Dachkonstruktion - Regenwasser

Diskutiere Dachkonstruktion - Regenwasser im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo:winken, folgender Sachverhalt:Bei unserem Neubau läuft Regenwasser in den Dachkasten.Beim Schalungsbrett,im Übergang zwischen der...

  1. #1 trinity, 06.10.2010
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    Hallo:winken,
    folgender Sachverhalt:Bei unserem Neubau läuft Regenwasser in den Dachkasten.Beim Schalungsbrett,im Übergang zwischen der Traufschalung und dem Stirnbrett sind massive Farbablösungen/Farbabplatzungen vorhanden.
    Der private Gutachter(Architekt) hat festgestellt,das eine wasserleitende Verbindung zwischen der Holzfaserplatte und dem Traufblech nicht vorhanden ist.Das Unterdach wurde mit einer Holzfaserplatte ausgeführt,die nicht in die Dachrinne entwässert sondern unkontrolliert in den Dachkasten.Er meint das eine Regensicherheit gewährleistet sein muss und bei Wohnzwecken eine erhöhte Anforderung darin besteht.

    Nun sagt die Kreishandwerkerschaft,dass es nach der Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen nicht erforderlich ist,dass das Wasser über die Dachrinne geführt werden muss.
    Ich als Laie frage mich wohin das Wasser denn abgeführt werden soll-weiterhin in unseren Dachkasten -bis er schimmelt:eek:
    Was meint ihr.Vielen Dank und LG
     
  2. #2 bauschaden, 07.10.2010
    bauschaden

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    Hallo Trinity,
    die Holzfaserplatte ist kein Unterdach. Es gibt nur regensichere und wasserdichte Unterdächer.

    Die regensicheren Unterdächer werden mit Hilfe wasserdichter Bahnen ausgeführt. Die Naht und Stoßverbindungen müssen ebenfalls wasserdicht ausgeführt werden. Die Konterlattung wird nicht eingebunden.
    Perforationen entstehen durch die Befestigungsmittel der Konterlattung. Sie können durch Dichtungen oder Dichtstreifen ausgeführt werden. Durchdringungen sind regensicher auszuführen.

    Wasserdichte Unterdächer werden mit wasserdichten Bahnen und mit wasserdicht verklebten Naht- und Stoßbereichen ausgeführt. Die trapezförmig zugeschnittene Konterlattung wird mit einbezogen. Durchdringungen werden ebenfalls wasserdicht eingebunden. Öffnungen und offen liegende Durchdringungen durch Befestigungsmittel sind nicht zulässig. Das Eindringen von Flugschnee bzw. Regen ist gegenüber den anderen Varianten nicht zugelassen.

    Hilfreich wäre die Übersendung einer Ausführungsskizze des Dachquerschnitts, um den Aufbau des Daches beurteilen zu können. Das Wasser der zweiten, wasserführenden Ebene, hier vermutlich die Holzfaserplatten, muss auf jeden Fall in die Rinne abgeführt werden.

    Bis bald, Bauschaden/07.10.2010
     
  3. H.PF

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    Diese Aussage stimmt nicht, es ist zulässig, die 2. Entwässerungsebene unter der Dachrinne enden zu lassen. Wenn es dann durch einen kaputten Ziegel reinregnet sieht man es wenigstens...

    Es muß halt HINTER der Dachrinne und VOR dem Dachkasten entwässert werden. Natürlich darf es da nicht reinlaufen...
     
  4. #4 bauschaden, 07.10.2010
    bauschaden

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    Hallo Trinity,

    Das Wasser der zweiten, wasserführenden Ebene, hier vermutlich die Holzfaserplatten, muss auf jeden Fall bei einer Traufe mit tiefhängender Rinne in die Rinne abgeführt werden. Siehe hierzu die Abb. 4.2 auf Seite 67 der „Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegel und Dachsteinen“ der „Regeln für Dachdeckung“ des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Nur bei einer Traufe mit hochhängender Rinne, Abb. 4.1 auf Seite 66 der „Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegel und Dachsteinen“ wird das anfallende Wasser aus der zweiten wasserführenden Ebene frei über ein Traufblech als Tropfkante in den Garten abgeführt. Frei heißt hier nicht über Traufverschalungen.

    Die Aussage der Kreishandwerkerschaft ist also in diesem Punkt nur bedingt richtig.

    Also erst mal nachsehen, welche Art von Rinne eingebaut ist: hochhängend oder tiefhängend.

    Bis bald, Bauschaden/07.10.2010 /2
     
  5. #5 Stromfresser, 07.10.2010
    Stromfresser

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    Hab auf die Schnelle nur das gefunden:

    [​IMG]

    Ansonsten such mal nach "Traufausbildung".

