Grundstückshaftpflicht schon während Erschließung.

Diskutiere Grundstückshaftpflicht schon während Erschließung. im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, vorneweg: ich weiß, dass das hier nicht der richtige Platz für den Beitrag ist, habe aber auch keinen besseren gefunden....

  1. #1 BauBaer406, 24.09.2010
    BauBaer406

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    Hallo zusammen,

    vorneweg: ich weiß, dass das hier nicht der richtige Platz für den Beitrag ist, habe aber auch keinen besseren gefunden.

    Ausgangslage:
    wir haben jetzt Grundstück gekauft, das sich derzeit (bis Ende dieses Jahres/Anfang nächsten Jahres) in der Erschließung befindet.

    Benötigen wir schon während der Erschließungsarbeiten, also jetzt, wo es noch gar keine "richtigen" Grundstücke gibt, bereits eine Grundstückshaftpflichtversicherung. Von Seiten des Notars und des städtischen Verantwortlichen haben wir leider keine ausreichende Antwort erhalten - bis auf, dass wir das bei der Versicherung nachfragen sollten. Aber die wird sicherlich nicht sagen, dass wir diese erst in nem halben Jahr abschließen müssen...
    Hat da jemand von Euch Erfahrungen?
     
  2. #2 Baufuchs, 24.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine eigenständige Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht ist i.d.R. nur bei nicht ausschließlich selbstgenutztem Eigentum nötig.

    Das Risiko aus eigengenutztem Eigentum ist -sofern vorhanden- über die normale private Haftpflichtversicherung gedeckt.

    Also: Wenn diese Versicherung vorhanden ist, bei dieser nachfragen ob das Risiko gedeckt ist.

    Sollten auf dem Grundstück bereits von Ihnen beauftragte Bauarbeiten ausgeführt werden : googlen nach "Bauherrenhaftpflichtversicherung"
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Meine Meinung, Grundstück ist Grundstück, ob erschlossen oder nicht.
    d.h. der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht (beispielsweise für Passanten o.ä.).

    So eine Versicherung kostet nur ein paar Euro und erlischt sobald das Grundstück bebaut wird.

    Es gibt so viele Möglichkeiten, da muss man schon aufpassen dass man nicht zuviele Versicherungen abschließt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ob dazu auch ein unbebautes Grundstück gehört?
    Bei meiner privaten Haftpflichtversicherung ist das definitiv nicht enthalten.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 greentux, 24.09.2010
    greentux

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    Die meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen versichern das Grundstück auch vorher (bspw für 2 Jahre vor Baustart).
     
  6. #6 Baufuchs, 24.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Deshalb soll Fragesteller ja auch bei seiner Versicherung nachfragen.
     
  7. #7 MoRüBe, 24.09.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ist die Übergabe...

    ... schon erfolgt?
     
  8. #8 BauBaer406, 24.09.2010
    BauBaer406

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    erstmal danke für die antworten. werde dann mal meine haftpflicht überprüfen, bin mir aber recht sicher, dass diese das nicht mit abdeckt.

    übergabe verstehe ich nicht ganz. der grundstückskauf ist notariell beurkundet.
     
  9. #9 MoRüBe, 24.09.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na, im Kaufvertrag...

    ... steht doch sicherlich was zum Thema Übergabe, mit Rechten und Pflichten???

    Besitzübergang?
     
  10. Seev

    Seev

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    Grundsätzlich sehe ich das wie Ralf.
    Diese Risiken sind definitiv am besten über die BH-Haftprflicht versicherbar. Aber:
    Muß es erst noch notariell geteilt werden?
    Seid ihr bereits Besitzer (wann ist Übergang von Nutzungen und Lasten, s. notarieller KV)? Vorher ist es nicht eure Sorge.

    Welche Gefahren gehen ggf. konkret vom Grundstück selbst aus? M.E. von einem unbebauten recht geringe, das würde ich recht entspannt angehen. Evtl. versäumter Winterdienst war bei unserem damals bebauten das wohl größte Risiko, sowie daß bei Sturm Ziegel von unserem Dach hätten fallen können.
    Wir hatten schliesslich 1,5 Jahre lang keine Versicherung (bis Abbruch / Baubeginn) und es ging gut. (Gott sei Dank!)
    Für den Abschluss einer BH-Haftpflicht solltest Du schon eine Menge über den Bau wissen und dabei auch die max. Laufzeit beachten.

    Gruss
    Seev
     
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