Erdbauer Hilfe!

Diskutiere Erdbauer Hilfe! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben bei unserem Neubauprojekt nach Einholung von Angeboten einige Arbeiten (Zisterne, Kanal, Rohrleitungen) selbst...

  1. Mudy

    Mudy

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    Hallo zusammen,

    wir haben bei unserem Neubauprojekt nach Einholung von Angeboten einige Arbeiten (Zisterne, Kanal, Rohrleitungen) selbst vergeben. Mit dem ausgewählten Erdbauer fand nach Auftragserteilung ein Ortstermin statt, an dem der Auftrag dann noch um weitere Arbeiten (Kelleraushub sollte auf dem Grundstück verteilt werden, nach Stunden, insgesamt ca. xxx Euro).

    Durch Verzögerungen konnten die Arbeiten allerdings nicht planmäßig abgeschlossen werden und es stehen noch Restarbeiten aus. Über bereits erfolgte Arbeiten haben wir nun eine Rechnung erhalten, die uns einigermaßen verblüfft.

    Zum einen gibt es eine recht hohe Abweichung bei den Rohrgräben. Es wurden nun weitere Stunden für das Absanden und Verfüllen von Leitungsgräben abgerechnet, über die uns weder Angebot noch Stundenzettel vorliegen.

    Wir haben die Rechnung entsprechend gekürzt und gezahlt und dem Erdbauer auch entsprechend mitgeteilt.

    Weiterer Punkt: Der Zisternenaushub sollte an einer bestimmten Stelle auf Grundstück eingebaut werden. Dies ist unterblieben und dafür, dass der Aushub nun an die vereinbarte Stelle gebracht wird, sollen weitere Kosten anfallen.

    Für Empfehlungen für unser weiteres Vorgehen sind wir sehr dankbar!

    VG,
    Mudy
     
  2. Mudy

    Mudy

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    Zur Klarstellung: Wir möchten keinen juristischen Rat, sondern einfach einmal eine Einschätzung, ob das Verhalten des Erdbauers das übliche Praxis ist und wissen, wie wir uns hier weiter verhalten sollen.
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    ach ja, ist oft ein Leid mit den "Laien-Ausschreibungen / Beauftragungen".

    Standartfrage: was war wie bestellt / beauftragt ?


    Aber davon abgesehen, das Verhalten des Tiefbauers empfinde ich als verwunderlich: gut Sandbettung / Rohrauflager muss sein - also Nachtragsangebot - einfach machen, ist nicht so wirklich üblich.


    Ich hätte die entsprechende Rechnung also erst einmal gekürzt, die vertraglich vereinbarten Leistungen eingefordert und für den Rest entsprechende Nachweise gefordert.
     
  4. Mudy

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    Aus diesem Auftrag stehen weiterhin noch Arbeiten offen: u.a. bei den Versorgungsleitungen muss die Frostsicherheit hergestellt werden (derzeit liegt nur 10 cm Erde darüber) und bei der Dachentwässerung muss ebenfalls nochmal nachgearbeitet werden (Marterial unter dem Abwasserrohr hat sich mittlerweile auch abgesenkt).

    Erdbauer hat die Erledigung der Arbeiten zugesagt; allerdings stellt er keinen konkreten Termin in Aussicht (die nächsten Wochen hat er keine Zeit, kann Ende Dezember werden ...).

    Wie schaut es aus, wenn uns zwischenzeitlich die Wasserleitung einfriert? Wäre er da in der Haftung?

    Gruß

    Mudy
     
  5. #5 RMartin, 19.11.2010
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    Wie muss man sich das mit den Versorgungsleitungen vorstellen?! Ist der Graben noch offen oder sind diese Leitungen so hoch verlegt?
    Unter der Abwasserleitung hat sich der Boden gesenkt? Wer hat diesen eingebaut? Der gleiche Erdbauer oder ein anderer, der die Leitung verlegt hat? Da Du zu anfang was von 'einige Arbeiten selbst vergeben' schreibst....
     
  6. Mudy

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    Die Versorgungsleitungen wurden auf dem ursprünglichen Geländeniveau verlegt, das ca. 80 cm unter dem noch zu erstellenden endgültigen Niveau (Referenz ist hier die Straßenhöhe) liegt. Es wurde also zu Anfang nur ein Kanalgraben hergestellt, dieser dann wieder zugeschüttet und darüber dann die Versorgungsleitungen gelegt. Diese wurden dann "notdürftig" mit ca. 10 cm Erde/Sand zugedeckt.

    Sämtliche Abwasser- und Kanalrohre auf dem Grundstück wurden von dem gleichen Erdbauer verlegt/eingebaut, den wir direkt beauftragt hatten. Er hat auch sämtliche Gräben erstellt und vorbereitet. Die Versorgungsunternehmen legen dann nur ihre Rohre rein und der Erdbauer muss diese dann wieder nach deren Vorgaben (die der Erdbauer natürlich kennt!) verschließen. Dies ist bislang unterblieben.

    Wir bauen mit dem GU und die Erdarbeiten (bis auf Aushub) sind "bauseits".
     
