Speditionsauftrag Treppenanlage

Diskutiere Speditionsauftrag Treppenanlage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Freunde! Falle gerade aus allen Wolken ... Ich stelle das Thema mal hier herein, da es sonst m.E. in keinen anderen Thread passt. Zur Not...

  1. oberh

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    Hi Freunde!

    Falle gerade aus allen Wolken ...

    Ich stelle das Thema mal hier herein, da es sonst m.E. in keinen anderen Thread passt. Zur Not bitte ich die Mods um Nachsicht für´s potentielle Verschieben.

    Folgendes:
    Habe eine (Holz-)Treppenanlage incl. Anlieferung "frei Haus" beauftragt.
    50 % der Rg. waren im Vorfeld zu bezahlen - der Rest bei Anlieferung.
    So weit so gut.

    Nun erhalte ich einen "Speditionsauftrag", der von mir zu unterzeichnen ist, mit folgendem Wortlaut:

    Hiermit beauftrage ich die Fa. X (=Treppenbaufirma) mit der Anlieferung von ...
    Die Anlieferung soll am 30.09.10 erfolgen.

    Lieferbedingungen:
    Alle Preise verstehen sich ab Lager ...
    Die Anlieferung erfolgt duch X oder einem Spediteur, per Nachnahme.
    Bitte prüfen Sie die Ware sofort nach Zahlung des Nachnahmebetrages und vermerken eventuelle Mängel auf dem Lieferschein.

    Der Fahrer von X oder des Spediteurs ist inkassoberechtigt und kassiert die 2. Materialrate - Restbetrag Treppe(n) in bar ab.
    Die Übergabe der Ware erfolgt Zug um Zug gegen Aushändigung des Nachnahmebetrages.
    Einbehalte oder Abzüge des Nachnahmebetrages sind nicht möglich. Kosten einer Annahmeverweigerung trägt der Auftraggeber. Die Anwesenheit des Auftraggebers ..., sowie die Bereithaltung des Nachnahmebetrages sind zum angegebenen Liefertermin unumgänglich.
    Für die Entladung muss mind. ein Mitarbeiter des Auftraggebers, bzw. Bestellers zur Verfügung stehen.
    Eventuelle Mängel an der Verpackung bzw. Ware sind auf dem Lieferschein sofort zu vermerken und vom Fahrer gegenzuzeichnen (1 Exemplar bitte behalten). Reklamationen können nur innerhalb von 3 Tagen nach Anlieferung anerkannt werden, soweit die Mängel auf dem Lieferschein vermerkt wurden.
    Beanstandungen werden auf Grundlage des BGB kurzfristig bearbeitet. X sichert dem Auftraggeber, im Falle eines berechtigten Mangels der Ware, kostenlose Ersatzlieferung oder warenbezogene Gutschrift zu, jedoch besteht Beweispflicht des Auftraggebers (Vermerk auf dem Lieferschein, Mängelanzeige u. Foto).
    ...

    Folgende Zahlingen müssen zum Anlieferungstermin in bar bereit stehen.
    ...

    Ich bin mit den Lieferbedingungen, sowie mit den AGB der Firma X einverstanden.



    Nun soll ich also erst bezahlen, dann abladen, auspacken und bei Mängeln den Fahrer unterschreiben lassen?
    Ich soll die Haftung des "inkassoberechtigten Spediteurs" übernehmen?
    Ich Laie soll letztlich die Mängelfreiheit beurteilen?
    Bei offensichtlichen Mängeln soll ich trotzdem ALLES bezahlen?
    Ich muss mit abladen? - Bei Anlieferung "frei Haus"?
    Was, wenn ich dabei stolpere?
    Was, wenn Teile fehlen? - Weiss ich, welche Einzelteile wirklich gebraucht werden?
    Kann ich beurteilen, ob die Teile passend zu meiner Treppe geliefert werden?
    Mein Fachmann, der mir die Treppe einbaut, kommt erst ne Woche später ...

    Komme mir gerade ziemlich veräppelt vor.

