Ist Dampfsperre bei Bodenplatte ohne Keller gesetzlich zwingend vorgeschrieben?

Diskutiere Ist Dampfsperre bei Bodenplatte ohne Keller gesetzlich zwingend vorgeschrieben? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Ich bin neu in diesem Forum und würde mich als ausgesprochener Baulaie bezeichnen. Deshalb entschuldigt, wenn ich mich in...

  1. #1 gmichele, 28.09.2010
    gmichele

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    Hallo zusammen,

    Ich bin neu in diesem Forum und würde mich als ausgesprochener Baulaie bezeichnen. Deshalb entschuldigt, wenn ich mich in manchen Dingen nicht so fachgerecht auszudrücken vermag, wie es hier vielleicht üblich ist.

    Es geht um Folgendes:

    Ich habe vor einigen Jahren ein Holzhaus ohne Keller gebaut. Als Bodenaufbau wurde statt eines Essstriches eine Balkenlage mit Schüttung verlegt.
    Zur Korrektur des knarrendem Parkett im Erdgeschoss hatte ich nun einen Parkettbauer zu Rate gezogen. Ihm fiel nun bei der Durchsicht alter Bilder auf, dass die Balkenlage direkt auf die Bodenplatte verlegt wurde. Er behauptete nun, dass eine Dampfsperre bei Bodenplatte ohne Keller zwingend vorgeschrieben sei. Nach den alten Bildern zu urteilen, ist diese Dampfsperre nur unter den Außenwänden verlegt worden.

    Mit geht es nun darum, zu klären, ob hier alles richtig gelaufen ist. Die Aussage des Parkettbauers hat mich doch sehr beunruhigt. Er deutete an, dass gegebenfalls der ganze Bodenaufbau erneuert werden müsste.

    Im Wohnbereich deutet bisher nichts auf Feuchtigkeit unter dem Parkett hin. Ich möchte noch hinzufügen, dass kein Bodengutachten erstellt wurde.

    Es wäre nett, wenn da jemand qualifiziert zu Stellung nehmen könnte. Ich habe schon im Netz und hier im Forum geforscht, stieß auf eine DIN 18195, habe aber nichts Konkretes über eine zwingende Bauvorschrift in dieser Sache gefunden.

    Danke im Vorraus!

    Michael
     
Thema: Ist Dampfsperre bei Bodenplatte ohne Keller gesetzlich zwingend vorgeschrieben?
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