Kaufantrag unterschrieben: Kann Bauträger nächträglich den Preis erhöhen?

Diskutiere Kaufantrag unterschrieben: Kann Bauträger nächträglich den Preis erhöhen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, mein Mann und ich haben mit einem Bauträger einen Kaufantrag geschlossen für einen Neubau in Bayern. Im Kaufantrag steht klar der...

  1. #1 Emmeringer, 22.09.2010
    Emmeringer

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    Guten Tag,

    mein Mann und ich haben mit einem Bauträger einen Kaufantrag geschlossen für einen Neubau in Bayern. Im Kaufantrag steht klar der Preis drin. (Außerdem Daten wie Fertigstellungstermin und auch die Hausdaten, Wohnfläche Haus und Grundstück).

    Wir bekamen die Anweisung bis September bei der Bank uns um einen Kredit zu kümmern. Ende Sept. sollte dann der Notartermin sein.

    Nun bekamen wir heute Post, dass der Bauträger sich mit der Wohnfläche verrechnet hat und der Kaufpreis sich deshalb um 10000 Euro erhöht.

    Die Richtige Wohnfläche ist im Kaufantrag ausgewiesen.

    Bei der Bank haben wir unseren Kredit schon abgeschlossen.

    Müssen wir dieser Preiserhöhung zustimmen oder ist der im Kaufantrag ausgewiesene Kaufpreis für den Bauträger bindend?

    Vielen Dank vorab,
    Mfg
    Maike
    Name: Maike
     
  2. #2 Baufuchs, 22.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Anwalt fragen.

    Grundsätzlich sind vertragliche Abmachungen, die auf Übertragung von Eigentum an Grundstücken etc. gerichtet sind notariell zu beurkunden, wenn sie wirksam sein sollen.

    Ob sich aus dem Kaufantrag Rechte herleiten lassen kann nur ein Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen prüfen.

    Mal hier lesen
     
  3. Dingo

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    Kurze Rückfrage:
    Die richtige Wohnfläche steht im Vertrag?
    Der stets in den Verhandlungen mit euch genannte Preis steht im Vertrag?

    Verträge sind vor Vertragsunterzeichnung genau zu prüfen, das gilt meiner Laien-Meinung nach für beide Seiten!

    ??? Wo wird der BT seine 10.000€ später am Bauwerk einsparen, wenn er sie vermutlich vertragrechtlich bedingt jetzt nicht von euch bekommt?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn es ein echter Bauträger-Vetrag ist, wird der doch notariel beurkundet.

    Wer baut mit wem
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Was ist ein Kaufantrag? Angebot des BT oder eine Bestellung des Käufers?

    Im o.g. Fall doch wohl eher eine Bestellung des Käufers, und der BT macht nun bei der Auftragsbestätigung eine Änderung. d.h. ein Vertrag ist noch nicht zustandegekommen weil die Änderung gegenüber der Bestellung vom Käufer noch zu akzeptieren wäre.

    Ich würde sagen, Ihr müsst der Preiserhöhung nicht zustimmen, aber die Preisangabe in der Bestellung ist auch nicht bindend. Kurzum, noch ist kein Vertrag zustandegekommen.

    Für verbindliche Rechtsauskünfte sind aber Anwälte zuständig.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Emmeringer, 22.09.2010
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    Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

    Es handelt sich hierbei nicht um den Kaufvertrag sondern um den Kaufantrag. Die Kaufverträge bekommen wir erst zugeschickt. Notartermin findet auch erst statt. Der Kaufantrag war eine Art Reservierung auf das Haus der von uns auch unterschrieben wurde.

    Im Kaufantrag stand die richtige Größe der Wohnfläche aber der falsche Kaufpreis.
     
  7. Bautz

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    Es ist also noch kein Vertrag zustandegekommen.
    Ihr müsst den geänderten Preis nicht akzeptieren, könnt also den Kauf insgesamt ablehnen, der BT muss aber auch nicht zum alten Preis an Euch verkaufen.
     
  8. #8 Thomas B, 23.09.2010
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    Witzig!

    Ich will mal unterstellen, daß der BT seinen Bau seriös kalkuliert hat oder hat kalkulieren lassen. Aus dieser Kalkulation ergab sich dann ein Endpreis, den er Euch offeriert hat. Punkt.

    Eher "ungewöhnlich" wäre es, wenn er den preis für das Objekt mal flugs über die m2 ermittelt hätte. Da ich das nun wirklich nicht glauben will, ist die "veränderte" Wohnfläche doch nebensächlich.

    Ich denke eher, daß entweder ein Kalkulationsfehler vorlag oder daß der werte Herr hier den versuch startet den gewinn schon mal zu erhöhen.

    Insgesamt wirkt das für mich nicht ganz koscher. Ob das der richtige Vertragspartner ist....?

    Thomas
     
  9. #9 Emmeringer, 23.09.2010
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    In dem schreiben sprechen Sie auch von einem Kalkulationsfehler.

    Ich habe noch eine Frage. Bei den Gesprächen mit der Bank haben wir ja den zu geringen Kaufpreis angegeben. Jetzt haben wir die Vertragsunterlagen von der Bank bekommen. Hier steht noch der alte Preis drin.

    Müssen wir hier tätig werden? Der Bank mitteilen daß das Objekt doch 10.000 € teuerer ist? Wir wollen den Aufpreis aus unseren Eigenmitteln stemmen. Sprich keine Erhöhung des Darlehens.
     
  10. #10 Thomas B, 23.09.2010
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    ...Ihr wollt das also zahlen....?
     
  11. oberh

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    "Müssen wir hier tätig werden? Der Bank mitteilen daß das Objekt doch 10.000 € teuerer ist? Wir wollen den Aufpreis aus unseren Eigenmitteln stemmen. Sprich keine Erhöhung des Darlehens."

    Hi!

    Ich bin zwar kein Banker ...

    Nun, generelle dürfte es der Bank schnuppe sein, da sie ja den Krediten schon zugesagt hat.
    Wichtig könnten die 10.000 Eigenkapital dann werden, wenn sich im Laufe des Bauens herausstellt, dass Ihr nachfinanzieren müsst.
    Da die Bank nunmal Sicherheiten verlangt, könnte der Betrag wichtig werden.

    Kurios empfinde ich die Handlungsweise des BT schon.
    Natürlich habe ich keinerlei Einblick in die Kalkulation des Unternehmers.

    Liegt denn der reine Baulandwert im Bereich der Bodenrichtwerte?
    (s. z.B. www.BORIS-nrw.de)
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2010
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    An sich kriegt die Bank ja ne Kopie des Vertrags. Und wenn der Sachbearbeiter die Differenz feststellt, könnte er schon fragen, woher denn die 10T jetzt kommen. Und warum ihr die jetzt ausgeben könnt/wollt und vorher nicht.
     
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