Ausführungsplanung

Diskutiere Ausführungsplanung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe bereits berichtet, dass unsere Firma Insolvenz angemeldet hat. Nächste Woche haben wir mit der "Firma" (ein Mitarbeiter von denen)...

  1. leany

    leany

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    Hallo, ich habe bereits berichtet, dass unsere Firma Insolvenz angemeldet hat. Nächste Woche haben wir mit der "Firma" (ein Mitarbeiter von denen) Gespräch und ich muss unbedingt bis dahin erfahren, was einige Begriffe bedeuten bzw. wie die Bauvorbereitungsphase im allgemeinen aussieht und wie viel davon bei mir geleistet wurde.

    Ausführungsplanung: was gehört alles dazu?
    Statik: was gehört da alles hinzu?
    Bauplanung/Vergabe?
    etwas aus dem Rahmen: Wie weißt man die Einhaltung von KfW 70 nach. Müssen dazu irgendwelche besondere Energie-Berechnungen durchgeführt werden?

    Es geht immer noch um einige Kilo Geld. Darum je mehr ich von den Begriffen/Abläufen verstehe um so besser kann ich hoffentlich mit denen handeln.

    Kennt jemand ein Buch/Skript wo alles drin steht, würde mir auch helfen.

    Eine Bitte, da ich ein absoluter Neuling in diesen Sachen bin, würde mir sehr helfen wenn ihr bei Erklärung auftretende fachspezifische Begriffe auch miterklärt.

    Vielen vielen Dank.


    P.S. falls Rolle spiel: Bundesland ist HH
     
  2. #2 Baufuchs, 18.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal in Kürze:

     
  3. leany

    leany

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Aber was heißt jetzt Werkpläne? Wie sehen die aus?

    (Es geht nicht nur darum, was ich zahlen muss sondern zu beweisen was alles noch nicht geleistet wurde. )
     
  4. #4 Baufuchs, 18.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beispiel für Werkpläne findest du hier

    Vielleicht auch mal komplett lesen

    Was zu leisten ist/war geht doch aus dem Vertrag bzw. der Baubeschreibung hervor. In Verbindung mit dem Zahlungsplan, dem geleistete Zahlungen gegenübergestellt werden, z.B. "X % der Vertragssumme zahlbar bei Vorlage des Bauantrags" etc. ergibt sich dann das geschuldete.
     
  5. Eric

    Eric

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    Wenn Du das Buch gefunden hast, wo Deine Probleme alle abgehandelt sind und man sich mehrjährige Studiengänge in der Architektur und in der Juristerei ersparen kann, dann gib uns unbedingt Bescheid. Denn ein solches Buch suche auch ich schon verzweifelt seit vielen Jahren: Stichwortverzeichnis, Seite aufschlagen, Problemlösung. Noch besser, wenn es das dann auch noch auf einer CD mit Datenbank gäbe.

    An der Spitze Deiner Probleme steht die Insolvenz des Unternehmers. Hierzu kann ich den Kommentar zur Insolvenzordnung von Zöller empfehlen.

    Sodann geht es um die Frage, was eine Werkplanung ist und was zu einer ordnungsgemäßen Werkplanung gehört. Das sind Rechtsfragen. Hierzu empfehle ich einen Kommentar zum Architektenrecht, z.B. Thode, Praxishandbuch Architektenrecht.

    Wenn Du alles verstanden hast, mußt Du Deinen Sachverhalt nur noch unter die einschlägigen Normen subsumieren. Wie die Subsumtion funktioniert, steht hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht)
     
  6. Eric

    Eric

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    Kurzlehrgang im Bauvertragsrecht?

    Jetzt kommt gleich die Frage, was eine Baubeschreibung ist, wie sie auszusehen hat und was gilt, wenn sie schwammig, lückenhaft und in sich oder in Verbindung mit den Plänen widersprüchlich ist.

    Ich liebe solche Fragen: Ich bin allerdings noch nie auf die Idee gekommen, mir in einem Forum erklären zu lassen, wie ich mein Auto, dessen Typ ich nicht verrate, auseinanderbaue und anschließend wieder richtig, funktionsfähig und verkehrssicher zusammenbaue.

    Will sagen: Das überlasse ich Leuten, die das gelernt haben und sich auskennen. Und natürlich bin ich auch bereit, denen dafür eine ordentliche Vergütung zu zahlen.
     
  7. leany

    leany

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    O.K. es ist mir schon klar, dass ich die Ausführungsunterlagen nicht selbst werde erstellen können, aber dennoch danke alle Beteiligten für die Antworten. So ist mir zumindest etwas klarer geworden, dass wir doch nicht alles von der Ausführungsplanung haben. So fehlen alle Sachen was Versorgungsleitungen, Elektrik, Heizung, Treppe und Rouladen betrifft.

    Ich hänge ein Bild mal an: sieht ein Werkplan so aus, wenn er denn dann im 1:50 und einige Sachen im 1:20 Format vorliegt.

    Außerdem habe ich noch einen anderen Plan, wo noch etwas mehr Details eingezeichnet sind wie z.B. die Dicke der Platte oder Bewährung und die Eckverbindungen. Aus den Statik-Unterlagen kann man meiner Einschätzung nach auch noch etwas über den Wandaufbau bzw. Holzgiebel erfahren.

