Bauleitung und Pauschalvertrag

Diskutiere Bauleitung und Pauschalvertrag im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, liebe Forumsteilnehmer, ich habe zu vorgerückter Stunde eine Frage, die ich versuche, konkret zu formulieren und in den richtigen...

  1. #1 Laienspieler, 19.09.2004
    Laienspieler

    Laienspieler Gast

    Hallo, liebe Forumsteilnehmer,
    ich habe zu vorgerückter Stunde eine Frage, die ich versuche, konkret zu formulieren und in den richtigen Themenbereich zu stellen:

    Ein altes Haus muß saniert werden. Ein Gutachter, seines Zeichens Architekt, schätzt die Kosten auf 120 000 Euro. Er bietet einen Vertrag über diese Summe pauschal an. Die Sanierung kann über sein Planungsbüro laufen. Es wird ein Raumbuch mit allen Einzelheiten der Sanierung angelegt, ein Architektenvertrag mit dem Büro unterzeichnet, 120 Teu stehen da als Maximalsumme, etwaige Zusätze sollten abgesprochen werden.

    Zwei Wochen vor Einzug stellt das Büro fest, oh, diese vereinbarte Summe von 120 000 Euro wurde um 10 000 Euro bereits überschritten. Und das Haus ist noch gar nicht fertig saniert. Es fehlen noch Arbeiten im Erdgeschoß, das neue Bad ist noch fast roh, der Wohnbereich muß noch verfließt werden.

    Liegt hier ein Fehler der Bauleitung vor?

    Was nun?

    Wer zahlt die Differenzen?

    Neue Absprachen gab es nicht, noch mehrere geplante Posten stehen offen.

    Darf der Pauschalvertrag um eine bestimmte Prozentsumme überschritten werden?

    Ich wäre sehr dankbar um jede Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Laienspieler
     
  2. Eric

    Eric

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    Schadensersatzanspruch ist möglich.

    Frage ist aber zu komplex, daß sie hier beantwortet werden könnte.

    Sie sollten einen Anwalt einschalten, der sich dann auch die Unterlagen ansehen muß und kann.

    Vorabinformationen unter: www. bgh-free oder www.case-law.de.
    Dort suchen unter den Stichworten Architekt, Bausumme, Bausummengarantie, Bausummenüberschreitung.usw. Entscheidungen hierzu sind ergangen u.a. in den Jahren 2003 und 1998. Wenn das nichts bringt, unter Architektenrecht blättern. Wahrscheinlich ist danach aber die Verwirrung eher noch größer. Daher Erstberatung beim Anwalt, ca. 250 EUR.
     
  3. #3 Laienspieler, 20.09.2004
    Laienspieler

    Laienspieler Gast

    Danke für die Antwort.

    Anwaltliche Beteiligung möchte ich irgend möglich vermeiden.
     
  4. #4 bauhexe, 20.09.2004
    bauhexe

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    Und was ist das für ein Vertrag?
    Da gibt es signifkante Begriffe wie "VOB" oder "BGB", ...und Sie haben wirklich einen Pauschalpreisvertrag mit dem Architekten, welcher als Gutachter antritt und dann wie ein BT oder GU Arbeiten übernimmt??? :shades
     
  5. #5 Laienspieler, 20.09.2004
    Laienspieler

    Laienspieler Gast

    Hallo, Bauhexe,

    es ist ein Architektenvertrag mit Zusatzvereinbarung über die Bausumme, geschlossen zwischen mir und der Planungsgesellschaft, die vertreten ist durch den begutachtenden Architekten, der auch eine Firma hat, die neben der Planungsgesellschaft ( macht Türen, Demontagen usw.) weitere Arbeiten im Haus übernimmt (Maler, Innenausbau).

    Möglicherweise ist ein Architektenvertrag gar nicht geeignet, eine Bausumme zu fixieren?

    Oha, wird wohl schwieriger?!

    Danke für Ihre Gedanken.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Laienspieler
     
  6. Eric

    Eric

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    @Bauhexe: Jetzt sind wir auch nicht schlauer. Laienspieler hat schon das Problem, den Sachverhalt so darzustellen, das man versteht, worum es konkret geht und wie die Vertragsbeziehung sich gestaltete. War der Architekt nun BT ( Planung + handwerkliche Ausführung ), Architekt mit teilweiser Eigen- und teilweiser Fremdausführung, wurde ein Architektenvertrag mit der " Planungsgesellschaft " geschlossen + ein selbständiger Bauvertrag mit dem Gutachter, der neben seiner Gutachtertätigkeit auch noch einen Handwerksbetrieb hat, worauf bezieht sich der Pauschalpreis, weiß Laienschauspieler überhaupt, unter welchen Voraussetzungen ein Pauschalpreisvertrag anzunehmen ist, warum redet er dann noch von einer Maximalsumme usw. usw.

