Enttäuschendes Baugrundutachten

Diskutiere Enttäuschendes Baugrundutachten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Servus, das ist mein erstes eigenes Thema hier. Ich habe eine Frage zu unserem Baugrundgutachten. Wir haben dieses in zwei Teilen in...

  1. #1 PsychoBob, 21.09.2010
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    Servus,

    das ist mein erstes eigenes Thema hier.

    Ich habe eine Frage zu unserem Baugrundgutachten.

    Wir haben dieses in zwei Teilen in Auftrag gegeben:
    Ein Teil vor Kauf des Grundstücks.
    Hier sollte lediglich die generelle Bebaubarkeit des Grundstücks geprüft werden.

    Hierzu wurden zwei Kleinrammbohrungen durchgeführt, die in einem Schichtendiagramm dargestellt wurden.
    Dazu gab's dann noch ein wenig Text (Baugrundmodell, Abschnitt zur Behandlung der Aushubmassen), aber keine Gründungs-/Abdichtungsberatung.

    Das hat 590 EUR gekostet und war für den Betrag in meinen Augen auch in Ordnung.


    Zwischenzeitlich haben wir das Grundstück gekauft.
    Der zweite Teil des Gutachten wurde durchgeführt (siehe Anhang; ich habe alles anonymisiert).

    Es wurden keinerlei weitere geologische Untersuchungen durchgeführt.
    Es wurde lediglich jeweils ein kurzer Abschnitt zu Gründung und Abdichtung hinzugefügt (Punkte 4 (letzter Abschnitt), 7 , 9 und 10).

    Für den zweiten Teil sollen wir jetzt nochmals 590 EUR zahlen.

    In meinen Augen ist das zu teuer, da keinerlei weitere Bohrung/Schürfung durchgeführt wurde.
    Zudem fehlen Kf-Werte der Bodenschichten.
    Die Einschätzung des Grundwasserstandes basiert auf Befragungen von Nachbarn.

    Verlange ich wirklich zuviel?
    Hier lese ich immer was von mindestens 4 Bohrungen, sowie detaillierte Angaben zur Versickerung.

    Ich bin ja wirklich gerne bereit, für gute Leistung einen angemessenen Betrag zu zahlen. Aber ich denke, für knapp 1.200 EUR kann man doch schon etwas mehr verlangen, oder?
    Zumal der zweite Teil des Gutachtens innerhalb von einem Tag erstellt wurde.

    Was denken die Experten hier?
     
  2. #2 RMartin, 22.09.2010
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    Was hast Du denn im Detail beauftragt?
    Ärgerst Dich über teilw. 'fehlende' Angaben; war es im Auftrag spezifiziert, dass diese geliefert werden müssen?
    Ich vermute aber mal nicht. Nimm aus dieser Sache für Dich mit, dass man im Vorfeld einem Auftragnehmer (gleich ob es ein Handwerker, ein Büro oder wer weiß was ist) genau zu verstehen geben muss, was man möchte. Dafür fragt man dann einen Preis ab und erteilt die Beauftragung.


    Ansonsten bleibt zu sagen, dass man für 1.200 € natürlich nicht 'die Welt' verlangen kann.
    Überleg mal: Ein Baugrundgutachter wird einen ca. Verrechnungssatz von 60-80 €/h haben..., dann die durchgeführten Bohrungen, das Personal dafür.... Da sind 1.200 € schnell weg.
     
  3. KATMat

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    Eine vergleichbare Leistung

    gibt´s zwar mitunter deutlich günstiger, überteuert ist das aber sicher nicht.
    Im Bericht steht alles wesentliche drin; kf-Werte sind nur bei entsprechender Vereinbarung Teil der zu liefernden Leistung.
    Ich hätte zumindest noch eine Rammsondierung gemacht.
    Entscheidend ist natürlich, was angeboten und beauftragt war.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nur zur Erläuterung/Verstehen:
    Das Gutachten ist auf einmal erstellt worden. Weil vom AG gefordert "künstlich" in 2 Teile aufgesplittet. Grundsätzliche Angaben zur Gründung sind schon im ersten Teil. -> AG erwartet aber wieder volle Aktivitäten wie beim ersten Teil. AG sauer. AN versteht das Problem nicht.
     
  5. #5 PsychoBob, 22.09.2010
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    Danke für die bisherigen Antworten.

    Genauso sehe ich das auch.

    Ich fühle mich leicht verschaukelt.
    Hätte ich gleich ein vollständiges Gutachten in Auftrag gegeben, wäre bestimmt mehr als 2 Bohrungen durchgeführt worden.

