Abdichten der Fenster nach Feuchtigkeitseintritt. So ok?

Diskutiere Abdichten der Fenster nach Feuchtigkeitseintritt. So ok? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; ist hier jemand, der sich ein wenig auskennt. Wir haben in der Wohnung mit Feuchtigkeit zu kämpfen. Die eine Stelle haben wir bereits gefunden....

  1. #1 MamiMitNerven, 15.09.2010
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    ist hier jemand, der sich ein wenig auskennt. Wir haben in der Wohnung mit Feuchtigkeit zu kämpfen. Die eine Stelle haben wir bereits gefunden. Hier mal drei Bilder zum Ansehen. Das eine zeigt den Wassereintritt, nachdem das innere Fensterbrett herausgemeiselt wurde. Die beiden anderen Bilder zeigen die fachmännische Beseitigung der Ursache. Ich kenne mich mit soetwas nicht aus, vielleicht aber jemand hier. Ja, ich weiß, dass Silikon gut abdichtet. Aber ob das so reicht? Die Risse nach Innen sind ja nach wie vor vorhanden. Ich denke hier an Heizenergie.

    Was sagt ihr dazu?

    http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=8d3c93-1284544270.jpg&size=original

    http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=0dd950-1284544476.jpg&size=original

    http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=4c6632-1284550310.jpg&size=original


    Was ich noch seltsam finde. Hätte man, wenn man das schon so macht, nicht wenigstens die Fenster vorher ordentlich reinigen müssen an den Stellen, an denen es so zugeschmiert wurde?

    Ich persönlich empfinde diese Ursachenbeseitigung schon als eher unfachmännisch.

    Danke für Antwort
     
  2. #2 Olaf (†), 15.09.2010
    Olaf (†)

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    aarrrg...

    wat das denn?

    In welchem Rahmen erfolgen denn die Arbeiten.
    Noch Gewährleistung oder einfach so?
    Wer hat den Fb beauftragt? BT, GU, Ihr?
     
  3. Vossi

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    So wird das nix, denke ich. Da die Fenster innen nur verleistet zu sein scheinen, wäre ein Ausbau, mit anschliessender fachgerechter Abdichtung inkl. Neueinbau sicherlich eine Lösung. Mit ein bisserl Silikon Geschmiere geht sowas natürlich nicht.
     
  4. Vossi

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    Olaf, die Fenster sind alt....
     
  5. #5 MamiMitNerven, 15.09.2010
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    Ja, absolut daneben, oder?

    Ich saß hier am PC, wohne Parterre. Der "Handwerker" kam, schmierte zwei Minuten, ging. Ich dachte, der kommt nochmal. Dann hab ich mal geschaut und bin aus allen Wolken gefallen, als ich diese Ursachenbehebung gesehen habe. Ich habs natürlich sofort an meinen Anwalt gegeben, denn so gehts nicht.

    Nun war ich mir im Nachhinein allerdings unsicher und wollte mal ein paar "Expertenmeinungen" hören, damit ich morgen im Gespräch mit dem Anwalt auch etwas wissender erscheine.

    Die Fenster sind schon ne Weile drin. Es geht nicht um einen Garantiefall. Ich wohne zur Miete und habe der Wohnungsbaugesellschaft mitgeteilt, dass hier im Wohnzimmer feuchte Flecken an der Wand zu sehen sind.

    Nunja. Sie sind halt der Meinung, dass dies so ausreicht.

    Weiter habe ich im Kinderzimmer nach jedem Regenerguss eine Luftfeuchte von mal eben 75 Prozent (also, wenns richtig schüttet). Da kann ich danach Lüften, wie ich mag. Nix. Geht nicht runter. Dauert dann ne Weile (paar Tage), bis sich das wieder normalisiert.

    Die Handwerker sind dann auch zur Obermieterin, da ich den Verdacht habe, dass es irgendwie mit den Balkons zu tun hat und meinten, dass wohl auch dort ein paar Risse wären, die sie mit Silikon zumachen wollten..

    Frohes Schaffen..

    Mal sehen, was mein Anwalt morgen sagt..

    Aber DAS brauch ich mir doch nicht als fachmännische Ursachenbekämpfung gefallen lassen, oder? Ich wusste nicht, ob ich Lachen oder Heulen sollte, als ich den Pfusch gesehen habe. Sieht aus, wie mal kurz drangerotzt, sorry..
     
  6. Vossi

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    Wenns nicht Dein Eigentum ist, kannst Du gegen die Ausführungen erstmal nicht unternehmen. Dein Anwalt, so man denn einen braucht, kann eventuell Mietminderungen geltend machen, eigentlich aber nur die Mängelbeseitigung fordern. Im Interesse Deines Vermieters wird es sicherlich sein, sein Objekt auf Stand zu halten....
     
  7. #7 MamiMitNerven, 15.09.2010
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    Naja, wenn ich die Beseitigung betrachte, frage ich mich wirklich, ob es in seinem Ermessen liegt.

    Den Anwalt brauchte ich, weil sich aufgrund meines eigenen Tätigwerdens nichts tat.

