Honorarrechnung ohne Auftrag nach erstem Kennenlernen.

Diskutiere Honorarrechnung ohne Auftrag nach erstem Kennenlernen. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; was denkst du eigentlich wie viele von diesen touristen täglich bei architekten GU`s Gü`s BT`s, was weiss ich, täglich auf der matte stehen?...

  1. #21 ecobauer, 16.09.2010
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    Baumal, diese "Touris" gibt es leider in jeder Branche.

    Nur kann es doch auch nicht sein, aufgrund einer simplen Frage solch einen Aufwand zu betreiben - wobei noch nicht einmal klar ist, ob der überhaupt geleistet wurde oder nicht schon in der Schublade parat lag - und dann mal eine Rechnung zu schreiben.
    Auch ein Architekt kann die gewünschte Leistung im Vorfeld abfragen und dann entsprechend tätig werden - und mit Recht dann eine Rechnung stellen.
     
  2. Baumal

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    so alt nicht.:D
    aber schweinchen erkenne ich am gang......
     
  3. #23 Ingo Nielson, 16.09.2010
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    sehe ich auch so.
    man könnte fast den verdacht haben, dass doch etwas mehr dahintersteckt...
     
  4. 356671

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    Laß mal die Beleidigungen beiseite.
     
  5. #25 Baumal, 16.09.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.09.2010
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    das sollte keine beleidigung sein.
     
  6. #26 356671, 16.09.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.09.2010
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    Und warum sollte ich das tun? Ich will hier eine neutrale Auskunft wie ich vorgehen soll. Warum sollte ich hier Halbwahrheiten erzählen???? :irre
    Laß mal gut sein. Ich denke die Anderen Schreiberlinge haben mir weitergeholfen. Dafür vielen Dank.
     
  7. Baumal

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    meine meinung hast du gehört.

    vielleicht bist du zum ersten mal bei
    einem gelandet, welcher honorar von
    einem touristen verlangt?

    ich weiß es nicht...
     
  8. 356671

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    Laß gut sein. Soviele "leere" Beiträge helfen wenig... Statt Deiner "Meinung" wären Argumente hilfreich gewesen :mega_lol: Die kamen leider von Anderen :D

    Danke an die Argumenteschreiber. Hat mir weitergeholfen. Ich bin dann mal raus aus dem Threat.

    Ade.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2010
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    Da will man mal ein bissel fernsehen - und dann verpasst man ne schicke Show

    @ 33....
    Ich teile Ingos Ansicht. Wenn bei mir einer anruft und sagt - hey ich will mal schnuppern und mal über Preise klönen, dann werfe ich nicht gleich mein CAD an und hau ne Planung raus.
    Warum auch?
    Da muss schon ein Grund da sein.

    Aber Du bist ja raus.
     
  10. #30 Behauserin, 16.09.2010
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    Wenn der Architekt die Rechnung vor dem Hintergrund der "Touri-Problematik" gestellt hat, dann verstehe ich nicht, warum er nicht einfach im Vorfeld darauf hinweist, dass er die gewünschte Leistung berechnen wird. Dann kann sich der Kunde vorher entscheiden, ob ihm die Leistung das Geld wert ist und keiner muss sich hinterher rumstreiten. Das wäre meiner Meinung nach fair.

    Wir haben es bei unserer Architektensuche so gemacht, dass wir den Architekten gebeten haben, uns Bescheid zu sagen, sobald das Treffen aus seiner Sicht über ein Akquise-/Kennenlerngespräch hinausgeht und für etwas Kosten anfallen. Damit sind wir gut gefahren.
     
  11. #31 wasweissich, 16.09.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    schonmal darüber nachgedacht , ob wir von einer seite alle einzelheiten erfahren ?
     
  12. bernix

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    @behauserin ...:28:

    alles eine Frage der Kommunikation!
     
