Leitungsrecht ?

Diskutiere Leitungsrecht ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, kann diesen Beitrag nirgends einordnen, also versuch ich es hier, vieleicht kennt sich ja jemand aus. Ich habe ein Haus/Grundstück in...

  1. #1 Nordwind76, 26.09.2010
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    Hallo,
    kann diesen Beitrag nirgends einordnen, also versuch ich es hier, vieleicht kennt sich ja jemand aus.
    Ich habe ein Haus/Grundstück in einer Zwangsversteigerung erworben. Der Alteigentümer will natürlich nicht raus. Er besitzt vermutlich auch das Nachbargrundstück, auf dem angefangen wurde zu Bauen, aber nie abgeschlossen. Um mir etwas Angst zu machen, das auf mich hohe Kosten zukommen würden, behauptete er: Die Wasser- und Abwasserleitungen sowie Stromleitung verlaufen über sein Grundstück (Nachbargrundstück) und ich hätte ja kein Leitungsrecht und sollte mal mit 20000 Euro rechnen für einen eigenen Anschluss, der nicht über sein Grundstück geht.

    Jetzt meine Frage, geht das ?
     
  2. Julius

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    Ja, es geht, daß er dies behauptet.
    Aber das hast Du ja selbst gemerkt...

    Falls Du aber meintest, ob es sein kann, daß dem so ist:
    Ja.

    Zuerst solltest Du also mal die tatsächliche Lage (Grundbucheinträge Deines Grundstücks und des Nachbargrundstücks sowie Leitungspläne der Versorger) prüfen.
     
  3. sepp

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    leitungsrechte sind eine grunddienstbarkeit privatrechtlicher natur.
    sie müssen nicht zwingend im grundbuch stehen, werden aber bei verkauf weitergereicht. dies gilt es zu beweisen. (vertrag mit nachbarn)
     
  4. #4 Baufuchs, 26.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grunddienstbarkeiten sind zwingend ins Grundbuch einzutragen, sonst sind es keine.

    Möglich aber auch Baulast im Baulastenverzeichnis.
     
  5. sepp

    sepp

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    falsch!
    ist privatrecht kein öffentliches
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit
    und hier
    irrt meiner meinung nach wikipedia
     
  6. sepp

    sepp

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  7. #7 ThomasMD, 26.09.2010
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    In S.-A. müssen Grunddienstbarkeiten nicht im Grundbuch des dienenden Grundstückes stehen. Wäre mir selbst fast zum Verhängnis geworden, weil ich das aus Hessen und Bayern anders kannte.
    Ist mir nur durch die Schwatzhaftigkeit des Bauträgers rechtzeitig bekanntgeworden, so dass ich das Wegerecht noch rechtzeitig löschen lassen konnte.

    Wie das im Niedesachsen ist, weiß ich nicht.
     
  8. #8 Baufuchs, 26.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat S.-A. ein eigenes BGB?

    Und wo hast du denn was löschen lassen, wenn es nicht im Grundbuch eingetragen war?
     
  9. #9 ThomasMD, 26.09.2010
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    Erste Frage kann ich Dir nicht beantworten, hatte mich auf die Auskunft im Bauordnungsamt verlassen und nicht weiter nachgeforscht. Mein Problem war ja rechtzeitig gelöst.

    Gelöscht wurde das Wegerecht im öffentlichen Baulastenverzeichnis.
     
  10. #10 Baufuchs, 26.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wg. Baulast guck noch mal in #4.

    Leitungsrechte etc. müssen ja nicht zwingend als Grunddienstbarkeit eingetragen sein. Öffentl. rechtlich reicht zum Nachweis der gesicherten Erschließung auch eine Baulast.

    Man muss bei Grundstückskäufen daher stets darauf achten, dass der Notar nicht nur das Grundbuch einsieht, sondern auch das Baulastenverzeichnis.

    Nutzt in Bayern u. Brandenburg aber nichts, denn da gibt es kein Baulastenverzeichnis.

    PS:
    Natürlich hat S.A. kein eigenes BGB.
     
Thema: Leitungsrecht ?
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