  7. #7 RMartin, 19.11.2010
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    Okay...
    Macht besagter Erdbauer auch die Anhebung des Geländeniveaus um die 80cm?
    Wenn ja, was für Termine sind hier vertraglich vereinbart? Ist das anzufüllende Material spezifiziert; gibt es eine Planung?

    Abwasser- und Kanalrohre werden von einem (anderen) Unternehmen gemacht; einem Versorungsunternehmen? Woher weißt du, dass diese Rohre abgesackt sind? Ist einst eine Dichtheitsprüfung gemacht worden?

    Alles irgendwie sehr verwirrend...
     
  8. Mudy

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    Es war vereinbart, den vorhandenen Aushub (Keller und Zisterne) zum Auffüllen zu verwenden. Reihenfolge: 1. Kanal- und Leitungsbereich, 2. restliches Gelände. Es gab einen Ortstermin mit Chef, an dem das Vorgehen besprochen wurde. Davon wurde allerdings später teilweise, aus diversen Gründen die wir nicht alle kennen, abgewichen. Daraus resultierte dann auch, dass wegen wegen Verzögerungen die Arbeiten nicht zuende gebracht werden konnten.

    Die Versorgungsunternehmen haben nur die Leitungen (Strom und Wasser) gelegt. Abgesackt ist Erde unter dem Kanalrohr (ca. 2 m), das noch völlig offen liegt, an dem die Dachentwässung (Regenrinne) angeschlossen ist.
    Von einer Dichtigkeitsprüfung wissen wir nichts ... war nicht gesondert vereinbart.
     
  9. #9 RMartin, 19.11.2010
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2010
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    Huch. Entschuldige mal, aber Du bist der Bauherr. Musst doch die Gründe kennen wenn nicht nach Vertrag gebaut wird?! Oder gibts gar keinen Vertrag?

    Aber kurze Rede langer Sinn bzgl. Deiner Ausgangsfrage ob Du irgendwas geltend machen kannst:

    Kann ich Dir nicht sagen, da ich das ganze 'Konstrukt' bei Euch nicht kenne. Mir kommt das so vor, als ob mit dem Tiefbauer vor Ort einst die Dinge angeschaut wurden, mündlich Aufgaben erteilt wurden und dann irgendwas gemacht wurde. Dann wirds schwierig werden.

    Ansonsten, falls es einen Vertrag gibt, diesen lesen und studieren, dann die Erfüllung dessen (des Tiefbauers) Pflichten einfordern.
     
  10. Mudy

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    Es gibt einen schriftlichen Vertrag (Angebot). In dem ist allerdings kein Zeitrahmen oder Reihenfolge festgelegt.

    Wir werden ihn also nun nochmals schriftlich auffordern, die Restarbeiten zu erledigen (haben wir bereits mehrfach mündlich gemacht). Aber: Was passiert, wenn er die Restarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig erledigt und uns die Wasserleitung einfriert?
     
  11. #11 RMartin, 19.11.2010
    RMartin

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    Je nachdem was so alles im Vertrag steht und was die einzelnen Parteien für Argumente haben, könnte es sein, dass es Deine Verantwortung ist, diese Leitung zu schützen.

    Du hast einen Vertrag ohne Ausführungsdauern, ohne Spezifikation der Auffüllung (womit soll denn nun aufgefüllt werden wenn nicht mit dem eigtl. Aushub? Was beinhaltet denn der vertragliche Preis für diese Arbeit?). Also alles schwierig.

    Mach dem Tiefbauer Druck so gut es geht...aber nur wenn Du wirklich weißt was er machen soll. Also womit aufflüllen?! Oder wenn das nicht geklärt ist, dann forder ihn auf die frostempfindlichen Leitungen umgehend zu schützen...
     
  12. Mudy

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    Der Erdbauer hat auf unsere schriftliche Mängelanzeige bzw. Aufforderung zur Erledigung der Restarbeiten mit einer Ablehnung (schriftlich!) weiterer Arbeiten reagiert. Die gesetzte Frist ist nun abgelaufen. Ist hier noch eine Nachfristsetzung notwendig? Er hat ja bereits erklärt, die Arbeiten nicht fortführen zu wollen.

    Wir dürfen nun also den vierten(!) Erdbauer engagieren ... es macht keinen Spaß! Könnte Ihr einen zuverlässigen Erdbauer im Raum Rhein/Main empfehlen?
     
  13. Stoni

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    Sorry, Mudy

    wenn ich Dir zu nahe trete - aber dreimal biste ja nun schon "uff de Fresse" gefallen mit Deiner Leistungsvergabe -
    hast Du keinen Profi, der das für Dich macht??? :motz

    Du müsstest doch nach drei Versuchen auch gemerkt haben, dass der Schuh, Leistungen selbst und umfassend auszuschreiben, für Dich wohl eine Nummer zu groß ist -
    und das Geld für den ersparten Sachverstand dürfte mittlerweile auch weg sein, den Ärger mit den mangelhaften Leistungen mal außen vor.
    Kauf Dir Sachverstand, der so etwas für Dich macht und der auch Dein Bauvorhaben begleitet - es kostet, aber es lohnt sich.

    Gruß Stoni
     
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