    Was noch hinzukommt:
    Ich habe dem Gutachter in einer Mail geschrieben, dass ich gerne den zweiten Teil in Auftrag geben würde, habe aber im selben Atemzug gefragt, ob weitere geologische Untersuchungen durchgeführt würden.
    Eine Antwort blieb er mir schuldig. Zwei Tage später hatte ich aber den zweiten Teil im Briefkasten.
    Wie sagt man im Schwäbischen: Für mich hat das ein Geschmäckle.
    Sowas macht man nicht.
    Es kommt so rüber, als hätte das Teil in der Schublade gelegen und er hat schnell die Gelegenheit genutzt, damit noch ein bisschen Geld zu verdienen.

    Rein rechtlich gesehen habe ich ihm meiner Meinung überhaupt keinen Auftrag erteilt.
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nö, nicht kapiert.
     
  7. Eric

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    Sehe ich auch so.

    Die Angaben zum Grundwasser halte ich allerdings für schwach und würde Sie so nicht akzeptieren. Bemessungswasserstand bleibt offen.

    Alternativvorschlag WW fehlt.

    Grundsatz des " sichersten Wegs " nicht beachtet, wenn tatsächlich der Lastfall Grundwasser vorliegen sollte.
     
  8. #8 PsychoBob, 23.09.2010
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    Ich habe per E-Mail Folgendes an den Gutachter geschrieben:
    Daraufhin hatte ich zwei Tage später das Gutachten vorliegen, obwohl ich eigentlich eine Antwort auf meine Frage erwartet habe.
    Dieses Vorgehen finde ich nicht in Ordnung.

    Hätte er geantwortet, dass keinerlei weitere geologische Untersuchungen durchgeführt würden, hätte ich den Auftrag garnicht erst erteilt bzw. hätte auf weitere Untersuchungen bestanden.

    Ach ja, der gute Herr ist übrigens ÖbuvS...
     
  9. Eric

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    Davor steht, daß der 2. Teil des Gutachtens abgerufen/beauftragt wird. Die Frage ist, wie die hieran anschließende, vorstehend zitierte Frage zu bewerten ist: Sollte der Auftrag unabhängig von der Klärung/Beantwortung der Frage bereits erteilt werden oder sollte der Auftrag hiervon noch abhängen?

    Das hat im Streitfall der Richter durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu beantworten. Entscheident ist hierbei nicht wie Sie Ihre Erklärung verstanden wissen wollen, sondern wie der Bodengutachter die Frage als sorgfältiger Erklärungsempfänger im Kontext der vorangegangenen Verhandlungen verstehen konnte und verstehen durfte.

    Zu Auslegung kommt es immer dann, wenn jemand seine Erklärungen nicht klar und eindeutig formuliert. Hier hätte jeder vernünftiger Mensch erklärt, daß er den 2. Teil des Gutachtens beauftragt, wenn dafür weitere geologische Untersuchungen durchgeführt werden und diese Untersuchungen in den 500,00 € enthalten sind.

    Antwort wäre ja wohl klar gewesen und deshalb wurde die Frage ja wohl auch in Bezug auf die Auftragserteilung nicht eindeutig gestellt.

    Im Übrigen: Bei der Preisbildung spielt - wie immer - auch der Umfang der Haftung eine Rolle und die ist bei einem Bodengutachten, auf dem die nachfolgende Planung aufbaut, gewaltig. Daß der Deutsche Michel dies nicht ( mehr ) versteht, ist mir auch klar.

    Das Gutachten gibt m.E. nur insoweit Anlaß zur Nachfrage, als eine klare Aussage zum Bemessungswasserstand fehlt. Ich halte es insofern für unzulänglich und nachbesserungsbedürftig. Kommt auch hierzu noch eine schriftliche Aussage, sind Gutachten und Preis in Ordnung.
     
  10. #10 PsychoBob, 23.09.2010
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    @Eric:
    Zu dem Bemessungswasserstand kann der Gutachter wohl keine genaueren Angaben machen, weil keine Aufzeichnungen existieren.
    Das Grundstück liegt in einem Dorf.
    Ich habe selbst mal bei den Wasserwerken nachgefragt, die machen scheinbar keine regelmäßigen Messungen.
     
  11. #11 Manfred Abt, 23.09.2010
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    Es gibt durchaus Informationsquellen, und sei es aus Kartenwerken. Im übrigen ist das Wasserwerk nicht zuständig, macht das nur oft aus eigenem Interesse. Zuständig ist die Wasserbehörde.
     
  12. Eric

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    Wenn es denn so wäre und Grundwasser - wie er ja selbst schreibt - auch durch weitere Überprufungen ( siehe Manfred ) nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dann war das Gutachten mangelhaft.

    Der Gutachter hätte darauf hinweisen müssen, daß der Lastfall Grundwasser nicht sicher auszuschließen ist und für den Fall, daß es vorliegt, eine WW benötigt wird. Hierzu hätte er die Risiken für den Fall des Auftretens von Grundwasser klar und unmißverständlich aufzeigen müssen. Die Entscheidung darüber, ob eine Abdichtung nach DIN 18 195-4 mit Drainage oder die für alle Eventualitäten sichere und in jedem Fall funktionsfähige WW ausgeführt wird, hatte dann der AG zu treffen.

