Aushubmenge Erdarbeiten

Diskutiere Aushubmenge Erdarbeiten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Servus, zur Info: Wir bauen ein EFH inkl. Keller mit Generalübernehmer und haben die Erdarbeiten separat vergeben. Ich habe heute die Rechnung...

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  1. #1 PsychoBob, 22.09.2010
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    Servus,

    zur Info: Wir bauen ein EFH inkl. Keller mit Generalübernehmer und haben die Erdarbeiten separat vergeben.
    Ich habe heute die Rechnung für unsere Erdarbeiten bekommen.

    Die Aushubmenge ist meiner Meinung nach viel zu hoch.

    So wie es ausschaut, hat der werte Baggerfahrer die obere Fläche genommen und mit der Höhe multipliziert.
    Von einem Pyramidenstumpf hat er wohl noch nie was gehört.

    Was aber noch schlimmer ist:
    Die ausgehobene Menge ist gleich der abgefahrenen Menge (Lehmboden)!
    Komischerweise liegt aber noch ein ziemlich grosser Haufen Mutterboden auf dem Grundstück (ca. 50 Kubikmeter).
    Wie dreist ist das denn??

    Wie gehe ich jetzt am besten vor?
    Gemeinsames Aufmass mit dem Geschäftsführer am Grundstück?

    Selbst Aufmass machen, die Volumina berechnen (abzüglich Mutterboden), dem Erdbauer die Zahlen darlegen und nur für dieses Volumen zahlen?
    Wenn's hart auf hart kommt, einen Gutachter kommen lassen?

    Ich bin sprachlos.
     
  2. #2 wasweissich, 22.09.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie gross ist denn die hütte , dass da 50 m³ mutterboden anfallen ?
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    langsam ...


    erst mal erklären, was und wie beauftragt war (Abrechnung nach to / m³ - nach Aufmaß / Wiegescheinen etc.) ...

    dann, Abrechnung plausibilisieren lassen (z.B. Auflockerungsfaktor in Ausschreibung / Auftrag berücksichtigt ... ?) und dann ggf. gemeinsames Aufmaß ...


    erster Schritt sollte m.E. immer sein: miteinander reden und wenn dann keine Einigkeit / Klarheit erzielt wird: Daten, Fakten auf den Tisch ... da können wir dann gerne ne 1/4 Stunde drüber nachdenken ;)
     
  4. face76

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    Nicht direkt zum Thema, aber:


    Warum wurde das separat vergeben??? Wenn schon GÜ, dann das volle Programm!!
     
  5. #5 PsychoBob, 22.09.2010
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    Die Baugrube ist laut Aufmaß des Baggerfahrers oben wohl 12,75 m x 12,40 m groß, die Baugrube ist 3,25 m tief. Das Haus ist 9,70 m zum Quadrat.
    Bei der Volumenberechnung hat der Baggerfahrer 12,75 x 12,40 x 3,25 = 513 m³ gerechnet, und diese Menge wurde als abgefahrene Menge in Rechnung gestellt.

    Die Schicht mit dem Mutterboden ist laut Bodengutachten 0,30 bis 0,40 m dick.
    Damit komme ich auf ca. 50 - 60 m³ (12.75 x 12.4 x 0.35).
    Das erste Bild zeigt den gelagerten Mutterboden, der kleine Hügel ist Lehmboden, der wegen Regen vor dem Einbau des Schotters von der Sohle entfernt wurde.

    Zudem hat der Baggerfahrer noch weitere Erdmassen, die noch keinen Lehm enthielten, zum späteren Nivellieren auf dem Grundstück gelagert (siehe zweites Bild).
    Die Menge ist schwer zu schätzen, aber das sind auch ein paar m³.

    Die Abrechnung sollte nach gemeinsamen örtlichem Aufmaß erfolgen, die Preise waren alle in m³ angegeben.

    Das GEMEINSAME Aufmaß ist jedoch nicht erfolgt, der Baggerfahrer hat nach dem Aushub selbst gemessen.
     
  6. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann weise die Rechnung wegen Fehlens der Voraussetzungen förmlich zurück!
     
  7. #7 RMartin, 22.09.2010
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    Na das ist ja mal ne Böschung! 75-80°?

    Hier würde ich aber auch Knatsch machen.

    Bezahlen würde ich ihm was ihm nach 'theoretischem' Aufmaß zustehen würde. Also den von Dir beschriebenen Pyramidenstumpf mit den Böschungswinkeln wie sie für den Boden zulässig sind.

    Zusätzlich noch ein Brief raus, dass das so nicht funktioniert mit der Aufforderung die Böschung zu sichern...
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Der Schuß geht für psycho nach hinten los, da es noch mehr Aushub wird.

    Baugrubensicherung wurde beauftragt?
     
  9. #9 RMartin, 22.09.2010
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    PeMu: Könntest Recht haben.... 9,70m + Schalung Fund. + 50cm Arbeitsraum + 3,25m (bei 45° Böschung) und das nach allen Seiten.... Würde ca. 17,00m x 17,00 m machen als 'obere Grundfläche'....
    Habe jetzt keine Lust dies Volumen auszurechnen; kann ja der Fragesteller mal machen....
     
  10. #10 PsychoBob, 23.09.2010
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    Alle GÜs, die bei uns in Frage kamen, bieten das nicht an.

    Ist halt schwer kalkulierbar.

    Was ist, wenn man beim Baggern auf felsigen Boden trifft etc.
    Das Risiko will kein GÜ eingehen.
     