  13. Julius

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    Schon mal darüber nachgedacht, ob der Archi hier überhaupt in dieser seiner Funktion aufgetreten ist und nicht etwa doch "nur" als BT?
    Dann die "ich hab ne Leistung erbracht, nu löhnt mal schön!"-Nummer nachzuschieben, weils mit dem Hausverkauf doch nichts wurde, ist schon ziemlich link.

    Also (auch wenn Du raus bist aus dem englischen Gewinde - übrigens mit weichem "d" hinten - so, wie Du es schreibst, hat es die Bedeutung "Bedrohung" - liest Du ja bestimmt weiter mit) würde ich die Rechnung förmlich (schriftlich, unter Beifügung derselben, am besten per Einschreiben) zurückweisen mit dem Hinweis, daß kein Auftrag ergangen sei.
    Und dann soll er mal klagen...
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 17.09.2010
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    Vielleicht auch Freudsche Fehlleistung - wir bedrohen sein schickes Argumentationsgebäude. :)
     
  15. 356671

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    Musste doch nochmal gucken - da, wie zu erwarten, noch gute Tips kamen. Danke! Im Übrigen keine davon von den Architekten. Wen wundert es?

    Das Wort Threat war absichtlich so geschrieben liebe Schlaumeierarchitekten :wow Nicht zu glauben die beißenden Hunde hier... :irre

    Bzgl Architekten bin ich, auch durch das Verhalten eben dieser hier und den Besagten, geheilt. :cool: Für ein Hausbau wird es nun XXXX. Da läuft das Alles etwas ehrlicher. Das haben wir schon in vielen Gesprächen bemerkt... Auch wenn es sicherlich gute und ehrliche Architekten gibt, werde ich das Risiko nicht mehr eingehen einen der Anderen Sorte zu erwischen.

    Jetzt aber wirklich weg!!!

    Tschöööööö :D
     
  16. Eric

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    Lawyer ( = Anwalt ) hat im Beitrag #4 bereits alles gesagt, was hierzu in rechtlicher Hinsicht zu sagen ist.

    Dass Architekten die Rechtslage gerne anders sehen würden, ist klar, spielt aber keine Rolle.

    Ordentliche Umgangsformen gebieten im Übrigen, daß den Sachverhaltsangaben der Fragesteller geglaubt wird und nichts rein spekulatives hineininterpretiert wird. Ob der Sachverhalt dann tatsächlich anders war, ist, wenn der Fragesteller es zudem noch ausdrücklich verneint hat, nicht weiter zu hinterfragen.

    Die Aufregung von Architekten verstehe ich nicht. Wenn die Rechtslage ist, wie sie ist, dann spricht nichts dagegen, daß sich die Architekten hierauf einstellen, d.h. von Anfang an klarstellen und beweiskräftig machen, daß sie eine Tätigkeit nur entfalten, wenn hierzu ein Auftrag erteilt und eine Vergütung gezahlt wird.

    Machen sie aber in der Praxis nicht. Gründe sind jedem, der mit der Materie vertraut ist, bekannt: Befürchtung, dass der potentielle AG abspringt, wenn ( zu früh ? ) über Geld geredet wird. Einen gewissen Schutz gegen das Mindesthonorar bei zu später Honorarvereinbarung gibt es im Übrigen nur dann, wenn eine dem Vertragsabschluß vorgelagerte, nicht als Auftrag anzuerkennende Vertragsanbahnungsphase anerkannt wird. Wäre es anders, wäre auch die Schriftform der Honorarvereinbarung noch weiter vorzuverlagern, § 7 Abs. 6 HOAI 2009. Als Architekt sollte man also im Gesamtkontext wissen, worüber man redet.

    Der Gesetzgeber hat seit 2001 in § 632 Abs. 3 BGB klargestellt:

    " Im Zweifel " bedeutet, daß eine gesetzlich Vermutung gegen einen Auftrag und gegen eine Vergütung spricht. Im Umkehrschluß bedeutet dies mit Lawyer, daß derjenige, der eine Vergütung fordert, den vergütungspflichtigen Auftrag zu beweisen hat.
     
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