Frage zum BBplan

Diskutiere Frage zum BBplan im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, in unserem BBplan steht: "Entlang den Grundstücksgrenzen zur freien Landschaft sind nur Einfriedungen aus Maschendrahtzaun,...

  1. Hugole

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    Hallo,

    in unserem BBplan steht:

    "Entlang den Grundstücksgrenzen zur freien Landschaft sind nur Einfriedungen aus Maschendrahtzaun, integriert in die vorgesehenen Pflanzflächen bzw. Hecken oder Buschgruppen zulässig.
    Tote Einfriedigungen gegenüber privaten Grundstücken in Form von freistehenden Mauern bzw. geschlossenen, nicht transparenten Zäunen, sind unzulässig.
    Andere Tote Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig."

    Nun ist es so, dass man so wie der Garten jetzt ist, sowohl von der Straße, als auch von der Einfahrt des Nachbarn sowie dessen Treppe zur Einliegerwohnung, direkt in unseren Garten bzw. die Terasse und das Wohnzimmer unserer ELW im UG sowie auf unseren Balkon glotzen kann. Das finden wir natürlich alles andere als prima. Ist es nun in Ordnung, wenn wir einen kleinen Zaun mit 80 cm Höhe als Einfriedung installieren (wollen den Zaun wg. Tiere) und dahinter eine Hecke oder was anderes als Sichtschutz?
     
  2. lulu66

    lulu66

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    Zulässig sind bis 0,80m Höhe "durchsichtige" Arten von Zäunen, Hecken und Büsche generell.
    Kaninchenzaun mit Hecke geht also.
     
  3. Hugole

    Hugole

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    Wie ist das nun zu verstehen?
    Dürfen wir die Hecke höher als die 80 cm machen, wenn wir davor einen kleinen Zaun machen?
     
  4. Julius

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    Habt Ihr denn überhaupt Grenzen zur "freien Landschaft"?
     
  5. #5 Manfred Abt, 01.10.2010
    Manfred Abt

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    einfache Antwort: ja, so les ich das auch.
    • lebende Einfriedungen (Büsche, Hecken etc) sind generell zulässig.
    • undurchsichtige tote Einfriedungen (Mauern, Zäune) gar nicht zulässig
    • durchsichtige tote Einfriedungen (Maschendraht, Stabgitter) sind bis 80 cm hoch zulässig gegen private Nachbargrundstücke
    • und wenn man es ganz genau nimmt: zur Einfriedung gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen gibt es zumindest aus dem Text heraus gar keine Einschränkung
    Bzgl. Planzabständen zur Grenze kann es aber ergänzende Regelungen geben.
     
  6. Baumal

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    jep.

    unzulässig sind erst mal nicht tote einfriedungen höher als 80cm.

    was hinter der toten einfriedung als sichtschutz (lebende einfriedung)
    fungiert, wegen meiner 10m hoch, regelt das nachbarschaftsrecht.
     
  7. #7 Manfred Abt, 01.10.2010
    Manfred Abt

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    ????
     
  8. Baumal

    Baumal

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