Tragende Wand auf Styropor - Mangel? Bitte dringend um Rat...

Diskutiere Tragende Wand auf Styropor - Mangel? Bitte dringend um Rat... im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich hoffe, jemand hier aus dem Forum kann mir was zu den folgenden Fotos sagen. Kurz erläutert: Wir bauen eine DHH. Auf dem Foto ist unsere...

  1. #1 Sally73, 26.09.2010
    Sally73

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    Ich hoffe, jemand hier aus dem Forum kann mir was zu den folgenden Fotos sagen. Kurz erläutert:
    Wir bauen eine DHH. Auf dem Foto ist unsere Hälfte links. Das, was wir fotografiert haben, ist die Kellerdecke und die Zwischenwand zum Nachbarn. Die Kellerdecke reicht nicht vollständig unter die Wand. Ein Teil der Wand (ca. 5 cm) liegt auf Styropor anstatt auf Stahlbeton.

    Das kann doch so nicht richtig sein, oder? Bei unseren Nachbar steht die Wand schließlich komplett auf Stahlbeton.

    HILFE!!!
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    machen sie sich mehr sorgen um schallschutz. So wie es aussieht geht die kelleraußenwand durch und die trennfuge ist schalltechnisch nicht fachgerecht hergestellt. Wegen statik kann Ihnen der statiker sagen ob ein 17,5cm trennwand bis 6 cm im luft oder auf die styrodurschalung stehen.
    Mfg.
     
  3. #3 Sally73, 26.09.2010
    Sally73

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    Vielen Dank für die Nachricht! Können Sie mir sagen, was an der Trennfuge nicht fachgerecht ist?
    Dann kann ich das gleich mit auf meinen Mecker-Zettel für morgen mit aufnehmen.
     
  4. Yilmaz

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    Die Gebäudetrennfuge erhält schallbrücken, verursacht durch überquellendes mauermörtel.
     
  5. Eric

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    Hier nachlesen.

    http://www.isover.de/desktopdefault.aspx/tabid-124/122_read-107/

    Der Unternehmer benötigt für die Trennung der Betondecken eine kaschierte Haustrennwandplatte (= Dämmung), um zu verhindern, daß diese durch den Beton versteift ( = beispielsweise die HWP1 ). Die hat der Unternehmer sich offenbar gespart und deshalb die Styrodurplatte vorgestellt, die aber nicht hinterlaufsicher ist. Außerdem war die Dämmung nicht mit ausreichender Überhöhung über OK Betondecke angebracht.

    Weiterhin wird üblicherweise eine der beiden Haustrennwände hochgezogen, dann die Dämmung an der hochgezogen Wand vollflächig und dicht gestoßen angebracht und erst dann die zweite Haustrennwand hochgezogen. Dein Unternehmer mauert offenbar beiden Wände gleichzeitig hoch und schiebt dann die Haustrennwandplatten von oben ( ? ) nach. Ergebnis: Beton und Mörtelbrücken, die den Schallschutz zwischen den beiden Häusern deutlich verschlechtern.

    Für die Füllung des gemauerten Fugenzwischenraums kann er unkaschierte Haustrennwandplatten verwenden, also beispielweise die HWP2.

    Sinn und Zweck sowie der Verbau der Haustrennwandplatten wird in den pdf-Dateien des vorstehenden Links erklärt.

    Unklar ist ferner, wie der Unternehmer die überbreite Fuge aus der Steinwolldämmung ( Haustrennwandplatte ) und der Styrodurdämmung abdichten will, Daran denken, daß die umlaufende Deckenvorderansicht zusammen mit dem Sockelbereich = 30 cm über geplantes Gelände auch noch abgedichtet werden muß ( z.B. mit KMB = Bitumendickbeschichtung )!

    Die auf den Bildern gezeigte Ausführung deutet darauf hin, daß der Unternehmer intensiv von einem eigenen Baufachmann des Bauherren überwacht werden muß!!

    Wegen der teilweise in der Luft hängenden Haustrennwand und der Deckenauflage sicherheitshalber den ( hoffentlich eigenen ) Statiker an die Baustelle beordern.

    Ist tatsächlich ein gemeinsamer Keller für beide Doppelhaushälften vorhanden? Wo ist die Dämmung? Bereits unter dem Schotter verbuddelt? Wie ist die Dämmung befestigt? Welcher Lastfall ist vorhanden?
     
  6. Yilmaz

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    @Eric,
    nicht so viel auf die aussagen von baustoffhersteller verlassen. HWP1 + HWP1 sind ein produkt von Isover und sind nicht zwingend vorgeschrieben. Es gibt genug andere und unter umständen kann die Dämmung sogar ganz entfallen was niemals zu empfehlen wäre.
     
  7. Eric

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    @yilmaz

    1. bin ich mir ziemlich sicher, daß die HWP 2 abgebildet ist,

    2. sagt der Marktführer in den pdf´s, auf die ich verlinkt habe, sehr genau, worauf es bei der Herstellung von Haustrennwänden und der Dämmung der Fuge ankommt,

    3. sagt bereits das Beiblatt 1 zur DIN 4109, daß bei Dämmung der Fuge im Rechenverfahren ein Schallverbesserungsmaß von 12 dB hinzugerechnet werden darf,

    4. sollte man das Urteil des BGH " Doppelhaushälfte " kennen, nach dem sich der Unternehmer bei vollständiger Trennung von Doppelhaushälften auf zu erreichende 67 dB und bei durchlaufender Bodenplatte auf zu erreichende 62 dB Luftschalldämmung und in beiden Fällen auf 46 db Trittschalldämmung einzustellen hat.