    Eigtentlich, so kenn ich es noch aus Zeiten meiner Berufstätigkeit, ist es ja so, dass man eine fachgerechte Ursachenbekämpfung schon fordern kann. Wenn es so ist, wie es hier ist, könnte auch ein Mieter nix unternehmen, wenn ein Vermieter meint, Schimmel mit Rigibsplatten (wie auch immer das geschrieben wird. Ich bin ne Frau, ich muss das nicht wissen) zu überdecken. Ordnungsgemäße Ursachenbekämpfung sieht doch anders aus. Egal ob Eigentum oder Miete. Der Vermieterseite ist das egal. Hauptsache erstmal Ruhe. Den Sachbearbeitern gehört das Objekt nicht direkt. Ich fühle mich eher so, als wenn man erstmal ruhig gestellt werden sollte.

    Und was mich dabei am meisten stört, ist, dass diese Beseitigung so gepfuscht ist, dass ich doch sicher Heizenergie verschwenden werde im Winter. Wenn doch ne Art Zufuhr nach Außen ist, die ja immerhin Wasser durchlässt und Außen nur n Klecks Silikon drangemacht wurde, soll dies Heiztechnisch ordnungsgemäß sein?

    Und Nein, ich kann nicht einfach ausziehen, da ich ergänzende ALGII-Empfängerin bin. Da geht das nicht so einfach. Die Vermieter sagen, dass nix ist und das bleibt stehen. Und außerdem möchte ich das auch eigentlich nicht, denn die Wohnung ist ansonsten perfekt.
     
  8. #8 MamiMitNerven, 15.09.2010
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    In seinem Interesse meine ich natürlich
     
  9. R.B.

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    Wer hat was, wo, wie beauftragt?

    Als Mieter kannst Du Dich normalerweise beruhigt zurücklehnen und die Sache dem Hausbesitzer überlassen. Ich weiß auch nicht was Dein Anwalt machen sollte, oder warum DU hier aktiv werden müsstest.

    Hast Du den Austausch der Fenster oder die Reparatur in Auftrag gegeben? Genehmigt vom Hausbesitzer?
    Also zuerst einmal Vertragsverhältnisse prüfen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2010
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    @ Ralf:
    Die Mami beschwert sich über einen Wassereinbruch beim Verwalter des Vermieters - und das Silikongeschmiere ist dessen "Mangelbehebung" :wow

    @ Mami
    Vorweg - Silikon ist kein Stoff zum Abdichten, sondern nur ein plastischer Fugenfüller!!

    In so weit sind die "Maßnahmen" also als Mangelbehebung ungeeignet, wenn sicher auch kurzzeitig erfolgreich!

    Ich würde der Verwaltung androhen, dass Sie sich einen Gutachter nehmen, wenn keine ordnungsgemäße und dauerhafte Mangelbehebung erfolgt, dessen Kosten die Verwaltung dann zu tragen hätte.
    Vielleicht bewegt diese "Aussicht" deren Gehirne und Hintern ein wenig.
     
  11. R.B.

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    Das war auch meine erste Vermutung, aber dann kam die Sache mit "der Vermieter wird nicht aktiv". Deswegen wäre ja denkbar gewesen, dass doch die TE einen Auftrag erteilt hat.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 MamiMitNerven, 16.09.2010
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    Hallo,

    nein, ich habe keinen Auftrag erteilt. Ich habe mich bei der Verwaltung gemeldet, da nasse Flecken unter der Fensterbank sichtbar waren. Dieses Gepfusche ist deren Mängelbeseitigung.

    Den Anwalt habe ich, weil sich duch mein alleiniges Tätigwerden rein gar nichts getan hat. Irgendwie muss ich ja ne trockene Wohnung bekommen

    Nunja, vielleicht ist es ja auch nur die Fuge am Fenster, die das Wasser hineinlässt. Für diesen Fall wäre es dann wohl ok, oder?

    Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert, der dies wohl so als ok empfindet. Nunja. Demnach kann ich eh nichts weiter machen.

    Ich denke eben auch wie Ralf, dass dies ordnungsgemäß und dauerhaft erfolgen sollte und ich als Mieterin das Recht habe auf fachgerechte Mängelbeseitigung. Jetzt bitte nicht lachen: Ich habe mal beim Mieterverein geschafft.. Ja, ich weiß.. Dann sollt ich es eigentlich wissen.. Pfff.. Nunja. Aber auf jedenfall ist mir aus der Zeit noch bekannt, dass ein Mieter so ein Gepfusche nicht hinnehmen muss. Jedoch meint mein Anwalt, dass dies wohl hässlich aussieht, aber außen eh keine Sau stört und daher eben dies die Art des Vermieters der Mängelbeseitigung wäre, sie würde ausreichen, sofern nun kein Wasser mehr eintritt und außerdem darf der Vermieter selber entscheiden, wie er Mängel beseitigt. Wie gesagt, ich bin ein wenig "schockiert" darüber, wie hier gepfuscht wird. Aber nunja.

