Carport und Geräteraum in NRW. Was muss ich beachten?

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  1. Dingel

    Dingel

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    Tag.

    Neben unser zu bauendes Haus soll (innerhalb der 3-Meter-Grenze zum Nachbarn) ein Carport mit Geräteraum gebaut werden.

    Habt Ihr da irgendwelche Tipps für mich? Am besten möchte ich das Ganze NICHT genehmigungspflichtig bauen.

    Was muss ich das beachten?

    Habe schon mehrere Dinge gehört:

    - das Konstrukt darf nicht mehr als 9 Meter lang sein
    - der Carport darf erst 5 Meter "nach" der Straße beginnen
    - man sollte dem Geräteraum kein Fundament aus Beton geben, weil er dann direkt genehemigungspflichtig wird

    Danke!
     
  2. #2 Baufuchs, 26.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Car-Port mit Abstellraum ist ein nach §67 BauO NW genehmigungsfreies Vorhaben, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und die Festsetzungen dieses Bebauungsplans eingehalten werden.

    Das heisst aber nicht, dass es einfach gebaut werden kann.

    Es sind die auch bei einem Genehmigungspflichtigen Bauvorhaben vorzulegenden Unterlagen beim Bauamt einzureichen. Lediglich das Genehmigungsverfahren entfällt.

    Erklärt das Bauamt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Einreichen der Unterlagen, dass es ein Genehmigungsverfahren durchführen will, gilt das Vorhaben als genehmigt und es kann mit dem Bau begonnen werden.

    Nach deiner Skizze sind Car-Port und Abstellraum zusammen 11m lang, diese Länge widerspricht der BauO NW (max. 9m).
     
  3. Dingel

    Dingel

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    Ups...

    Ui, bin ich direkt überführt worden...:biggthumpup:

    Du hast recht, wollte das ganze nur 9 Meter lang machen, habe bei meiner super Excel-Zeichnung nicht genau aufgepasst.

    Und Danke für den Tipp mit den Unterlagen, hätte ich nicht gedacht, dass trotzdem etwas eingereicht werden muss, wenn das genehmigungsfrei ist.

    Habe von Leuten gehört, die Ihre Gerätehütte "einfach so" gebaut haben und dabei halt die 9 Meter usw. nicht überschritten haben. Ist das dann verboten oder kann das Bauamt verlangen das wieder zurückzubauen?
     
  4. #4 Baufuchs, 26.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Rückbau

    wird es wohl nicht geben, solange das nachträglich "genehmigungsfähig" ist.

    Wohl aber Bußgeld und die Aufforderung die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
     
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