Traglast von Beton-Decken

Diskutiere Traglast von Beton-Decken im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, eine Baufirma plant die Mindestanforderungen aus unserem LV bezüglich der Traglast von Beton Zwischendecken um die Hälfte zu...

  1. rado

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    Hallo,

    eine Baufirma plant die Mindestanforderungen aus unserem LV bezüglich der Traglast von Beton Zwischendecken um die Hälfte zu Unterschreiten.
    Konkret sind bei einem zweigeschossigen Bauwerk zwischen Keller und EG 2 t/m² und zwischen EG und DG 1 t/m² gefordert.
    Zur Klarstellung: Das Bauwerk steht auch mit der halben Traglast.
    Hinsichtlich der Einsparung die der Baufirma dadurch enstehen existiert keine Einigung. Der Statiker wurde von der Baufirma eingesetzt und ist möglicherweise Befangen wenn es um eine Aussage geht.
    Die Lasten müssen natürlich auch im Keller durch Stahlstützen und innerhalb der Gründung berücksichtigt werden.
    Meine Frage an die Statiker und Tragwerksplaner: Gibt es einen pauchschalen Ansatz zur groben Kostenorientierung.
    Falls die Angaben nicht ausreichen kann ich auch mit Daten aus der Statik dienen.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wirklich 2to/m2 buw. 1to/m2?
    und warum die unterschreitung?
    und in welchem auftragsgebinde?
     
  3. Julius

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    Was heißt "es steht auch mit der halben Traglast"?
    Wurde es bereits errichtet oder meinst Du, es würde nicht zusammenfallen...?
     
  4. #4 Schwarz, 27.09.2010
    Schwarz

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    häää?

    ich versteh gar nichts. näher erklären bitte! danke!

    versuch:

    lv = leistungsverzeichnis? :deal

    vielleicht doch eher eine allgemeine baubeschreibung als vertragsgrundlage?

    also jetzt mal anders: 1t/m² -> p = 10 kN/m² , 2t/m² -> p = 20 kN/m²
    oder vielleicht ein pauschalwert von t/m² = tonne stahl je m² irgendwas?

    das sind schon mordsverkehrslasten. überhaupt verkehrslast?

    was ist das für ein gebäude? was gewerbliches, lager, landwirtschaft, versammlungsstätte?

    bestimmte vorgaben sollten da schon eingehalten werden.

    wenn du eine entsprechende eignung für bestimmte lasten als eigenschaft bestellt hast, müssen die die auch bringen. der statiker bemisst ja nur die decken dann für den betrag x. das hat zunächst mal nichts mit befangenheit zu tun. anforderung führt zu einem resultat ohne was zu beschönigen. die decke kann dann eben x ab.

    das nutzt dir aber nichts, wenn das errichtete bauwerk nicht die von dir gewünschten eigenschaften aufweist.

    wenn es für die hälfte bemessen wird steht es natürlich auch mit der halben planmäßigen belastung.

    alles in allem : sehr verwirrend :cry:confused:

    schwarz
     
  5. rado

    rado

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    Hallo,

    ich versuche einmal ein paar Dinge näher zu beschreiben.
    Es handelt sich um einen gewerblichen Bau. Eine Presse bzw. Stanze zur Fertigung.
    Vertragsgrundlage ist ein Leistungsverzeichnis.
    Die geplanten und geforderten Verkehrslasten sind tatsächlich 10 bzw 20 kN/m².
    Jedoch ist die Ausschreibung an dieser Stelle ungenau, denn die statische Überprüfung zusammen mit den dynamischen Anforderungen hat eine geringere Verkehrslast als ausreichend ergeben.
    Es lagen neben der klassichen Bauweise ín Ortbeton auch Angebote aus Betonfertigteilen vor. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die Kalklulation der Angebote in der Bausweise Ortbeton mit den geforderten Vehrkehrslasten erstellt wurden.
    Um die Angebote sowie die Minderung bewerten zu können, geht es uns nunmehr um einen pauschalen Ansatz um die Vehrkerslasten vergleichen zu können.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    und dich hat der bauherr zu ermittlung der minderung auserkoren?
     
  7. #7 RMartin, 28.09.2010
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    Gibt keinen pauschalen Ansatz oder eine 'Faustformel' wie man wenn weniger Belastung auftritt, das Ganze 'umrechnet'.
    Kann sein, dass sich kaum was ändert; vllt. nur bisschen weniger Bewehrung; ist aber auch möglich, dass man die Fundament-; Deckengeometrien verändern kann (sprich schlanker/ dünner).
    Hier muss mit der neuen Belastung neu durchgerechnet werden.

    Im Anlagenbau gibt es meist sog. Lastpläne. Sind die denn mittlerweile auf die neuen Lasten angepasst? Wäre sehr sehr vorsichtig hier einfach was zu ändern.... Sollte schon in allen Unterlagen konsequent angepasst werden bevor man dann wirklich zur Tat schreitet und neu rechnet.
     
  8. Julius

    Julius

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    Du möchtest also ganz bewußt Äpfel mit Birnenkompott vergleichen und fragst hier jetzt nach einem Umrechnungsfaktor...?

    Das ist doch Unfug!

    Wenn klar ist, daß halbe Bemessungsverkehrslast genügt, dann sollen auch die Ortbetonabieter nochmal DAMIT nachkalkulieren.
    DANN kann man vergleichen.

    Oder man verlangt von den Fertigteilanbietern ein Abgebotr über die volle ursprünglich Bemessungsverkehrslast.
    Auch dann kann man vergleichen.
     
Thema: Traglast von Beton-Decken
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