    Ich bin ja für Variante 2, weil dann Schnee in der Rinne die Hinterlüftung nicht stört. Auch wenn ich weiss, dass Herr Ibold auf Variante 1 schwört. Herr Ibold? Wo isser eigentlich?

    Und erzähl mal, geht die Holzfaserplatte bis zur Traufe, oder ist da noch eine Sichtschalung? Gibt es ein Traufblech, ein Rinneneinlaufblech, oder gar nix? Und welche Dachneigung?
     
  6. #6 Klaus Gross, 09.10.2010
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    Niederschlagswasser muß in diesem Fall in die Dachrinne entwässern und nicht irgendwo in der Gegend rum, was sind denn das für Aussagen...:motz:motz:mauer:mauer
     
  7. H.PF

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    Jetzt bitte ich um eine fachliche Untermauerung dieser Aussage. Nu mal Butter bei die Fische, wieso sollte ich eine Unterdeckung in diesem Fall zwingend in die Rinne entwässern müssen?
     
  8. #8 trinity, 09.10.2010
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    Vielen Dank für Eure detallierten Antworten.
    es handelt sich um eine hochhängende Regenrinne, unterhalb dieser
    sich der Dachkasten befindet.
    Somit gilt es für uns zu klären wie das Wasser über die entsprechende Bahn
    abgeleitet werden könnte.
    So wie es scheint deutet es auf einen Planungsfehler hin.
    Wie seht ihr dies?
    Wünsche noch ein schönes Wochenende.
     
  9. #9 Stromfresser, 09.10.2010
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    >> geht die Holzfaserplatte bis zur Traufe, oder ist da noch eine Sichtschalung? Gibt es ein Traufblech, ein Rinneneinlaufblech, oder gar nix? Und welche Dachneigung?

    Ist das denn so schwer zu beantworten?
     
  10. #10 DerPiti, 10.10.2010
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    die große frage ist doch eigentlich, warum kommt auf die ebene wasser ???
    Ziegel kaputt???
    Anschlüsse falsch ausgeführt???
     
  11. #11 trinity, 10.10.2010
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    Hallo,
    Dachneigung beträgt 25 Grad anbei zwei Skizzen von unserer Dachausführung
    ??? fehlt ev. die Folie, und /oder ist das Traufblech falsch angebracht ??
     
  12. #12 Stromfresser, 10.10.2010
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    Wenn ich das richtig sehe, ist das keine OSB-Platte, sondern eine Weichfaserplatte.

    Die Traufbohle liegt doch nicht auf der Platte auf, oder? Auf dem Bild sieht das nach Spalt aus. Geht der durch?
     
  13. #13 Gast360547, 11.10.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    haaaaalllllllllltt!!!!!!!!!!!!!!!!

    Moin,

    welcher Ziegel ist das???? Hersteller und Fabrikat??????????? (ggfs. per PN)

    Wurde die Dachneigung schon benannt?

    So ein Schadenbild kommt mir bekannt vor.

    Wenn die Unterdeckung nicht in die Rinne entwässert, dann muss das Bauteil, durch welche sie entwässert, geschützt werden. Das geschieht dann üblicherweise mit einem Tropfblech.

    Grüße

    stefan ibold
     
  14. #14 bauschaden, 11.10.2010
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    Traufe bei hochhängender Rinne

    Hallo Trinity,

    die beiden Fotos sind sehr unglücklich, da die Bauteilöffnung zu klein geraten ist. Bitte neue Fotos senden, auf denen man auch die Konterlatten sieht. Wie Stromfresser habe ich die Vermutung, dass die konisch zugeschnittene Traufbohle direkt auf der Unterdeckung sitzt.

    Auf Deiner SOLL-IST-Zeichnung hört die Konterlatte vor der Traufbohle auf. Damit kann die Traufbohle auch nicht auf den Konterlatten montiert sein.

    Nach den „Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegel und Dachsteinen“ der „Regeln für Dachdeckung“ des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird in der Abb. 4.1 auf Seite 66 vorgegeben, dass die Traufbohle „auf“ den Konterlatten zu befestigen ist. Direkt unter den Köpfen der Konterlatten vor der Rinne ist das bereits erwähnte Tropfblech einzubauen. Das Wasser der zweiten Entwässerungsebene fließt also zwischen den Konterlatten über eine - zwischen dem ersten Plattenstoß der Unterdeckung eingebauten Dachbahn (Unterspannung) - letztlich über das Tropfblech am Dachkasten vorbei. Die sogenannte „Folie“ kann man auf den Fotos nicht sehen, also muss sie fehlen.

