Erlus E58S anstatt E58 verbaut

Diskutiere Erlus E58S anstatt E58 verbaut im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich habe durch Zufall erfahren, dass unser DD anstatt dem vereinbarten Erlus E58 den Erlus E58S (Schiebeziegel) verbaut hat....

  1. #1 homerjaysimpson, 23.09.2010
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    Hallo Zusammen,

    ich habe durch Zufall erfahren, dass unser DD anstatt dem vereinbarten Erlus E58 den Erlus E58S (Schiebeziegel) verbaut hat.
    Ausgangssituation Satteldach 38° mit Giebelgaube im Neubau.

    Gleichwertig/unproblematisch/üblich oder nachfassenswert?
     
  2. Dachi

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    Es ist

    eigentlich der "gleiche" Ziegel. Nur hat dieser halt den Vorteil, dass die Sparrenlängen besser eingeteilt werden können.
    In Qualität und Form gibt s daher keinen Unterschied.
     
  3. #3 Klaus Gross, 26.09.2010
    Klaus Gross

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    ich würde das nicht so sehen, angeboten und vereinbart waren flachdachpfannen e 58 und nicht verschiebeziegel..dafür müßte der auftraggeber sein einverständnis geben...das muß mir mal einer erklären wieso der ausführende betrieb selbstständig die dachziegelform umstellt ohne den auftraggeber zu informieren..die qualität der dachziegel ist gleichwertig..trotzdem ich würde mal nachfragen...und nachfassen..
     
  4. #4 homerjaysimpson, 26.09.2010
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    Hallo Zusammen,

    der DD meinte von sich aus, dass er den E58S verbaut hätte, da der E58 kaum noch zum Einsatz käme.
    Ich hätte das weder gemerkt, noch aktiv danach gefragt.
    Wenn die Eindeckungen technisch gleichwertig und soweit ich das überblicke, optisch identisch sind, kann ich ihn zwar fragen, warum er nicht den E58 verbaut hat, aber wirklich weiter bringt mich das doch nicht.
    Günstiger ist der E58S auch nicht, sowie ich die Preisliste von Erlus überblicke.

    Ein Grund zum Nachfassen wäre für mich, wenn es für mich durch die Verwendung des E58S irgendwelche Nachteile (Flugschneesicherheit usw.) geben würde, ansonsten hebe ich mir meine Energie lieber für die wichtigen Auseinandersetzungen auf, die vielleicht im weiteren Bauablauf noch kommen.
     
  5. Dachi

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    Herr Kollege...

    das, war aber nicht die Fragestellung!

    Ich gebe Dir recht, dass ein DD nicht einfach die Eindeckung ändern kann. Aber hier ging es nur darum, ob der Ziegel nachteilig ist.;)
     
  6. #6 ManfredH, 26.09.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nicht nur. Der Fragesteller will wissen, ob die Sache nachfassenswert ist - und das ist die Vorgehensweise des DD sehr wohl, auch bei Gleichwertigkeit des Materials.
     
  7. Dachi

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    Hast recht

    hab ich überlesen :(
    Das kommt davon wenn man da schnell "drüberhuscht"!
     
  8. mls

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    was, wenn der dachdecker vorher was gesagt hätte?
    dann gäb´s hier nix zu schreiben :mega_lol:
     
  9. Vossi

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    Hallo homerjay. Wenn man so Deine Postings hier und in anderen Foren liest, muss man zu dem Schluss kommen, das Deine Baustelle ein echtes Fiasko ist. Gibt es denn keinen Bauleiter, der sich genau um diese "Kleinigkeiten" kümmert?
    Du bist im Recht, ohne Frage, wenn Ausführungen zu wünschen übrig lassen, aber stell mal bitte die ständige Frage nach dem Geld hinten an. Es sollte in erster Linie um die korrekte Abwicklung der Aufträge und das erreichen dieses Zieles gehen...
     
  10. lulu66

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    @Vossi: Er fragt nicht nach dem Geld, sondern versucht herauszufinden, ob der DD einen finanziellen Vorteil von dem eigenmächtigen Wechsel hätte.

    Was er nicht weiss: Das kann er nicht sinnvoll herausfinden, solange er nicht in die Bücher vom DD schaut.
     