    Dieser große Wassereintritt, den man auf dem einen Bild sieht, das ist bereits getrocknet. Ging recht schnell. Ich glaub nach zwei Tagen war nichts mehr zu sehen. Aber die feuchten Flecken an der Wand sind nach wie vor da. Mal sehen, ob die überhaupt eintrocknen.

    Ich hab dann zu meinem Anwalt noch gemeint, dass, wenn dieses Silikongemehre nichts bringt und weiter Wasser reintritt, dann könne der Vermieter ja doppelseitigiges Klebeband nehmen und von außen das ganze Fenster abkleben, wenn es denn in seinem Ermessen liege, wie er Mängel beseitigt und eben das ordnungsgemäße und fachgerechte hier keine Rolle spielt.

    Nunja, ich werde mir das Schauspiel anschauen. Wenn sie meinen, so die Lösung zu erzielen, dann müssen sie eben alle paar Jahre die ganze Sache wiederholen, sofern es überhaupt so lange hält.

    Fraglich ist es einfach für mich, was nun bzgl. der Heizung ist. Wenn Feuchtigkeit von außen wegbleibt, die Kälte kommt doch trotzdem druch diese Ritzen, durch die das Wasser den Weg fand, oder? Auch wenn ein Klecks Silikon davor ist.. Oder?
     
  13. R.B.

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    Jepp. Aber wie eingangs schon geschrieben, den Mangel musst Du beim Vermieter bzw. Verwalter anzeigen, und wie der Mangel beseitigt wird, liegt im Ermessen des Vermieters.
    Natürlich gibt es auch da eine Schmerzgrenze, und zwar dann, wenn die Mietsache nicht, bzw. nicht mehr, wie vereinbart genutzt werden kann.

    Ist mit der Silikon-Aktion der Mangel beseitigt, dann sehe ich keinen Grund wie man den Vermieter zu einer Nachbesserung bewegen könnte. Du könntest vielleicht optische Gründe geltend machen, aber ich bezweifle, dass diese ausreichend sind.

    Deswegen auch meine Nachfrage nach den Vertragsverhältnissen. Hättest Du den Auftrag an den Handwerker erteilt, dann wäre der Dein Ansprechpartner gewesen. So ist und bleibt der Vermieter Dein Ansprechpartner.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 MamiMitNerven, 16.09.2010
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    und heiztechnisch dürfte dies auch in Ordnung sein, sofern das Wasser jetzt nicht mehr eintreten sollte?
    Ich bin ne Frau, ich denke kompliziert. Deshalb frage ich eben auch hier nach.

    Mir geht es auch nicht darum, dass es schön aussehen soll. Wenn es so seinen Zweck erfüllt, ok.

    Wie gesagt, wenn doch noch Wasser eintritt, kann der Vermieter ja dann doppelseitiges Klebeband nehmen und alles zukleben. :D

    Nee, ernsthaft. Sofern das Wasser nicht eintritt, ist es ok. Allerdings mach ich mir meine Gedanken bzgl. Heizen. Da es ja genau über der Heizung ist. Geht durch so eine Maßnahme nicht viel Heizenergie flöten?
     
  15. R.B.

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    Nein. Bezogen auf die gesamten Heizkosten wird sich das nicht merklich auswirken.

    Natürlich könnten wir jetzt die Wärmebrücke noch detailliert betrachten, aber wenn ich Dir dazu alles noch denkbare schreibe, stehst Du morgen wieder beim Anwalt. :D

    Gruß
    Ralf
     
  16. Julius

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    Na, das würde ja bedeuten, daß sie wieder arbeitet (statt zuhause irgendwelche vermeintlichen Mängel zu konstruieren)... :D
     
  17. #17 MamiMitNerven, 16.09.2010
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    Nee, lass mal gut sein :mega_lol:
    Ich bin halt Laie auf dem Gebiet und daher fragte ich mich dies.
     
  18. #18 MamiMitNerven, 16.09.2010
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    Na, hab ich gelacht! Ich konstruiere keine vermeintlichen Mängel, es ist eindeutig, dass was von Außen nach Innen kommt. Ebenso an einer anderen Stelle noch in der Wohnung. Und ich glaube kaum, dass ich mich hier blöd anmachen lassen muss, weil ich mich damit mal hierher gewandt habe. Aber solche (Kabel)Affen, wie dich gibts halt in jedem Forum. Die meinen ihren Senf an irgendeiner Stelle kund zu tun, der fachlich so rein gar keine Aussage trifft und dem Verfasser eines Textes mit keiner Silbe weiterhilft.

    Aber hauptsache Du konntest dich mal äußern. Vielleicht hats DIR ja geholfen. Manche Leute brauchen sowas ja angeblich, um ihr eigenes Ego in irgendeiner Art und Weise etwas aufzubauen. Freu mich, wenn ich dir damit ne Freude machen konnte!
     
  19. tmblg

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    abdichten

    ich sehe bei dem Fenster kein Fb Anschlußprovil
    ( Fensterbankanschlußprovil) Wo ausenseitig die Alusimse angeschraubt wird
     
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