    Belehrung durch AN > Entscheidung des AG

    Ist der Lastfall tatsächlich nicht mehr weiter aufklärbar, dann ist die Risikoproblematik jedenfalls aufgrund dieses Threads bekannt und der bisherige Mangel damit behoben.
     
  13. #13 Thomas Traut, 23.09.2010
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    Für mich wären ausreichend Informationen enthalten:
    - Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser (Dränage in dieser Lehmwanne? Never!). Ob schwarz, weiß oder braun, hat der Baugrundgutachter ohnehin nicht zu entscheiden. Entsprechende Hinweise im Gutachten haben maximal informellen Charakter.
    - Bodenkenngrößen für die Statik sind alle vorhanden.
    Wenn der Bemessungswasserstand nicht geklärt werden kann, wird eben gegen drückendes Wasser abgedichtet - der Mehraufwand ist marginal.
     
  14. mls

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    wie soll das weitergehen?
    das baugrundgutachten wird einem general- oder einem eigenen planer
    gereicht, der soll auf dieser basis die gründung optimieren?
     
  15. Eric

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    Darauf kommt es nicht an. Der Bodengutachter schuldete die vollumfängliche Info und Belehrung seinem AG und das war unser Fragesteller.

    In der Rechtsprechung gibt es genügend Fälle hatte, wo die nachfolgenden Planer bei einer derartigen Konstellation das Mitdenken ausgeschaltet haben, nur eine Drainage ausgeführt wurde und dann " plötzlich " Grundwasser vorhanden war.
     
  16. #16 PsychoBob, 23.09.2010
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    Hallo nochmal,

    auf Grundwasser ist in dem Gebiet noch keiner gestoßen.
    Und auch ca. 50 m nebenan ist ein älteres Baugebiet, wo nie Grundwasser aufgetreten ist.

    Alle bauen "normale" gemauerte Keller, und keiner hat Probleme.
    Das Wasser bleibt in der Baugrube auch nicht stehen.

    Das Baugebiet liegt auf einer Anhöhe, von daher sollte das mit dem Grundwasser schon passen.
    Aber eigentlich sollte mir das der Bodengutachter sagen.

    Der Gutachter hat mittlerweile übrigens geschrieben, dass ich ihm nichts zahlen muss, dass ich die Ergebnisse aber nicht verwenden darf, und dass er jede Verantwortung ablehnt...
    Was soll ich tun?

    Im Grunde ist der Baugrund genauso, wie es mir der Nachbar erzählt hat. Von daher hat das Gutachten für mich wenig Nutzen.
     
  17. gast3

    gast3 Gast

    also, Entschuldigung, aber ..

    das passt ja wunderbar zu ..


    geht gar nicht - so ein :mauer habe ich noch nie gehört.


    was wiederum nett sein mag, aber nichts ändert. Was er unterschrieben hat - genau dafür haftet er. Und wenn er jetzt meint, dass er Blödsinn geschrieben hat, kann es es "gerade rücken" oder ggf. haften.

    Zu dem Gutachten kann ich keine Aussage machen - da nicht gelesen - so, nur zur Erläuterung


    das ist allerdings falsch - aus verschiedenen Gründen - nur so am Rande
     
  18. Eric

    Eric

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    Und weiter? Wenn alle in den Rhein hüpfen, springst Du auch mit?

    Und was ist schon ein " normaler " Keller. In meinem Ortsteil sind WW " normal ", alles anders säuft mindestens 1 x im Jahr ab.

    Hat er etwa hier mitgelesen? :bounce::bounce:

    Nachdem geklärt ist, daß das bisherige Gutachten nichts kostet, ein neues Gutachten mit eindeutigem Auftrag und Preis erteilen.
     
  19. mls

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    damit´s "runder" zu verstehen ist:
    das gehört dazu
     
  20. #20 Thomas Traut, 24.09.2010
    Thomas Traut

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    Woher weißt Du, was beauftragt war?

    Deshalb schrieb ich, dass die Einschätzungen und Empfehlungen des Baugrundgutachters zur Abdichtung maximal informellen Charakter haben. Von Architekt (und Statiker) muss man erwarten können, dass sie aus den vorgefundenen Baugrundverhältnissen ein Abdichtungskonzept planen können. Müssen sowieso.

    Lustig finde ich, dass das Gutachten jetzt umsonst sein soll, aber nicht verwendet werden darf. Was, wenn es doch verwendet wird? Ob bezahlt oder nicht, es liegt vor und der Ersteller ist in der Haftung. Oder sehe ich das falsch?
     
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