Budget Offenlegung beim Architekten

Diskutiere Budget Offenlegung beim Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich bin grade dabei mal zu verstehen, wie ungefähr die Abwicklung mit einem Architekten vonstatten geht, da wir natürlich für unser BV alle...

  1. #1 sw84244, 27.09.2010
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    Ich bin grade dabei mal zu verstehen, wie ungefähr die Abwicklung mit einem Architekten vonstatten geht, da wir natürlich für unser BV alle Möglichkeiten ins Kalkül ziehen wollen.

    Da die LP's ja prozentual an den Gebäudekosten bewertet werden, stellt sich mir schon die erste Frage:

    LP 1 = Grundlagenermittlung (3%)

    Wie wird denn zu diesem Zeitpunkt, wo wir ja wahrscheinlich erstmal nur das zur verfügung stehende Budget kennen, der Wert ermittelt?

    Wenn ich das richtig verstehe, wird der Architekt ja nach erbrachter Leistung direkt bezahlt, oder? Wie wird das dann hier ermittelt, da die Gesamtkosten ja am Ende ganz anders aussehen könnten.
     
  2. #2 sw84244, 27.09.2010
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    Toll .. jetzt habe ich die 2. und eigentlich wichtigere Frage vergessen :mauer

    In wie weit lege ich dem Archi mein Budget offen.
    Angenommen ich habe max. 180k zur Verfügung .. sage ich dem Archi dann, daß ich nur 150k habe, damit ich mir 30k schon mal als Puffer zurücklege??

    Wie ist hier wohl die beste Vorgehensweise?
     
  3. sepp

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    nach der neuen HOAI wird der architekt nach den berechneten kosten bezahlt auch nach fertigstellung. die kostenberechnung ist teil er leistungsphase 3 (entwurf) vorher gibts die kostenschätzung in leistungsphase 2 (vorentwurf). liegt die kostenberechnug noch nicht vor wird nach der schätzung abgerechnet. (bei abschlagszahlungen)
    ihr braucht kein budget offenzulegen, sondern solltet definieren was die herstellung (kostengruppenabhängig) kosten darf.
     
  4. #4 sw84244, 27.09.2010
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    Alles klar!

    Aber nochmal: Bei 180k maximaler Verfügbarkeit .. was sage ich einem Archi dann? Rechne ich mir selbst schon einen Puffer raus? Damit ich nicht einer Budgetüberschreitung gefahr laufe?

    Was würde passieren, wenn die Schätzung 170k zeigen würde und wir diese ersten zwei Leistungsphasen bereits bezahlen würden.
    Anschl. ergibt sich aus LP 3, daß die Berechnung auf 180k läuft?

    Muß das quasi nachgezahlt werden? Oder hat man im umgekehrten Fall sogar Chance auf eine Rückvergütung?
     
  5. #5 Manfred Abt, 27.09.2010
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    Antwort hatte sepp schon gegeben:
    Abschlagszahlungen stellen nur einen Abschlag (Anzahlung) auf das endgültige Honorar dar. Dieses kann erst dann berechnet werden, wenn die Kostenberechnung als Teilergebnis der Leistungsphase 3 vorliegt.
     
  6. Idlab

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    egal was du dir als "sicherheit" zurück hältst, der archi holt sich das.:motz

    LP 2 --> Kostenschätzung +/-30% von den wirklichen Baukosten (ist legal)
    LP 3 --> Kostenberechnug +/-25% von den wirklichen Baukosten (ist auch legal)

    eigentlich kannst du erst wirklich wissen, was dein gebäude mal kostet, wenn du in der LP7 steckst, und dein archi schon 65% seines honorars "verdient" hat.

    du solltest als kostenramen mindestens -30% von dem was du denkst auszugeben nicht angeben.
    (Budget 300.000€, dann sag dem archi das du nur 210.000€ , dann kommt das mit ca. 300.000 € baukosten hin.)
     
  7. #7 sw84244, 28.09.2010
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    Jetzt habe ich heute nochmal nen Arbeitskollegen gefragt, der auch mit einem Archi gebaut hat.

    Der meinte man kann gute 2.000€/m² rechnen .. wenn wir jetzt bei unseren 130-140m² bleiben, sind das ja gute 260-280k :yikes

    Ist das echt so heftig?
     
  8. Bautz

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    So ein Wert ist sicherlich zu schaffen...:D
    Es geht aber auch deutlich preiswerter. :winken
     
  9. #9 fmw6502, 28.09.2010
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    was soll die völlig unqualifizierte Anmache/Motzerei?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2010
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    Weisst Du, Idlab

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... (Nuhr eben)

    Vor allem aber - hör auf, andere Leute mit Deinem Unwissen aufzuhetzen und in völlig falsche Richtungen zu scheuchen.

    Noch einmal so unqualifiziertes Zeug und Du kriegst ne Pappe! Und ne Auszeit zum Abkühlen!
     
  11. mls

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    ob und wieviel das budget überzogen wird, kommt nicht nur, wie oft
    und gerne behauptet wird, durch "sonderwünsche" des bauherren (die
    rechzeitig geklärt und entschärft werden müssen!), sondern durch völlig
    unrealistische kostenschätzungen.

    die baukosten von 1995 passen halt heute nicht mehr :p

    wenn man im gegenzug vernünftig plant (das beginnt mit der ersten
    kostenschätzung), wird man kaum 30%-puffer brauchen.
     
  12. #12 sw84244, 28.09.2010
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    Darf man denn erfahren wo du dabei so gelegen hast :winken

    Oder kann mal ein erfahrener Archi einen halbwegs realistischen Wert nennen, der vielleicht öffter mal auftaucht?
     
  13. Bautz

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    Du kannst Dir das über den groben Daumen auch selber ausrechnen.

    Besorg Dir die Normalherstellungskosten 2000 (gibts als PDF im Internet).
    Ermittle die Korrekturwerte für Dein Bundesland und Deine Stadtgröße.
    Ermittle den Korrekturwert, der die Preissteigerungen von 2000 bis 2010 berücksichtigt (auf Basis Baupreisindex).
    Ermittle den Gesamtkorrekturwert durch Multiplikation der Einzelwerte.
    Ermittle anhand des Gebäudetyps und des Ausstattungsstandards (steht beides in den NHK) Deinen individuellen Kostenkennwert.
    Ermittle den modifizierten Kostenkennwert durch Multiplikation mit dem Gesamtkorrekturfaktor.
    Ermittle die Bruttogrundfläche (BGF) Deines Traumhauses.
    Ermittle die Gesamtkosten Deines Traumhauses durch Multiplikation BGF x Kostenkennwert.
    Addiere zu diesem Wert nicht enthaltene Kostenbestandteile wie Garage etc.
    Fertig ist eine erste Kostenabschätzung.

    Das, was ich auf diese Weise errechnet habe, stimmt ziemlich gut mit den mir vorliegenden Angeboten überein. Abweichungen < 10%. Ob das Zufall ist, kann ich leider nicht sagen. :D
     
  14. #14 sw84244, 30.09.2010
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    @Bautz
    Hmmm hört sich nicht einfach an, aber ich werd's mal probieren - Thx!!
    Naja, du bist ja so nen Matheass :shades
     
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