    Wo steht also, daß auf die Dämmung der Fuge zwischen den beiden Haustrennwänden verzichtet werden darf? Wie soll die Fuge ohne Dämmung sicher schallbrückenfrei erstellt werden und was ist mit der dann fehlenden Fugenbedämpfung?

    Erzähl mir jetzt nur nicht, daß Du dort Schallbretter einstellst, die Du später wieder herausziehst.

    Lies die verlinkten pdf´s und außerdem unter Baubegriffe > Schallschutz.
     
  8. #8 Schwarz, 27.09.2010
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    DIN 4109 -Beiblatt 1- 2.3.1

    => jede einzelschale >=200kgm² und fuge >=30mm ; fugenhohlraum ist mit nachträglich entfernbaren lehren herzustellen.

    falls fuge mit dämmung ist der zu verwendende plattentyp mineralfaser dort ebenfalls genannt.

    @ fragesteller:
    dass die kellerwände nicht unterbrochen sind würde mir ebenfalls sorgen machen.

    schwarz
     
  9. Yilmaz

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    @Eric, wo es steht hat Herr Schwarz erwähnt.
    ich habe schon mal HWP1+2 und andere herstellerdämmung eingebaut aber anhand des bildes kann ich nicht erkennen ob es was ist. Teilw. sogar ohne beschriftung gar nicht erkennbar. Wie gesagt ohne dämmung niemals, wenn bezahlt wird nehme ich gerne zwei lagig.
     
  10. #10 Sally73, 27.09.2010
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    Danke für die bisherige Antworten.
    Wir haben die Bilder unserem Architekten/ Bauleiter geschickt (der heute morgen zuletzt vor Ort war, aber nichts auffälliges entdeckt hat) und seine Antwort war der Knaller:
    Er hat keine Ahnung, was das Styrodur dort soll und hat die Frage mal an den Rohbauer weitergeleitet.
    Toller Bauleiter, der so etwas bei der Abnahme des Kellers mal glatt übersieht. :frust
    Morgen ruft uns unser zukünftiger Bausachverständige zurück und dann kaufen wir uns spät, aber hoffentlich nicht ZU spät, wie es hier immer so schön heisst "eigenen Sachverstand" ein.
    Der Keller ist übrigens wie schon vermutet tasächlich eine durchgehende weiße Wanne mit innenliegenden Trennwänden.
     
  11. #11 Schwarz, 28.09.2010
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    :28:

    @ yilmaz

    :28:

    bin auch immer für zweilagig. habe es auf meiner seite natürlich auch immer etwas einfacher und kann direkt von anfang mit vernünftiger fuge planen.

    schwarz
     
  12. #12 Sally73, 28.09.2010
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    Der Termin mit dem SV ist leider erst nächste Woche, da er vorher keine Zeit hat.
    Da morgen schon die Erdgeschossdecke gegossen werden soll, möchte ich ggü. unserem GU gerne noch heute Bedenken anmelden.
    Formuliere ich es richtig, wenn ich schreibe: "Wir haben Bedenken, dass diese Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht."? Oder muss ich noch was anderes beachten?

    Da unser Achitekt und Bauleiter ja keine Ahnung hat, was das für Styrodur ist, habe ich heute morgen auf der Baustelle nachgefragt. Die Begründung ist: "Da der Beton nicht an die Dämmplatte kommen darf, muss diese Styrodurplatte dazwischen." Angeblich ist das bei der anderen DHH auch so, was ich allerdings auf den Fotos nicht entdecken kann.
     
  13. #13 Der Polier, 28.09.2010
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    Ähhmmmm... kurze Zwischenfrage.... Wo ist die Horizontale Abdichtung?
     
  14. Yilmaz

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    @Der Polier:

    dort kann die Horizontalabdichtung entfallen :) :winken
     
  15. Yilmaz

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    stimmt nicht! da gehört richtige dämmung und andere maßnahmen hin.
     
  16. mls

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    noch mehr unnötige/falsche dämmung, oder?
     
  17. Yilmaz

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    @Markus, schalldämmmatten die man gegen betonieren kann. Nicht noch mehr styrodur :)
     
  18. Roth

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    Ich mach mal den Julius: Muss heißen "ob", nicht "dass"!
     
  19. Eric

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    Stimmt überein mit meinem Hinweis unter Beitrag #5:

    Ich glaube Du verstehtst nichts von dem, was wir Dir schreiben. Die Links haste leider auch nicht gelesen :(
     
  20. Eric

    Eric

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    Das wäre keine ordnungsgemäße Mangelrüge. Es muß die Mangelerscheinung genannt werden. Das kann auch laienhaft erfolgen, wenn der Unternehmer hieraus erkennen kann, was, wo beanstandet wird.

    Gibt es Bilder, wie im Bereich der Haustrennwände weiter gearbeitet wurde? Welche Hersteller und Typenbezeichnung steht auf der Verpackung der grünen Dämmplatten, die für die Haustrennwände verwandt werden?
     
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