  11. Vossi

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    Wie schon geschrienem geht es nicht das erste mal um Nachlass oder Einbehalt...
     
  12. #12 Stromfresser, 26.09.2010
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    Und selbst wenn der DD einen finanziellen Vorteil hat: Er hat einen gleichwertigen oder besseren Ziegel zum vereinbarten Preis bekommen. Dass der DD das nicht vorher abgesprochen hat, ist nicht schön. Aber selbst wenn der DD diesen Ziegel billiger bekommt, warum sollte er den geringeren Preis weitergeben?
     
  13. #13 homerjaysimpson, 26.09.2010
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    Hallo Vossi,

    wie kommst Du darauf, dass es nicht das erste mal um Nachlass oder Einbehalt geht?
    Bitte sei ein bisschen vorsichtig mit solchen Behauptungen!
    Ich habe weder hier noch in einem anderen Forum über Nachlassmöglichkeiten gesprochen.

    Es gibt hier noch einen User "homerjay" vielleicht verwechselst Du mich

    Außerdem, wie kommst Du darauf, dass meine Baustelle ein Fiasko ist?
    Ja, ich habe einen von mir bezahlten Bauleiter, nämlich den Architekt, der das Ganze geplant hat.
    Ich hole mir gern noch eine zweite Meinung ein, mein Archi findet den Unterschied nämlich unkritisch, dass es das ist, darauf deutet ja der Psot von MLS.
    Soll ich hier die große Keule auspacken, wenn technisch kein Unterschied besteht?
     
  14. Julius

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    Nein. Warum auch?
    Streitsüchtig?
     
  15. #15 homerjaysimpson, 26.09.2010
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    War 'ne rethorische Frage, sehe ich auch so, dass ich da kein Fass aufmachen sollte.
     
  16. #16 Gast360547, 27.09.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    leuz

    Moin,

    also, nur, um es mal etwas aufzudröseln:

    1. wirksam (hoffe ich zumindest) vereinbart waren Dachziegel Erlus e 58. Verbaut wurden e 58 s. Das stellt juristisch einen Mangel dar, auch wenn die Qualität u. U. sogar höherwertiger wäre.

    2. Wenn die technischen Gegebenheiten des nunmehr verwendeten Dachziegels identisch sind, also die Regensicherheit bei gleicher Dachneigung, etc., dann hat es technisch keinen Mangel, es sei denn, der DD hätte die derart gezogen, dass sie nun nicht mehr in den Falzen hängen.

    3. Wenn der DD dadurch einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil erreichen würde, die Veränderung des Deckwerkstoffs aber nicht bekannt gibt, dann könnte der gewiefte Jurist evtl. auf die Idee kommen, es handelt sich um einen arglistig verschwiegenen (juristischen) Mangel, der zum Nachteil des Bauherren gelangt.

    Mit anderen Worten: Der DD muss normaler Weise den BH darüber aufklären, dass er einen anderen Deckwerkstoff verwenden will oder wird. Seriös wäre es, wenn er den BH auch über die Gründe informiert, warum er es beabsichtigt.

    Wir lernen zu unterscheiden, es gibt den juristischen Mangel und den technischen. Und wenn man keine Ahnung von dem Ganzen hat, dann haltet es mal bitte wie Dieter Nuhr:....

    Grüße

    stefan ibold
     
  17. #17 homerjaysimpson, 27.09.2010
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    Hallo Zusammen,

    mir ging es eben nur um den technischen Aspekt, wenn hier die Gleichwertigkeit gegeben ist, dann suche ich nicht mit Gewalt den juristischen Mangel, um ein paar Euro rauszuhauen.
    Ich werde beim nächsten Termin ansprechen, warum hier eigenmächtig geändert wurde, vorher wollte ich mir halt parallel zu der Aussage meines Architekten (der nunmal als Generalist nicht in jedem Detail gleich gut informiert sein kann) eine zweite Meinung einholen.
    So wie ich es überblicke, ist der Ziegel nicht extrem gezogen, sieht für mich sogar so aus, als wären etwas mehr als die 14 Ziegel/m² verwendet worden, die beim normalen E58 anfallen würden.
     
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