    Versteht mich bitte nicht falsch ... mein Vater war selbstständig und ich habe zu Genüge Erfahrungen mit der berüchtigten Zahlungsmoral gemacht.
    Von daher hatte ich mich auch mit den ganz oben genannten Zahlungsmodalitäten einverstanden erklärt.
    Doch hier geht es um Haftungsausschluss und Übertragung auf meine Person?

    Was ist Eure ehrliche Meinung dazu?
    Sehe ich vielleicht wieder einmal nur zu schwarz?

    Viele Grüße
    Olaf
     
  2. face76

    face76

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    Auf dem Lieferschein stehen alle Dinge, die geliefert werden. Also einfach diese Liste mit den gelieferten Teilen abgleichen und die Lieferung bestätigen, sofern alles da ist, ansonsten als fehlend festhalten lassen.

    Ob es sich um die für den Aufbau richtigen Teile handelt, kannst du hier nicht entscheiden - ist auch nicht so ausschlaggebend, da du nur bestätigst, was geliefert wurde. Ist das falsch, muss es ausgetauscht werden.

    Wäre es möglich, deinen Fachmann zum Liefertermin hinzu zu ziehen?

    Was mich am meisten stört, ist die Sache, dass du mit abladen musst - da besteht doch das größte Risiko, dass etwas beschädigt wird (--> stolpern).
     
  3. #3 ThomasMD, 27.09.2010
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    Die entscheidende Frage ist doch die hier im Forum bereits hundert Male gestellte:
    Hast Du eine fertige Werkleistung (sprich in Deinem Falle eine eingebaute Treppe) bestellt oder lässt Du Dir von einem "Versandhaus" eine Treppe liefern und ein Dritter (Lohnarbeiter) baut sie Dir mit beigestelltem Material ein?

    Im zweiten Falle bist Du der Empfänger der tausend Einzelteile und für deren Zustand selbst verantwortlich. Dein Lohnarbeiter kommt dann nur und stellt fest, "Meister das passt nicht". Dann bist Du wieder am Zuge.

    Aber Du hast sicher hundert Euro gegenüber einer eingebauten Treppe gespart.
     
  4. oberh

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    Hi!

    "Aber Du hast sicher hundert Euro gegenüber einer eingebauten Treppe gespart."

    Sorry, Thomas - die Bermerkung ist unprofessionell und entbehrt jedem Informationsgehalt zur Sache.
    Es ist vollkommen legitim, sich eine Herstellerfirma zu suchen und parallel einen Schreiner zwecks Einbau, der zudem noch Meister ist.
    Dieser Herr wurde mir sogar von der Firma empfohlen, ich habe ihn beim Aufmaß kennenlernen dürfen und er macht mir einen kompetenten Eindruck.
    Du lässt Dir ja auch von Fliesen "Müller" das Material liefern und vom Fliesenleger "Maier" dann verlegen.
    Wieso sollte das bei einer Treppe anders sein?

    "Im zweiten Falle bist Du der Empfänger der tausend Einzelteile und für deren Zustand selbst verantwortlich. Dein Lohnarbeiter kommt dann nur und stellt fest, "Meister das passt nicht". Dann bist Du wieder am Zuge."

    Ich spinne mir mal "einen" Fall zurecht:
    1. Ich muss ja sofort bezahlen ...
    2. Danach wird abgeladen.
    3. Ich stelle Mängel fest, die z.B. durch nicht fachgerechte Ladungssicherung entstanden sind.
    4. Ich will dies auf den Lieferschein aufnehmen lassen.
    5. Der Fahrer/Lieferant/Kassierer weigert sich zu unterschreiben ...
    6. Die Herstellerfirma weigert sich die Mängel zu beheben, da sie nicht auf dem Lieferschein vermerkt und gegengezeichnet wurden.

    Thomas - an der Stelle bin ich schon der Gelackmeierte - Spediteur=Inkassoberechtigter - da herrscht bereits ein Interessenskonflikt!
    Stichwort: unangemessene Benachteiligung!

    @face
    "Ob es sich um die für den Aufbau richtigen Teile handelt, kannst du hier nicht entscheiden - ist auch nicht so ausschlaggebend, da du nur bestätigst, was geliefert wurde. Ist das falsch, muss es ausgetauscht werden."

