mit einem angestellten Dachdecker ein komplett neuen Dachaufbau ausführen/durchführen/herstellen?

    Das ich mich selbst in diese blöde Situation gebracht habe ist mir bewusst, da ich mich im Vorfeld hätte erkundigen können. Die Arbeiten habe ich jetzt ersteinmal gestoppt und bin am überlegen wie ich von dieser Firma Abstand gewinnen kann und die Arbeiten von einer wirklichen Fachfirma ausführen lassen kann. Eine Abschlagszahlung von 50%, 4000 Euro habe ich bereits bezahlt. Der Material Wert der Ziegel und des Dachfensters liegt bei ca 2000 Euro. Ich bin mal gespannt ob ich aus dem Vertrag rauskomme und wenigstens etwas Geld zurück bekomme kann.

    (Dachfläche ca 70m² Satteldach)
     
  2. KPS.EF

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    Frage doch einmal bei der für das Objekt zuständigen Handwerkskammer nach!

    Deine Pflichten als Bauherr findest Du übrigens in der für den Objekt-Standort zutreffenden Landesbauordnung.
     
  3. Chris2

    Chris2

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    Dann werde ich direkt mal in der Landesbauordnung nachschauen und hoffen das es mich weiter bringt. Danke schon mal für den Tip
     
  4. R.B.

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    Ich würde eher mal in die Gewerbe- bzw. Handwerksordnung schauen. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  5. Lukas

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    Davon hatter aber kein ordentliches Dach.

    Also erstmal jemanden sachverständiges heranholen, der das beurteilen kann. Danach kannste immer noch versuchen zu retten, was zu retten ist.

    Gruß Lukas
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Richtig, aber ich gehe mal davon aus, dass dieses Thema auch noch bearbeitet wird. Aus Fehlern lernt man. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 MoRüBe, 12.09.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.09.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Eben!...

    ... diesen Nebenkrieg würde ich gefälligst lassen. Denn im Falle eines Falles sind nämlich beide dran: Auftragnehmer und Auftraggeber. Und da kann man sich nicht mit Unwissenheit herausreden. Abgesehen davon, weiß man nicht, inwieweit der AN nicht nen Querschreiber hat.:konfusius

    Das bezog sich auf Lukas Aussage
     
  8. Chris2

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    Fakt ist, das das Dach auf jeden Fall wieder komplett runter kommt und von Grund auf neu gemacht wird. Das dadurch jede Menge Kosten aufkommen steht außer Frage. Darum geht es jetzt auch gar nicht mehr. Hauptsache die Arbeiten werden vernüftig erledigt.

    Es dreht sich lediglich darum, wie oben schon erwähnt, ob man durch die Auftragsvergabe an eine Firma die mit Dacharbeiten wirbt einen Auftrag für eine Dacherneuerung vergeben darf. Oder hat der AG die Pflicht vor jeder Auftragsvergabe die Firma auf "Zulässigkeit" zu prüfen?

    Anders gefragt: Darf eine nicht in die Handwerksrolle eingetragene Firma, eine Dacherneuerung durchführen?
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Darfst Du als Zweiradmechanikermeister auch an Dreirädern meisterlich mechanikern?

    Anders gefragt: Weißt Du genau was der angemeldet hat? Weißt Du was die Anlage B zur HWO oder die Europäisierung des Handwerksrechts dazu hergeben?

    Du bist schon auf dem auf Rache besonnenen Nebenkriegsschauplatz und ich habe so meine Zweifel, daß Du da viel gewinnen kannst, weil, nachdem ggf. des Staates Macht gewütet hat, nichts mehr für Dich übrig sein wird.

    Gruß Lukas
     
  10. Chris2

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    "Genaugenommen sind Dreirädrige Motorfahrzeuge mit inbegriffen." ;)

    Racheakte wären zwar angebracht, aber dafür sind mir meine Nerven und meine Zeit wirklich zu Schade.

    Aber aus dem abgeschlossen Werkvertrag würde ich gern raus kommen um endlich einen Dachdecker beschäftigen zu können.
     
  11. Lukas

    Lukas

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    Dann würde ich vorerst den "kleinen Weg" empfehlen. Also Sachverstand auf die Baustelle, dem Künstler ggf. seine Grenzen zeigen und gemeinsam eine Lösung, wie auch immer die aussehen mag, erarbeiten.
    Damit könnteste am Ende am besten fahren.

    Gruß Lukas
     
  12. Chris2

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    Nach einer kurzen Überlegung habe ich die Jungs erstmal einpacken und abziehen lassen, Anwaltlichen Rat habe ich mir auch eingeholt.

    Mal schaun wie die Sache weiter geht.

    Auf jeden Fall werde ich nur noch wirkliche Fachfirmen bauftragen, bzw dies vorher prüfen.

    Danke für die Tipps die Ich hier bekommen habe...
    :respekt
     
  13. #13 JeTiHaus, 03.07.2017
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    Hallo Chris2,

    ich habe leider ein ähnliches Problem wie du. Kannst du mir deshalb sagen, was bei dir herausgekommen ist?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Jens
     
  14. #14 bauspezi 45, 03.07.2017
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    die vorherigen Beiträge sind von 2010 !! ob da noch jamand antwortet??
     
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