    Insofern weiß man auch nicht, wo man überhaupt anfangen soll.

    Anwaltliche Beratung möchte Laienspieler vermeiden. Aus dem Schlamassel hilft aber nur ein fachkundiger Berater vor Ort. Geiz ist eben nicht immer geil.
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Laienspieler:
    Anwaltliche Beteiligung möchte ich irgend möglich vermeiden.

    Dann kann Dir hier auch keiner weiterhelfen - außer den Anwälten, die manchmal antworten. Da geht es jetzt um reines Vertragsrecht.
     
  8. #8 Laienspieler, 20.09.2004
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    Laienspieler Gast

    Also, @Erik

    ich möchte den Anwalt oder Gutachter nicht aus finanziellen Gründen vermeiden. Die paar Euro machen den Kohl nicht fett.

    Ich versuche es nochmal von vorne.

    Da ist ein Haus, daß uns gefiel.
    Um einen angemessenen Kaufpreis und Aussage über den Zustand und die Sanierungsbedürftigkeit zu finden, wurde besagter Architekt auf Emfpehlung hineingeschickt, der uns gut beriet.
    Dieser Architekt ist Kopf einer Planungsgesellschaft, mit der wir dann zur Sanierung einen Architektenvertrag mit besagter Zusatzvereinbarung (Max. Sanierungssumme 120 TEu) unterzeichneten.
    Also, Architekt mit teilweiser Eigen- und teilweiser Fremdausführung (Heizung, Sanitär usw.), Architektenvertrag mit der Planungsgesellschaft.
    Richtig, eine Pauschalsumme ist keine Maximalsumme, das habe ich falsch formuliert. Vielmehr wird im Vertrag vereinbart, daß die Sanierung maximal die genannte Summe kosten darf, wobei natürlich versichert wurde, daß da alles dabei ist...
    Ich ging natürlich davon aus, daß diese Summe auch voll genutzt wird. Nur ist jetzt, wie gesagt, das Haus nicht mal fertig und bereits die Summe überschritten.

    Bevor ich jetzt die Fronten verhärte, möchte ich mich in diesem Forum informieren, inwiefern ich Ansprüche stellen kann auf Fertigstellung? Mein Geld ist alle, es war eben ein Budget.

    Haftet für die Fertigstellung die Planungsgesellschaft?
    Interpretiere ich diesen Architektenvertrag völlig fehl und diese Summe ist irrelevant, da sie in dieser Vertragsform keine Konsequenzen hat?

    Um Antworten wäre ich dankbar, wobei der Link caselaw.de schon sehr geholfen hat.


    Vielen Dank und einen schönen Abend.

    Laienspieler
     
  9. Eric

    Eric

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    Sachverhalt ist immer noch verworren; ich versuchs gleichwohl mal.

    1. Es gibt einen Architekten ( nennen wir ihn : A ), der hat beim Hauskauf beraten, also vermutlich selbständiger Beratungsvertrag > mögliche Haftung wegen fehlerhafter Beratung; z.B. Sanierung für 120.000 EURO war von Anfang an völlig illusorisch.

    2. A ist " Kopf einer Planungsgesellschaft ", also offenbar einer Architektengemeinschaft ( nennen wir sie: P ). Mit der P hast Du einen Archtektenvertrag abgeschlossen, wobei in dem Architektenvertrag ausdrücklich festgehalten wurde, daß die Sanierung nur 120 TEURO kosten darf. Jetzt kostet es mehr, ist noch nicht fertig und alles Geld ist verbraucht. Wenn das nicht auf Sonderwünschen beruht, die Du erst nachträglich gefordert hast und P dann nicht darauf hingewiesen hat bzw. es für Dich auch nicht erkennbar war, daß die " Maximalsumme " nicht ausreicht, dann wäre die Architektenleistung mangelhaft > P hätte sich bei der Planung nicht an der Kostenvorgabe orientiert.