    Ja es stimmt, ein Auto macht man nicht selbst reparieren, wenn man Geld, aber keine Zeit hat. Wenn man jedoch kein Geld und etwas Zeit hat und unbedingt weiter fahren muss, dann schaue ich zumindest schon mal rein ob ich es nicht doch selbst beheben kann. Vielleicht ist es nur eine Zündkerze oder die Batterie ist leer.

    Ich will nur sagen, bis nächste Woche würde ich keinen Rechtsexperten auf dem Gebiet finden können und muss dennoch mit den Leuten etwas handeln um möglichst mehr rauszukriegen. Vielleicht lang es dann gerade für eine andere Baufirma von dem Punkt anzufangen und weiter zu bauen.

    Danke nochmals!
     
  8. leany

    leany

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    Habe eine Interessante Seite gefunden.

    http://www.bau-igel.de/eg50.php3

    Demnach fehlen uns auf jeden Fall noch die Schalungspläne (jetzt ist es mir auch etwas klarer was das ist). Es hat halt was mit den Schalen des Gebäudes zu tun und wie aufgebaut sind? oder?

    Nachtrag: oder beziehen sich Schalungspläne nur auf Keller.

    Zu Stürzen und Unterzügen steht was im Statikbericht. Aber da geht es wohl mehr oder weniger nur um die Statik der Bauteile und nicht deren Lage im Gebäude selbst. Also fehlt uns dann auch so was.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    .. kann aber auch anders sein ;)
    zb ..
    - vollständige werkpläne liegen vor
    - vollständige stat. ber. liegt vor
    - positionsplan zur stat. ber. liegt vor
    - bewehrungspläne liegen vor
    und ..
    schalpläne sind nicht erforderlich.

    so. und jetzt?
    was sagst du deinem verhandlungspartner?
     
  10. leany

    leany

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    @mls

    Darum will ich ja auch so viel ich schaffe mehr Informationen haben und verstehen.

    Nun weiß ich zumindest welche Teile mir auf jeden Fall noch fehlen. Was ist denn nun, sind die Schalpläne immer erforderlich oder nicht?

    Nochmal allgemein: Ich will nur nicht, dass man mir sagt, Sie haben schon alles. Das gehört sich so hin. Zumindest werde ich nachfragen können was ist damit und wo ist das Teil.

    Klar, sie müssen mir nichts geben, aber wenn die es da haben, denke ich nicht dass sie es mir aus welchen Gründen auch immer verweigern rausgeben. Bezahlt habe ich ja sowie so schon viel mehr. Ich will nur noch schnell aus dem Vertrag raus und wenn es noch was zu holen gibt, dann das auch erhalten.

    Danke für die Hilfe :28:
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Nix weisst Du, weil Du es so interpretierst, als hättest Du einen Vertrag mit einem Architekten.
    Hast Du aber nicht.
    Alleine schon der Begriff Bauvorbereitungsphase aus Deinem Eingangspost geht in eine Richtung, die gummiger nicht sein kann.

    Und selbst wenn, sind bestimmte Plne nur nötig, wenn sie nötig sind. Es gibt keinen Katalog, in dem mensch nachsehen und abhaken kann - wird gebraucht vs. ist da.

    Das grösste ist aber Dein Ansinnen, mit dem Mitarbeiter der Firma irgendwas besprechen zu wollen.
    Wenn die Firma wirklich im Insolvenzverfahren ist, hat der Mitarbeiter nix mehr zu sagen oder kann Dir auch versprechen, im Himmel sei Jahrmarkt - alles wertlos.
    Der einzige, der irgendetwas entscheiden und zusagen kann, ist der Iv. Und der wird mit Dir nur über Geld verhandeln, das er noch zu bekommen gedenkt.
    Über Leistungen (die ihn ja Geld kosten) erst dann, wenn er Sinn darin sieht. Und das dürfte dann der Fall sein, wenn es nach seiner Meinung eine Zukunft für die Firma gibt.

    Dein einzig wichtiger und richtiger Weg führt Dihc zu einem RA, der sich im Insolvenzrecht auskennt.
     
  12. leany

    leany

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    @Ralf Dühlmeyer
    Irgendwie komme ich mir bei deinen Antworten immer ganz blöd vor. Mag sein es liegt an mir. (Auch damals zu meinem alten Beitrag über Bodenplatte, NEIN es war nicht die billigste Firma, von allen Angeboten, die ich verglichen hatte. Es war einfach meine Naivität, dass nette Menschen auch ehrlich sind und gute Häuser bauen.)

    Aber egal, das INS-Verfahren ist noch nicht eröffnet sondern nur INS-Antrag gestellt. Dementsprechend hat der Mitarbeiter noch vollen Zugriff auf die Daten. Was er damit macht/machen will ist natürlich andere Sache, da hast du Recht.
    Kurz vor Insolvenz-Anmeldung, hat der Typ zu mir gesagt, die können in ein Paar Wochen anfangen, nur noch eine ausführende Firma fehlt. Darum nehme ich an, (ich hoffe es) haben sie bereits alle Ausführungsunterlagen für unser Haus erstellt. Ich hoffe wir können die alle auch bekommen und dann jemanden finden, der damit was anfangen kann.
    Kann natürlich auch passieren, dass wir von ganz vorne anfangen müssen :-(

    Na ja...
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber das ist ein GÜ-Auftrag und vor Insolvenz.
    Was erwartest du? Die totale Transparenz und Kundenhingabe hinter die Kulissen? Planung bis ins Letzte und alles vorab?

    Nehm jemanden mit zum Termin, klar kostet.
     
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