Honorarrechnung ohne Auftrag nach erstem Kennenlernen.

Diskutiere Honorarrechnung ohne Auftrag nach erstem Kennenlernen. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo. Bzgl einer Honorarrechnung für Architektenleistungen habe ich folgende Frage: Wir haben uns für ein EFH im Immoscout interessiert....

  1. 356671

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    Hallo.

    Bzgl einer Honorarrechnung für Architektenleistungen habe ich folgende Frage:

    Wir haben uns für ein EFH im Immoscout interessiert. Aus Interesse vereinbarten wir beim Architekten einen Termin um mal dessen Räumlichkeiten und den Architekten selbst kennen zu lernen. Im Vorfeld baten wir um eine Kostenauskunft für ein kleineres Haus gleicher Ausstattung. Am Tag des Treffens legte er uns ungefragt eine Umplanung vor und erklärte uns diese ausgiebig. Für diese Leistung sollen wir nun fast 600 Euro bezahlen. Ist dieses Rechtens??? Es gab nie einen Auftrag, o. Ä. Es sollte ausschließlich ein Kennenlernen sein, auch um zu beurteilen, ob man für den Grundstückskauf sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnte.

    Ich bin NICHT bereit eine Zahlung zu leisten, da nie vereinbart wurde solche Leistungen bringen. Ein Umrechnen auf weniger Quadratmeter in eine komplette Neuplanung incl. großen Zeichnungen usw zu verdrehen hat mich echt enttäuscht und ist m.E. dreist.

    Wie ist nun die Rechtslage? Ich dachte ein Kennenlernen und eine Aukunft über den Preis weniger qm sei im Interesse des Architekten schlicht eine kostenlose Leistung? Hätte wir den Ganzen Aufwand beauftragt sehe ich es anders.

    Wie würdet Ihr vorgehen?

    Ich bitte um eine ehrliche Aussage.

    Danke und LG,

    John
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Danach haben Sie schon eine Leistung beauftragt.
    Ob er die erbracht hat, lässt sich so nicht aus Ihrem Text entnehmen.

    Ein erster Termin sollte eigentlich kostenlos sein, ja. Ob der Termin, insbesondere mit der o.a. Vorgabe aber als Aquise zu werten ist, mögen die Juristen anders sehen.

    Wie sieht denn die Rechnung aus?
    • Überweis mal 600 €
    • X Stunden a YZ € = .... + MWST = 600 €
    • Leistungsphase X,Y,Z, Baukosten ###.000 €, Honorarzone ? ...(Berechnung)... = 600 €
     
  3. #3 MoRüBe, 16.09.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Meine Aussage...

    ... wäre nicht druckreif...:D
     
  4. lawyer

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    Ein Vertrag kommt nur dann zu Stande, wenn auf der Seite des Bestellers ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille besteht. Diesen Bindungswillen muß der Architekt beweisen, was im Anbahnungsstadium ohne schriftlichen Vertrag so gut wie unmöglich ist. Folge: Kein Vergütungsanspruch.
     
  5. 356671

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    Es wird pauschal 500 Euro plus Mehrwertsteuer erhoben. Das wars. Das Alles vor dem Hintergrund der Bitte eine Preisaussage für 20qm weniger zu erstellen. Ich habe eine prozentuale Umrechnung der Baukosten für das Ursprungshaus erwartet. Das hätte ich gerne selst getan, hätte ich diesen Preis gekannt. Das er daraus eine komplette Umplanung macht war nicht gefordert. Hier spielt meiner Meinung nach Geldnot eine Rollen...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2010
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    Er hat doch seinen Willen geäussert. :D Klar und eindeutig :bef1021:
     
  7. 356671

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    Und jetzt auf Deutsch? :D

    Was kann nach der HOAI für eine simple Berechnung von Kosten für 160 qm EFH berechnet werden? Hier wurde lediglich nach einem Herunterbrechen einer bestehenden Berechnung gefragt, sprich ein simples Dividieren und Multiplizieren. Sowas kann doch keine 600 Euro kosten??? :mauer
     
  8. #8 MoRüBe, 16.09.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na, wenn das so ...

    ... einfach und simpel ist, warum haste das denn nicht selbst gemacht?;)
     
  9. 356671

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    Wie gesagt hat mir der Architekt den Preis für die bestehende Planung nicht sagen wollen :o
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2010
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    Genau, jetzt bitte mal die genauen Umstände auf Deutsch!

    Ich mutmaße mal:
    Sie sehen ein Haus im I-Net - Neubau. Anbieter: Architekt Blymad
    Sie rufen Kollege Blymand an und sagen:
    Ihre Villa Tausendschön hat 190 m², das ist uns zu viel. Wir hätten gerne einen Termin bei Ihnen, bei dem Sie uns sagen, was das als Hundertschn mit 160 m² kostet!
    Und das ginge, so meinen Sie, mit ###.000 € / 190 * 160 in 5 Minuten.