  11. #11 RMartin, 23.09.2010
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    Wenn felsiger Boden oder sonstwie Boden angetroffen wird, der nicht vertraglich vereinbart war, gibts eh einen Nachtrag. Das ist kein Grund.... Baugrundrisiko ist (in 99,99% alle Fälle) immer noch Bauherrenrisiko! (Das Grundstück gehört doch Dir?!)
     
  12. #12 PsychoBob, 23.09.2010
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    Danke für eure Antworten.

    @RMartin: Ja, das Grundstück gehört uns. Alle mir bekannten GÜs überlassen die Erdarbeiten den Bauherren (jedenfalls, wenn man mit Keller baut).

    Die Böschungen sind in meinen Augen schon ok, die wurden auch nach Vorgabe des GÜ angelegt.
    Wenn die meinen, dass das passt, soll's mir recht sein.

    Mein weiteres Vorgehen
    Ich werde jetzt morgen selbst ein Aufmaß machen und die Ergebnisse dem Erdbauer mitteilen.
    Ist es ok, das per E-Mail zu erledigen?

    Gleichzeitig biete ich ihm an, die Werte in einem gemeinsamen Aufmaß zu überprüfen (brauche ich da am besten Zeugen, die mitkommen?).
    Am Schluss soll er die Zahlen schriftlich absegnen.

    Stellt er sich stur, bekommt er den in meinen Augen angemessenen Betrag überwiesen, und gut ist.
    Wenn er dann rummeckert, geht's zum Rechtsanwalt. (Rechtschutzversicherung deckt sowas bestimmt nicht ab, oder?)

    Was haltet Ihr von dem Vorgehen?
     
  13. #13 Manfred Abt, 23.09.2010
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    Böschungen sehen zu steil aus. Klär mal, wer bei einem Personenschaden haftet, könntest du auch mit dabei sein. Deinem Ton nach stehtst du eh über kurz oder lang beim Anwalt, dann kannst du das auch jetzt schon klären lassen.

    Dann sind dir die falschen bekannt.

    Rechtunverbindliche Forumsantwort: JA

    Mach mal.
    Prima, ist der beste Weg.
     
  14. Hansal

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    Wenn die BG-Bau die Böschung sieht gibt es Stress!
     
  15. #15 Ingo Nielson, 23.09.2010
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    Theorie und Praxis . . .

    Was haltet Ihr davon, nach VOB/C abzurechnen? ;-)

    Für Aushub gilt seit dem letzten Jahrhundert (Komm. v. d. Damerau / Tauterat):

    "Für die Ermittlung des Raummaßes gelten die theoretischen
    Maße für Baugrubensohle und Böschungswinkel des Abschnittes 5.2 (DIN 18300)"

    Das hat natürlich etwas mit Sicherheit zu tun.
    Der im Bild gezeigte Böschungswinkel ist nicht korrekt. Das mußt Du umgehend beim
    Aufragnehmer anzeigen!

    Und dann wird fleissig nach 5.2.3
    abgerechnet:
    40° für BK 3 und 4
    60° für BK 5
    80° für BK 6 und 7

    Baggert der Unternehmer auf aller Risiko steiler, kann er trotzdem nach den
    theoretischen Maßen abrechnen.
    Der Bauherr und der Bauleiter (gem. LBO) / Objektüberwacher sollten also
    schnell tätig werden und die theoretischen Vorgaben in die Praxis umsetzen lassen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Gehen wir mal von einer 60° Böschung und 20 cm Sohlplattenüberstand aus.
    t = 3,25 - 0,35 = 2,90.
    Mittlere Baugrubenbreite = 9,70 + (0,20 + 0,50)*2 + (cotang 60° * 2,90/2)*2 = 12,77
    12,77² * 2,90 = 473,231 m³

    Bei 40° Böschungswinkel ergeben sich rd 614 m³, 80° ergeben rd. 390 m³. Es muss also nur noch der erforderliche Böschungswinkel ermittelt werden und ab dafür.
     
  17. #17 greentux, 23.09.2010
    greentux

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    Offensichtlich fehlt hier noch das Baugrundgutachten?
     
  18. #18 wasweissich, 24.09.2010
  19. Dingo

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    :respekt
    Noch unklare Fragen und fehlende Antworten zum Baugrundgutachten aber 1 Tag später schon ausgebuddelt die Grube!
     
  20. oberh

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    Hi!

    Pyramidenstumpfformel -> unabhängig vom Neigungswinkel:

    A1=Grundfläche
    A2 = Deckfläche
    h=Höhe
    V = Volumen

    V=h/3*(A1+A2+Wurzel(A1*A2))

    Bei 60° Neigung, 50 cm Arbeitsraum, 20 cm Sohlplattenüberstand:
    V=3,25/3*((9,7+0,5+0,2)^2+(9,7+0,5+3,25+0,2)^2+WURZEL((9,7+0,5+0,2)^2*((9,7+0,5+3,25+0,2)^2)))
    V=472,8 m³

    Davon ziehen wir noch den abgefahrenen Mutterboden ab ... (0,35*(9,7+0,5+0,2+3,25)² = 65,2 m³ insgesamt - bei dem Bild schätze ich mal grob 20 m³, die auf dem Grundstück verblieben sind ... macht ca. 45 m³ Abfuhr)
    V= ~473+45=518m³

    Jetzt liegen vielleicht noch 5 m³ Lehmboden auf dem Grundstück -> macht überschläglich ... hoppala ! ... ca. 513 m².

    Na sowas ... da müsste also nur noch richtig abgeböscht werden ;)
     
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