An wen kann ich mich wenden?

Diskutiere An wen kann ich mich wenden? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin seit kurzem ziemlich stark körperlich beeinträchtigt, jedoch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen. Ich möchte mein Badezimmer neu...

  1. #1 baumensch007, 29.09.2010
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    Ich bin seit kurzem ziemlich stark körperlich beeinträchtigt, jedoch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen. Ich möchte mein Badezimmer neu einrichten. Ich denke da über so etwas wie das hier: http://www.blome.org/produkte/barrierefreies-bad.html
    Naja ich weiß, dass so was wahrscheinlich sehr viel kostet. An wem sollte ich mich am besten wenden? ...Krankenkasse? Danke für eure Hilfe. Grüße
     
  2. #2 ecobauer, 29.09.2010
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    Als allererstes würde ich mich an einen Sozialverband wenden und dort Mitglied werden. Die kennen sich in der Materie bestens aus.
     
  3. R.B.

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    Auch mal hier lesen.

    http://nullbarriere.de/kbt-bad.htm

    da finden sich auf der linken Seite auch Tipps zur Finanzierung etc. Kranken-/Pflegekasse, und wenn man Unterstützung benötigt kann man auch Sozialstationen (Caritas, Diakonie etc.) anrufen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 baumensch007, 30.09.2010
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    Dankesehr! Ich werde mich dann mal bei meiner Krankenkasse melden und nachfragen. Doch ich kann mir vorstellen, dass so etwas mit viel Bürokratie verbunden ist und viele Sachen länger dauern bis alles genehmigt ist usw.. oder wie sieht es in der Praxis aus? Und werde ich auch Kosten tragen müssen?

    Grüße
     
  5. R.B.

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    Wenn alles schlüssig ist, sollte die Antragstellung und Bearbeitung kein Problem sein.

    Ja, da werden auch Kosten an Dir hängebleiben. So lange das aber kein Wellness-Super-Luxus-Tempel wird, bleibt das jedoch überschaubar.

    Vorher informieren, dann beauftragen. Dann gibt´s auch keine bösen Überraschungen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Vorgartenzwerg, 01.10.2010
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    Hallo,

    hab ich heute morgen zufällig in der Zeitung gelesen:
    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass behindertengerechte
    Umbauten in Zukunft steuerlich als außergewöhnliche Belastungen
    geltend gemacht werden können.
    (BFH, Az. VZ R 7/09)

    Vielleicht hilft Dir das weiter.
     
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