    Das ist wohl wahr - und mit welchem Druckmittel?
    Laut meinem Zahlungsplan sind bei meinem GU noch 12.000 zu zahlen.
    Nun nach Ablehnungsandrohung bewegen die sich ein bischen.
    Würden die das machen, wenn ich das Geld nicht eingehalten hätte?

    "Wäre es möglich, deinen Fachmann zum Liefertermin hinzu zu ziehen?"

    Das werde ich versuchen, erreiche ihn aber gerade nicht. Bleibe am Ball ...

    "Was mich am meisten stört, ist die Sache, dass du mit abladen musst - da besteht doch das größte Risiko, dass etwas beschädigt wird (--> stolpern)."

    Ich bin mir nu wirklich nicht zu schade anzupacken, jedoch habe ich genau diese Befürchtung.

    Für mich klingt das Ganze ziemlich unseriös.

    Viele Grüße
    Olaf
     
  5. bernix

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    ..Was war denn von vornherein bekannt?

    Weder die Nachnahme noch die Hilfe bei der Entladung?

    Was steht denn im Kaufvertrag?
     
  6. #6 ThomasMD, 27.09.2010
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    Ja ebenfalls sorry Olaf, es war sicher mehr...
    Hat ja niemand behauptet, dass es illegal wäre
    Das mag ja alles sein, nur hilft Dir das nicht aus Deinem selbstfabrizierten Dilemma.
    Nein, das tue ich nicht. Wenn ich Fliesen selber verlegen wollte, ginge ich zu Fliesen "Müller". Da ich das aber nicht zufriedenstellend kann, gehe ich zu Fliesenleger "Maier" und bitte ihn, mir ein Angebot über das Liefern und Verlegen und Verfugen usw. zu machen.
    Nein, Du bist nicht der Gelackmeierte.
    Du übernimmst für einen bestimmten Geldbetrag die Aufgabe und das Risiko des Unternehmers für das bestellte Werk "Treppe". Ob der Betrag dafür angemessen war, weißt Du wegen der Risikobehaftung erst hinterher.
     
  7. oberh

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    Hi!

    Bekannt war:
    1. 50 % Anzahlung
    2. 50 % bei Anlieferung
    3. "Lieferung frei Haus"

    Vielleicht habe ich mich zu 2 nicht korrekt ausgedrückt ...
    Natürlich werde ich das Geld parat halten und sofort bezahlen, wenn die Teile geprüft sind - die Vereinbarung: "Zahlbar bei Anlieferung" verstehe ich so.

    @Thomas

    "Du übernimmst für einen bestimmten Geldbetrag die Aufgabe und das Risiko des Unternehmers für das bestellte Werk "Treppe"."

    Genau! - Aber wozu sollte ich das tun? (Wenn ich Deine Worte jetzt richtig verstanden habe ...)

    Ok #grins# mein Fliesenbeispiel bedarf der Erörterung.
    Generell "hattest" Du hier für die Vergangenheit recht.
    Mein Vater (Fliesenleger) war ja selbstständig und konnte über seine Prozente am Material den Arbeitslohn kalkulieren.
    Das Gesamtpaket war ihm selbstredend immer lieber ...
    Leider purzelten die Fliesenpreise und damit auch die Möglichkeit am Material Gewinn zu erzielen.
    Die Großhändler reduzierten die Prozente ...
    Letztlich hat er die Kunden die Fliesen woanders kaufen lassen und hat lediglich darüber "gewacht", dass sie keinen Schund kaufen ...

    Die Firma X baut grundsätzlich nicht selber auf - hierfür haben sie ihre "Geschäftspartner".
    Ich habe mir etliche Angebote rein geholt - von unterschiedlichsten großen und namhaften Firmen.
    Allesamt verfahren sie so.

    Deshalb möchte ich Dich bitten, nicht weiter auf mögliche Einsparmöglichkeiten über Splittung der Gewerke durch meine Person - à la : "selber schuld" - einzugehen.
    Es beinhaltet zudem - auch unausgesprochen - "Hättest Du mal lieber ...".
    Kannst Du die Vergangenheit ändern?
    Kannst Du wissen, was die Zukunft Dir bringt?
    Wie wäre es denn, wenn wir die Gegebenheiten des Vertrages hinnehmen und uns mit der Gegenwart beschäftigen - sprich bei der Lösung des aktuellen Problems bleiben.