    Für den Schaden dürfte es darauf ankommen, worauf die Mehrkosten beruhen. Gehen wir davon aus, P hat sich verkalkuliert, die Sanierung war gar nicht für 120.000 TEURO zu bewerkstelligen, die 120 TEURO + Mehrkosten haben sich aber in dem sanierten Haus realisiert, d.h. das Haus hat einen entsprechend höheren Verkehrswert. Dann kann der Schaden bzw. dessen Bemessung problematisch sein. Wenn P dagegen preiswerter hätte sanieren können und Du " preiswerter " auch akzeptiert hättest und mit dem " mehr " nichts anfagen kannst ( aufgedrängte Bereicherung ), dann dürfte der Schaden schon eher klar sein. Muß vom Anwalt geklärt werden.

    3. A hat einen Handwerksbetrieb und hat zusätzlich Bauleistungen ausgeführt, also Werkvertrag mit A. Wenn es dafür eine Vergütungsvereinbarung gab ( Pauschalpreis ? ) ist A daran gebunden.

    4. Es wurden weitere Werkverträge mit Drittunternehmen abgeschlossen. Offenbar von Dir unmittelbar oder über die P als Deine bevollmächtigte Vertreterin. Dann haben die Drittunternehmen mit der " Maximalsumme " nichts am Hut. Die dürfen also die Arbeit einstellen, wenn das Geld alle ist.

    5. In jedem Fall sollte P von Dir jetzt aufgefordert werden, die Arbeiten zu stoppen. Denn ab dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, daß die " Maximalsumme " nicht reicht, muß über Einsparpotential nachgedacht werden. Dazu muß P Gelegenheit zur Ermittlung von Einsparmaßnahmen gegeben werden. Ohne Aufforderung zur Einsparung ( praktisch Nachbesserung ) handelst Du Dir mindestens ein Mitverschulden ein.

    Genauere Auskunft kann Dir nur ein Anwalt nach Vorlage aller Unterlagen geben.
     
  10. #10 Laienspieler, 21.09.2004
    Laienspieler

    Laienspieler Gast

    Hallo, Eric,

    Du hast mich verstanden.

    Danke für Deine vielen Antworten und Ratschläge. Du hast mir sehr geholfen.

    Ich werde demnächst berichten, wie es weitergeht.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Laienspieler
     
  11. #11 Irmgard, 22.09.2004
    Irmgard

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    mit 90 Jahre altem Haus
    Wie das so ist mit der Sanierung von einem alten Haus, erlebe ich ja grad selber.
    Also für 120.000 EUR hätten wirs auch gern gehabt :p

    Aber ich muß doch mal fragen: Diese Summe ist doch durch irgendwas hinterlegt: n EUR für Putzarbeiten, für Elektrik, für Fliesen, für Fenster, für 300 Dinge halt.
    Wenn beim Bau etwas teurer wird, dazukommt, geändert werden muß - wurde das nicht mit Euch abgesprochen?

    Ich hab fast jede Woche mit dem Bauleiter gesprochen, kleine Dinge gleich mit dem Polier geklärt.
    Grade bei einem alten Haus gibt es Dutzende Fragen, das ist ja doch anders als bei einem Neubau. Manche Dinge sieht man auch erst, nachdem der Putz abgehackt ist :fleen

    Die Schätzung vom Architekten lag jedenfalls um Größenordnungen daneben. Wir haben ein ausführliches Angebot vom Baubetrieb bekommen, wo nahezu alles berücksichtigt war. Nachträge haben uns der Statiker beschert, der Pilz im Bad, Wünsche der Bauherrinnen, die später dazukamen (z.B. breitere Sprossen in den Fenstern) und Entscheidungen, die zu Baubeginn einfach noch nicht getroffen waren, wie z.B. die Dielen im Dachgeschoß.

    Bald isses fertig - mir wird was fehlen :)

    Irmgard
     
  12. #12 Laienspieler, 18.02.2005
    Laienspieler

    Laienspieler Gast

    Wie es weiterging...

    Hallo,

    wie versprochen erfolgt die weitere Erzählung.
    Wir einigten uns nach einigem hin und her auf komplette Fertigstellung bei Überschreitung des Budgets um 1/8, also ca. 15 000 Euro. Die Schwiegereltern waren zum Glück noch liquide ;)

    Mittlerweile wohnen wir sehr zufrieden seit einem Vierteljahr hier drin.
    Ein tolles altes Haus.

    Vielen Dank an alle Diskussionsteilnehmer, deren Ideen ein doch ordentliches Polster für meine Argumente bei der Problemlösung darstellten.

    Weiter einen schönen Winter.

    MfG,
    der Laienspieler
     
  13. Eric

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    Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch für die gute Lösung!
     
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