    Oder wie wars sonst?
     
  11. Baumal

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    du solltest dich an einen GU/GÜ wenden.
    in dieser branche nennt man dich intern "immobilientourist"...

    es gibt noch einige, welche kunden bedienen,
    die von einem zum anderen wandern, um möglichst
    viele vorplanungen für lau zu sammeln.
     
  12. 356671

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    Genau.

    Der Termin war dafür gedacht sich kennenzulernen. Wer beauftragt denn einen Architekten den er noch nie gesehen hat? Wieso macht er eine komplette Neuplanung mit riesen Zeichnungen, klärt nie über die anfallenden Kosten auf (nicht vorher, nicht nachher) und stellt dann diese Rechnung, wenn das Ganze nie bestellt wurde??
     
  13. face76

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    Naja, mit Dreisatz kommst du hier aber nicht weiter. Einige Kosten bleiben gleich oder verringern sich nur marginal, wenn man um einige m² reduziert. Daher ist das ganze nicht mit "Das Haus ist um 10% kleiner, also kostet es auch 10% weniger" getan!
     
  14. 356671

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    Ich spreche wohl chinesisch :-)
    Es ging um keine Vorplanung. Es ging um eine Auskunft über den zu erwartenden Betrag. Da schon eine fertige Plaung existierte bezog sich die Frage auf diese Planung. Auf dieser Basis hätte er doch berechenen können oder sehe ich das falsch.

    Rest siehe Beitrag von eben.
     
  15. 356671

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    Danke. Solche Aussagen hätte ich mir vom Architekten erwartet. Sprich. Die Kosten bleiben ähnlich hoch oder sowas...
     
  16. Baumal

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    ich nicht, ich spreche deutsch.. :D immobilientourist.
     
  17. #17 ecobauer, 16.09.2010
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    Sorry, aber das erste, was mir dazu einfällt, ist ebenso nicht druckreif!!

    Aber München ist halt mal teuer..........:mega_lol:

    Mal zum Thema: Wenn ich einen Architekten anrufe und ihn auf ein von ihm angebotenes Objekt anspreche mit der Frage, ob´s das vielleicht auch kleiner gäbe, dann ist das erstmal kein Auftrag. Und schon gar nicht, wenn er in dem Gespräch nicht darauf hinweist, dass er das gerne kostenpflichtig umrechnen würde!!
    Und wo kein Auftrag, da gibt es auch keine Rechnung zu zahlen!!!!
    Wenn der Architekt anderer Meinung ist, soll er den Auftrag belegen - und Punkt!!
     
  18. Baumal

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    was denkst du eigentlich wie viele von diesen
    touristen täglich bei architekten GU`s Gü`s BT`s,
    was weiss ich, täglich auf der matte stehen?

    scheint ja gang und gebe zu sein, leistungen für kein
    entgeld zu beanspruchen.
     
  19. lulu66

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    Es ist schon nicht verwunderlich, dass manch einer zusammenzuckt, wenn er einem Architekten begegnet ;)

    Natürlich war hier kein exakt einzuhaltender Baupreis gefordert, der eine konkrete und aufwändige Berechnung nötig macht, sondern eine einfache Auskunft, die in wenigen Minuten zumindest überschlagsmäßig hinzubekommen wäre.

    Was nämlich für eine korrekt abzurechende Leistung nötig wäre, sind mindestens mal weitere Vorgaben zum Raumbedarf und solche Dinge, auf deren Basis eine Umplanung überhaupt stattfinden kann.

    @Baumal: Hier ging es nicht um eine abzustaubende Vorplanung, sondern um eine Vorstellung davon, wieviele Euros ein Haus günstiger wird, wenn man es kleiner haben will (so ala 30% kleiner entspricht bei dieser Bauweise ca. 15% günstiger).

    @John: Die Architekten sind keine Geschäftsleute, sie sind Dienstleister. Einen Geschäftsmann bittest du um ein Angebot, das bis zur Annahme nichts kostet (es sei denn, es ist etwas anderes explizit vereinbart). Einem Architekten erteilst du mit einer Bitte einen kostenpflichtigen Auftrag.
     
  20. 356671

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    Das scheint ein alter Hut zu sein:
    Wo endet die Akquise???? Vor Allem ohne Vertrag. Daher scheint sich durchzusetzen, dass, wenn ein Honorar erwartet wird, dieses VORHER in Vertragsform zu vereinbaren. Das hätte MIR sehr geholfen.
    Siehe auch:
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/architektenhonorar-akquise-oder-honoraranspruch_005523.html
     
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