Festgestellte Mängel nach Bauabnahme

Diskutiere Festgestellte Mängel nach Bauabnahme im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir hatten vor ca. 8 Wochen unsere Bauabnahme gehabt. Letzte Woche als die Sonne gut stand, ist mir im Fenster der Terassentür ein ca....

  1. #1 Ebbelwoi, 23.09.2010
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    Hallo,
    wir hatten vor ca. 8 Wochen unsere Bauabnahme gehabt.

    Letzte Woche als die Sonne gut stand, ist mir im Fenster der Terassentür ein ca. 7 cm langer Kratzer an der Außenseite in der Scheibe aufgefallen, seit dem ich ihn entdeckt habe springt er mit förmlich immer wieder ins Gesicht. Kann man da im nachgang noch etwas erreichen, da mir der Kratzer erst jetzt aufgefallen ist ?

    Nach und nach treten immer mehr Mängel auf:
    - die Innentüren verhalten sich wie Bimetalle und sitzen sehr selten richtig im Rahmen
    - der Estrich knatzt im Keller beim drüberlaufen, da sind noch keine Bodenbeläge drauf
    - die Eingangstür ist nicht mehr luftdicht (auch im abgeschlossenen Zustand). Vorher fiel die Tür sehr schwer ins Schloß, da sie unter Spannung stand, dann wurde sie nachgestellt und läuft jetzt leicht ins Schloss, aber dafür ist sie nicht mehr Luftdicht...

    Ist es ratsam im Nachgang einen Gutachter einzuschalten, da bestimmt noch mehr Mängel zum vorschein kommen könnten, bzw. hat man nach der Bauabnahme überhaupt noch eine Chance Mängel beheben zu lassen ??

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Gruss, Ebbler
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Den SV hätte man vor der Bauabnahme einschalten sollen, aber Du hast ja Gewährleistung. Also kannst Du Mängel auch weiterhin geltend machen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Pirellitx31, 23.09.2010
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    Nach der Abnahme sind Sie in der Beweislast, dass der Mangel schon vorher bestanden hat.
    Bei dem Kratzer in der Fensterscheibe sehe ich null Chance. Wie wollen Sie beweisen, dass der Kratzer schon früher bestanden hat und nicht durch Sie verursacht wurde?

    Mängel beim Bauträger anzeigen. Diese sind von ihm zu beseitigen.

    Jetzt noch einen Gutachter einzucschalten halte ich für überflüssig. Es ist zu spät. Die wirklich wichtigen Dinge sind nun im fertigen Zustand sowieso nicht mehr sichtbar, weil verputzt, beplankt, überstrichen o.ä. Und die Mängel, die im tagtäglichen Gebrauch sichtbar werden, können auch durch einen Baulaien identifiziert werden. Sie haben doch noch Gewährleistung.
     
  4. #4 ThatsME, 23.09.2010
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    Unter Vorbehalt?

    Wir haben in 5 Wochen Abnahme mit unserem BT. Ich habe vor, diese nur mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" zu unterschreiben - weil mir überall gesagt wird, ich solle das so tun. Und intuitiv hört sich das auch gut an. Irgendwas wird bestimmt erst später, nach dem ersten Winter, Sommer, Starkregen oder Schwiegermutterbesuch auffallen.

    So richtig verstanden habe ich es aber nicht. Über die Gewährleistung müssten sich doch auch später erst aufgefallene Mängel beheben lassen, oder? Unabhängig von Vorbehalt oder nicht.

    Was mache ich mir kaputt, wenn ich nicht unter Vorbehalt unterschreibe?

    Martin
     
  5. #5 Pirellitx31, 23.09.2010
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    eine Abnahme "unter Vorbehalt" ist unwirksam. Zum Zeitpunkt der Abnahme sind alle sichtbaren und erkennbaren Mängel aufzulisten.

    Sollten daneben noch versteckte Mängel vorhanden sein, bzw. später auftretende Mängel, so fällt dies in die Gewährleistung.
    Ja.
    Nichts.
     
  6. lawyer

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    Auf jeden Fall. Aber: Nach der Abnahme geht die Beweislast dafür, daß die Mängel bereits bei der Abnahme vorhanden waren, auf Sie über. Anders bei den sog. Protokollmängeln (also den Mängeln, die im Abnahmeprotokoll aufgeführt werden). Insoweit trägt der BU trotz Abnahme die Beweislast für deren Beseitigung.
     
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