Anspruchshaltung - Debatte um Karlheinz Aussagen

Diskutiere Anspruchshaltung - Debatte um Karlheinz Aussagen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Doch doch .... Ich hab da nur ne andere Einstellung ... und wenn ich meine dass ich nen Zaun brauche dann frag ich auch nicht wer ihn...

  1. #1 Karlheinz, 13.09.2010
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    Endlich mal ein vernünftiger Beitrag ... die Anspruchshaltung der Möchtegern-Bauherrn, die hier posten, geht mir allmählich auf den Geist. Bagger hat meine Strasse kaputtgemacht - wer zahlt? BU ist verstorben - kann ich die Erben in Anspruch nehmen? Also wirklich ... wie wär's denn mit "Als Bauherr zahl' ich erst mal selbst und nehme nicht für jeden Scheiss jemand anderen in Anspruch, selbst wenn das juristisch machbar wäre ..."
     
  2. #2 gast3, 13.09.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.09.2010
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    gast3 Gast

    das sehe ich auch so, aber ..

    @Karlheinz

    die Schlussfolgerung: jemand hat Mist gebaut und der Bauherr soll nicht jammern und erst einmal zahlen - naja - wenn er es so macht, sieht er das Geld nie wieder (gibt da ganz klare Vorschriften, wie, wann etc. mit so etwas umgegangen werden muss):

    ergo: m.E. Blödsinn
     
  3. #3 Karlheinz, 13.09.2010
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    Ich hätte das ja fast unkommentiert gelassen, aber wegen der letzten Zeile darf ich doch noch mal nachfassen ... denkst Du eigentlich nach, bevor Du so was postest? Hat der BU Mist gebaut, weil er verstorben ist? Hat der Fahrer Mist gebaut, weil er einen Moment nicht aufgepasst hat? Solche Sachen kommen vor, und wer sich als allererstes umschaut, wen er dafür haftbar machen kann, geht mir wegen seiner Anspruchshaltung halt auf den Zeiger ... genauso wie Du, wenn Dir als Erstes dazu "Blödsinn" einfällt. Aber Du befindest Dich ja hier im Forum in bester Gesellschaft - eine andere Meinung zu haben reicht nicht, man muss auch gleich noch den Beitrag, dem man - was ja völlig legitim ist - widerspricht, mit "Blödsinn" oder ähnlichem abqualifzieren. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle zu Deiner Kinderstube ...

    Zieht doch alle in die USA, da gibt's auch noch Strafschadensersatz :D. Natürlich muss man schauen, wie hoch der Schaden im Einzelfall wirklich ist, aber wenn sich die Sache im Rahmen hält, lässt sich das alles auch regeln, ohne gleich den Verursacher in Haftung zu nehmen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich halte diese Debatte für durchaus interessant und wichtig. Da die Frage um den Zaun aber schon durch das Hundegebell so gut wie OT war, hab ich das mal abgeteilt, damit das Thema Anspruchshaltung - wenn wirklich Bedarf besteht - hier diskutiert werden kann.
    Wenn kein Bedarf besteht, dann versinkt das Thema eben in den Tiefen des Forums.

    ************************

    Meine Meinung zum Thema Anspruchshaltung:
    Ich weiß, dass es ein Thema gab - BU verstorben, wer zahlt -. Ich habs nicht gelesen und werds auch jetzt nicht lesen, aber grundsätzlich ist das ja eine berechtigte Frage.
    Wenn der BU als Einzelunternehmer verstirbt und der AG Angst hat, was denn bei grösseren Schäden sei, ist die Frage erstmal berechtigt.
    Wenn es dann darum geht, die Erben in Ihrer Trauer um 5 € zu belästigen, ist das ein ganz anderes Thema!

    Auch der Bagger, der eine Strasse beschädigt, ist erstmal eine Frage wert. Insbesondere, wenn man die Kostenrechnungen einiger Gemeinde kennt, die für Ausbesserungen an Strassen geschrieben werden. Da sucht man immer die goldenen Pflastersteine!

    Dies sind imho erst einmal im Grundsatz berechtigte Fragen. Ob die dann im Einzelfall (möglicher Schaden in € vs. Aufwand für alle Beteiligten) sinnhaft sind - naja!

    Viel schlimmer finde ich es, wenn Fragen wie
    (An unsere Fliesenleger - nur ein leider häufiges Beispiel - alle anderen Gewerke gingen ebenso)
    Warum soll er die beiden Fliesen nicht nacharbeiten?
    Wenn der Fliesenleger seinen Mist nacharbeiten muss, fängt er spätestens beim 10ten Nachbessern an, über seine eigene Leistung nachzudenken.
    Und wenn ein Mangel, der einfach behebbar ist, mit Geld keiner mehr ist, dann war er vorher auch nicht schlimm.
    Dann könnte man es auch gleich lassen.

    **********************************

    So - und nun Debatte frei. Aber bitte haltet Funkdisziplin.
     
  5. mls

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    das problem beim extrapolieren:
    die bestimmungsgenauigkeit geht flöten ;)

    das problem hinter dem zaun:
    inzwischen nicht mehr "typisch deutsch", aber das machts nicht besser.

    das problem in foren (plural!):
    anspruchsdenken, zweckoptimismus und besserwisserei

    das problem in der praxis:
    da hat wohl jeder seine eigenen erfahrungen - noch haben wir vertragsfreiheit :)
     
  6. #6 gast3, 14.09.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.09.2010
    gast3

    gast3 Gast

    gut so schlimm finde ich das Wort "Blödsinn" nicht. Über Kinderstube ... na, das lassen wir besser ...

    ich meine nur, dass wenn "Mist" gebaut wurde, die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden muss - ansonsten kann es mit der Durchsetzung von (auch berechtigten) Ansprüchen schwierig werden.
     