    Wir sind doch hier, um uns gegenseitig zu helfen und nicht um uns Vorhaltungen zu machen - oder?
    Das Kind ist im Brunnen und nu stellt sich die Frage, wie kommt es wieder raus?

    Viele Grüße und danke für die bisherigen Antworten
    Olaf
     
  8. #8 Skeptiker, 27.09.2010
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    Klar, kannste machen. Aber Du hast dann eben nicht "all-inclusive" im 5-Sterne Hotel , sondern nur eine Übernachtung (also ohne Frühstück und Tiefgarage) in der Pension gebucht und solltest jetzt nicht darüber lamentieren, dass Du beim Backshop den Kaffee selbst zum Tisch tragen mußt, für Flecken auf Deiner Jacke keiner haftet und Du vorm Wegtragen den Kaffee in bar vollständig bezahlen mußt und für den Laternenparkplatz ab 8°° Uhr die Parkuhr gefüttert werden will. :shades

    In der Summe zahlst Du zwar weniger, bekommst aber auch weniger Leistung - aber das hast Du Dir ja vorher auch reiflich überlegt und Du wolltest eben möglichst wenig zahlen. So what?

    Thomas Worten ist nichts hinzuzufügen :konfusius
     
  9. #9 Baufuchs, 27.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lieferung frei Haus heisst doch eigentlich nur, dass die Transportkosten vom Werk bis Haus enthalten sind.

    Schon über das Abladen könnte man sich da streiten.

    Zum Rest:

    Ruf die Fa. an und kläre die Punkte:
    - Zahlung vor Prüfung der Ware
    - Einbehalt oder Abzug nicht zulässig

    Das Verbot von Einbehalt oder Abzug bei Mängeln dürfte unwirksam sein, weil -wie du selbst schon geschrieben hast - ein Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird. BGB sieht bei Mängeln einen Einbehalt bis zum 2-fachen der Mängebeseitigungskosten vor. Das ist hier beschnitten.

    Vereinbare halt mit denen, dass du dem Fahrer nachweist, dass das Geld zur Zahlung bereitgehalten ist, du dann die Treppe prüfst und dann zahlst.

    Bevor hier ein Fass aufgemacht wird, würde ich das erst mal versuchen.
     
  10. Stoni

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    Hi Oberh,

    das sind doch "nur" die AGB's des Lieferanten.
    Die sind ja in irgendeiner Form auch durchaus üblich.
    Du kannst doch auch die Gegenforderung, z.B. Lieferung frei Haus ebenerdig abgeladen, stellen.
    Persönlich würde ich etwas Geld in die Hand nehmen und den Schreiner mit der Materialannahme und Kontrolle beauftragen und mir von ihm die Mängelfreiheit der gelieferten Treppe bescheinigen lassen. Der sieht's besser, ob was fehlt oder beschädigt ist, schließlich muss er es ja auch einbauen.
    Außerdem ist der Schreiner dann Dir gegenüber in der Haftung.

    Gruß Stoni
     
  11. oberh

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    Hi Stoni!

    Nein, das Letzte stimmt so nicht - bzw. er wäre schön bl... wenn er mir das schriflich gibt.
    Habe eben mit ihm telefoniert - er kann am Donnerstag nicht.
    Er hat mich sogar noch darauf hingewiesen, dass in der Palette noch Schablonen drin sind, die gerne als Verpackungsmüll angesehen werden.

    Die AGB´s habe ich nie bekommen und sind auch nicht im Netz verfügbar.

    Och Leute - wie oft denn noch ...
    Der Preis für die Treppe ist der Marktübliche!
    Die Handlauftragende Bolzentreppe kostet mich 3.500 €.
    Es gibt billigere und es gibt teurere ...
    Vertrag - Vergangenheit ................ Speditionsauftrag - Gegenwart :hammer:

    @Baufuchs
    Mache ich ...
    In der Firma ist keiner mehr, werde mich dort morgen melden.

