Bauzwang und Grunderwerbsteuer

Diskutiere Bauzwang und Grunderwerbsteuer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, folgende Fragen haben sich bei der Übertragung eines Grundstücks mit Bauzwang ergeben: Wenn der Käufer eines städtischen...

  1. #1 swing230777, 20.09.2010
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    Hallo Zusammen,

    folgende Fragen haben sich bei der Übertragung eines Grundstücks mit Bauzwang ergeben:

    Wenn der Käufer eines städtischen Grundstückes mit bestehendem Bauzwang dieses doch nicht bebauen möchte, und an die Stadt bzw. einen anderen Interessenten abtritt, ist die ursprünglich gezahlte Grunderwerbsteuer dann erstattungsfähig?

    Kann der Käufer überhaupt -ohne Zustimmung der Stadt - mit diesem Grundstück an andere Interessenten verkaufen?

    Danke für Eure Antworten!

    swing
     
  2. #2 fmjuchi, 20.09.2010
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    Hi,

    von wesentlicher Bedeutung ist, wie der "Bauzwang" verankert ist.

    Liegt ein Baugebot nach § 176 Baugesetzbuch vor, muss dies auch mit Mitteln des öffentlichen Rechts umgesetzt werden. Die Stadt müsste den Eigentümer per Bescheid zur Bebauung verpflichten und den Bescheid zwangsweise durchsetzten, was in der Praxis kaum zum Erfolg führt. Letzte Möglichkeit wäre ein Enteignungsverfahren.

    Die Stadt wird daher die Vermittlung an einen bauwilligen Käufer anstreben.

    Da die Voraussetzungen für eine Grunderwerbssteuerfestsetzung vorliegen und der Bescheid bereits Rechtskraft erlangt hat, wir Ihnen niemand die Grundsteuer erstatten. Der neue Käufer wird auch zur Grunderwerbssteuer heran gezogen.

    Wenn eine Stadt z.B. bei Entwicklung eines Gewerbegebietes die Grundstücke ankauft statt eines ö.R. Umlegungsverfahrens zu betreiben, fällt auch zweimal die GrESt an.

    Wenn ein Grundstück subventioniert ist (Familien- oder Wirtschaftsförderung) wird die Kommune versuchen, einen Verkauf an andere zu verhindern. Im Grundbuch kann z.B. gesichert werden, dass ein Verkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nur mit Einwilligung der Stadt zulässig ist.

    Bei Gewerbegrundstücken lassen wir regelmäßig eine Rückauflassungsvormerkung eintragen, wenn das Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeit nicht gewerblich genutzt wird.

    Der Kaufvertrag wird dann rückgängig gemacht. In diesen Fällen kann in einem Zeitraum von zwei Jahren der Steuerbescheid auf Antrag aufgehoben werden.

    lg frank
     
  3. #3 loennermo, 21.09.2010
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    Hmm, ich kenne die genaue Konstellation nicht, aber folgendes hat mein Steuerprogramm und Buhl mal ausgespuckt:

     
  4. #4 swing230777, 21.09.2010
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    Danke für Eure fundierten Infos!
    Das Grundstück ist meines Wissens nach vor mehr als zwei Jahren von der Stadt verkauft worden.
    Ich bin nicht der erste Käufer, sondern würde gerne in den Vertrag eintreten bzw. das zurückgegeben Grundstück erwerben. Der ursprüngliche Käufer möchte nur unbedingt seine Steuer in irgendeiner Form zurück. Daher wäre es für mich und meinen geplanten Kauf positiv wenn es da eine kurzfristige Möglichkeit gibt und nicht erst ein längerer Rechtsweg o.ä. beschritten wird.
    Je schneller er eine Lösung findet desto schneller sitzen wir im neuen Häuschen.

    Grüße,

    swing
     
  5. #5 Mayo666, 14.12.2011
    Mayo666

    Mayo666 Gast

    Hallo Swing,

    seid ihr schon eingezogen in euer Häuschen? :-)

    Was ist damals rausgekommen mit der Grunderwerbsteuer?

    Gruß,
    Mayo
     
  6. #6 swing230777, 22.12.2011
    swing230777

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    Sorry etwas spät, hab die Frage nicht gesehen:

    Die Grunderwerbsteuer wurde dem Rückgebenden anstandslos erstattet.

    Wir sind mit dem Rohbau hoffentlich bald fertig. Wird schon.

    VG,

    swing
     
  7. #7 Mayo666, 21.08.2012
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    Sorry, bin sehr spät dran.
    Danke für die Antwort, das ist eine wertvolle Info.

    Ich hoffe, ihr konntet inzwischen schon einziehen, obwohl es sicher auch dann noch viel, viel zu tun gibt. :-)

    Grüße,
    Mayo
     
Thema: Bauzwang und Grunderwerbsteuer
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