  7. #7 ThomasMD, 14.09.2010
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    Ich stimme mit Karlheinz im Grundsatz nicht überein: "Hat der Fahrer Mist gebaut, weil er einen Moment nicht aufgepasst hat? Solche Sachen kommen vor, ...
    Auch und gerade wer nicht aufpasst, hat für die Folgen einzustehen.
    Aber darum geht es mir gar nicht vordergründig.

    Viel mehr stört mich, dass andere Meinungen, mögen sie vielleicht auch etwas unkonventionell sein, hier oft, und ganz besonders von den Platzhirschen, mit persönlichen Beleidigungen und Abqualifizierungen verbunden werden.

    H.v.S. war der "Blödsinn" notwendig, um Deine Ablehnung des vorangegangen Inhalts auszudrücken?
     
  8. #8 marlboro, 14.09.2010
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    Wenn ich einen Zaun haben möchte, dann bezahle ich den selbstverständlich auch. In meinem Fall habe ich lediglich die Nachbarn gefragt, ob sie Einwände gegen die Art und die Höhe haben.
    Wenn allerdings ein Baggerfahrer die Strasse demoliert, dann ist das doch wohl was gänzlich anderes.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Sehe ich ähnlich. Es gibt Dinge da wäre mir allein schon die Diskussion mit den Nachbarn zuviel. Der Fragesteller in dem thread hat das auch verstanden und geschrieben, dass er den Zaun macht.

    Wenn ich eine Arbeit beauftrage und diese auch bezahle, dann ist es legitim wenn ich bei einem Mangel auf Nachbesserung bestehe. Aber auch da kommt es doch auf den Umfang an. Wenn es nur eine Kleinigkeit ist, dann erledige ich das selbst, auch wenn ich einen Anspruch auf Nacharbeit durch das beauftragte Unternehmen habe. Bei Kleinigkeiten die ich selbst erledige, gefährde ich dann auch nicht die Gewährleistung durch das Unternehmen.

    Man sollte einfach die Kirche im Dorf lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Mathie

    Mathie

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    Wenn Du schon den Leuten hier vors Schienbein treten willst und Fragesteller gleich als Möchtegern-Bauherrn mit Anspruchsdenken schräg von der Seite anmachst, dann ziele doch bitte auf die richtigen Opfer bzw. Täter.

    Die Frage wurde so nie gestellt. GSeeger wollte in einem konkreten Fall wissen, ob die Gewährleistung erlischt, wenn der verursachende Einzelunternehmer zwischenzeitlich gestorben ist. Er hat nix von den Erben erwähnt, die er in Anspruch nehmen möchte.

    Wieso unterstellst Du GSeeger jetzt er sein ein Möchtegern-Bauherr mit einem ungerechtfertigten Anspruchsdenken?

    Wenn Du schon Deinen Frust loswerden willst, dann solltest Du den richtigen Leuten ans Bein pinkeln.

    Der Hinweis mit den Eben kam, die evtl. haften könnten, kam von mir und lawyer hat bestätigt, dass die Erben grundsätzlich die Ansprüche erfüllen müssten.

    Niemand hat gesagt, dass GSeeger bei der Trauerfeier den Erben eine Rechnung auf den Tisch knallen soll. Aber ich finde es nicht pietätlos, wenn die Erben nicht nur das Vermögen Erben, sondern auch die Verbindlichkeiten übernehmen.

    Zumindest haben wir die Rechnungen von Pflegedienst, Zeitungsabo, Stadtwerken etc. aus dem Erbe meiner Großmutter bezahlt und keiner der zahlreichen Erben fand das seltsam.

    Gruß Mathie
     
  11. #11 Fliese63, 14.09.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.09.2010
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    Prima ganz genau so ist es.
    Ich kann mich nicht erinnern das mir das in 30 Jahren Beruf passiert ist.
    Entweder ich bin in meiner Arbeit wirklich so gut, oder ich habe als Fliesenleger-Sklave noch nicht meinen Meister gefunden:D

    Ehrlich, letzteres ist wahrscheinlicher, denn das passiert meist dann wenn man als Handwerker nach Arbeit rumrennen muß, sich Arbeit auf Internetforen suchen muß u.ä.

    Bezahlbare Handarbeit wird immer einen Grund zum "Nörgeln" liefern, und sei es auch nur ein Pünktchen auf einer Fliese welches sich dann doch als Fliegenschiss rausstellt.

    Dank der Gesetze in unserem Rechtssystem muß ja der Handwerker dem Geld hinterherlaufen, wenn der Bauherr nicht zahlen will. Da liegt doch das Proplem.

    Es ist ein geben und nehmen. Alle Parteien müssen wollen und miteinander können. Wenn zu hohes Anspruchsdenken des Bauherren die primäre Vorrausetzung für einen Auftrag ist und der Mensch an letzter Stelle steht, na dann gutes gelingen, ich möchte solche Aufträge nicht. Meist merkt man dies aber schon im ersten Gespräch.
     
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