    Viele Grüße
    Olaf
     
  12. Julius

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    Nein!
    "Frei Haus" bedeutet bis hinter die erste verschließbare Türe des Gebäudes.
    Das andere nennt sich "frei Bordsteinkante".
    Insofern ist Gestellung von Abladehilfe nicht erforderlich, sofern nicht gesondert vereinbart.

    Sollten diese nachgeschobenen Bedingungen beim Kauf tatsächlich nicht bekanntgegeben worden sein (und das in der vorgeschriebenen Form), sind sie nicht Vertragsbestandteil!
    Vermutlich deswegen möchte der Hersteller jetzt gerne noch ne zweite Unterschrift unter jenem "Transportauftrag".
    Aber das ist Unfug!
    Denn nicht der Besteller hat hier den Spediteur zu beauftragen, sondern der Lieferant!
     
  13. Julius

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    Ich würde dem Hersteller also schriftlich mitteilen, daß jener ominöse Transportauftrag obsolet ist und er bitte ohne weitere Aufforderung seiner Lieferverpflichtung nachkommen möge.
    Sobald die Treppe richtig, vollständig und fehlerfrei angelangt ist, werde man ihm (bzw. seinem Beauftragten, was ja gerne der Fahrer sein kann) die Restsumme aushändigen.
    Punktum!
     
  14. #14 ThomasMD, 27.09.2010
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    Ich wüßte ja zu gerne, was in dem ursprünglichen Auftrag/Vertrag/Bestellantrag, oder wie die Leute sowas auch immer nennen mögen, drinstand und letztlich von beiden Seiten unterschrieben wurde.
    Bisher hören wir nur, was der TE glaubte, bestellt zu haben.
     
  15. Julius

    Julius

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    Das ist nun wieder zu einfach.
    Mit diesem Wissen könnte ja jede Hausfrau die Lage beurteilen!
    Da macht doch das Raten gar keinen Spaß mehr und bis zur endgültigen Antwort kommen höchstens 2 Seiten Forum zusammen... :mega_lol:
     
  16. #16 ThomasMD, 27.09.2010
    ThomasMD

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    Haste auch wieder Recht.

    Gehört es dann aber nicht besser in die Retselecke?
     
  17. #17 Baufuchs, 27.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Julius
    Zeig mir wo das geschrieben steht.
    Frei Haus Lieferung bedeutet lediglich, dass der Versender die Transportkosten bis zur Lieferadresse trägt.


    Was den Transportauftrag angeht hast du Recht.
     
  18. oberh

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    Hi!

    "Frei Haus" ist gesetzlich nicht festgelegt.
    Üblich ist die Interpretation "bis hinter die erste abschließbare Türe".

    Im Ursprünglichen Auftrag steht:
    Restbetrag zahlbar bei Anlieferung

    Hatte ich das nicht schon geschrieben? :think

    Hatte gestern eine Mail noch losgelassen, in der ich mich weigerte, den Wisch zu unterschreiben.
    Berufen habe ich mich auf 307 BGB - unangemessene Benachteiligung des Bestellers.

    Heute morgen - hatte noch den Schlaf in den Augen - klingelte mein Handy.
    "Herr O. vergessen Sie den Wisch ..."
    Dann haben wir ein wenig diskutiert, die Wogen schlugen etwas höher (er warf mir vor ihn nicht ausreden zu lassen - unterbrach mich aber ständig - pillepalle).
    Er bestand darauf, die Nachnahmegebühr erst kassieren und dann erst abladen zu lassen.

    Nach Rescherche im BGB und HGB habe ich mich trotz meiner Bedenken dazu entschlossen nach seinem Wunsch zu verfahren.
    Lediglich die "Abnahme", die normalerweise mit der "Übergabe" einher geht, habe ich verschoben auf das Datum des potentiellen Einbaus der Treppe.
    Damit habe ich für Mängelrügen, die nunmal "unverzüglich" zu erfolgen haben, ein paar Tage herausgeschunden.

    Viele Grüße
    Olaf
     
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