    Das Traufblech ist sehr materialschonend eingebaut worden. Der dachseitige Schenkel des Traufblechs sollte mit seiner Rückkantung fast die Traufbohle bedecken. Eine Rückkantung ist auch nicht zu erkennen.

    Ob ein Tropfblech eingebaut worden ist, kann man nur erkennen, wenn man den Dachkasten von unten fotografiert. Im Zwischenraum zwischen Rinne und Stirnbrett des Dachkastens muss ein Tropfblech zu erkennen sein.

    Weitere Fragen:
    Wo hören die Holzfaserplatten auf und wo beginnen die OSB-Platten? Welche Qualität haben die OSB-Platten?

    Viel Spaß beim Suchen und Fotografieren.
    Grüße Bauschaden
     
  15. #15 bauschaden, 11.10.2010
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    Nachtrag zur SOLL-IST-Zeichnung

    Hallo Trinity,

    die SOLL-Darstellung der Traufe zeigt nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das „blau“ dargestellte Wasser der zweiten Entwässerungsebene fließt nicht, wie irrtümlich dargestellt, über die konische Traufbohle in die Rinne sondern unterhalb der Traufbohle ab. Dein SV (Architekt) sollte vorher in die „Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegel und Dachsteinen“ sehen, bevor er neue allgemein anerkannte Regeln der Technik kreiert.

    Grüße
    Bauschaden
     
  16. #16 trinity, 11.10.2010
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    Hallo,
    anbei ein Foto von der Traufe mit den Wasserlaufspuren und den Farb-
    ablösungen an der Unterseite Dachkasten.
    Die Fotos sind aus dem Gutachterschreiben das wir in Auftrag gegeben haben.
    Wir haben keine Ahnung von Dachdeckerarbeiten,deshalb haben wir uns auf die
    Handwerker und die Bauaufsicht unserer Architektin verlassen.
    Es wird wohl auf ein gerichtliches Beweisverfahren hinauslaufen.
    Vielen dank für eure Antworten.
     
  17. #17 Stromfresser, 11.10.2010
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    Dann lass gleich mal mit prüfen, ob der verwendete Ziegel - wie Herr Ibold schon andeutet - für die 25 Grad Dachneigung ohne regendichtes Unterdach geeignet ist.

    Und nein, DWD Platten sind noch kein regendichtes Unterdach.
     
  18. #18 bauschaden, 12.10.2010
    bauschaden

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    Hallo Trinity,

    Wie bereits weiter oben (07.10.2010, 19:08) erwähnt, gibt es nur „regensichere“ und wasserdichte Unterdächer.

    Wir haben bis jetzt noch keine Info erhalten, wie der Hersteller und der Produktname (Fabrikat) der Unterdeckplatte und der Dachziegeln heißt.

    Am besten mal in das Auftrags-Leistungsverzeichnis des Dachdeckers hineinschauen. Dort findet man alle Informationen.

    Bei dieser Art der Ausführung der Traufe kann man davon ausgehen, dass das Gewerk Dach noch weitere Mängel hat.

    Trinity, 11.10.2010, 21:06:
    „Wir haben keine Ahnung von Dachdeckerarbeiten, deshalb haben wir uns auf die
    Handwerker und die Bauaufsicht unserer Architektin verlassen.“

    Schon jetzt kann man voraussagen, dass der Auftragnehmer (AN) stets eine fachgerechte Ausführung behaupten wird und die Architektin wird sagen, dass die von ihr durchgeführte Bauüberwachung ok ist, da die Mängel hinsichtlich der Traufausbildung handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind, die nicht überwacht werden müssen.

    Es ist deshalb eine kluge Entscheidung, rechtlichen Beistand für ein selbständiges Beweisverfahren zu suchen, da schon heute ein beträchtlicher Schaden am Dach besteht, der nur mit hohen Kosten beseitigt werden kann.

    Für das selbständige Beweisverfahren muss als Mangel nur eine Mangelerscheinung (siehe: Mangelsymptom-Theorie des BGH) beschrieben werden. Wie z.B. laut Forum-Mitteilung:

    1. Mangelerscheinung:
    „Es läuft Regenwasser aus der 2. Entwässerungsebene in den Dachkasten. Beim Schalungsbrett, im Übergang zwischen der Traufschalung und dem Stirnbrett sind massive Farbablösungen/Farbabplatzungen vorhanden.“

    Nach dem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens und Ergehen eines Beweisbeschlusses durch das Gericht mit der Beweisfrage z.B.:

    2. Beweisfrage:
    „Läuft Regenwasser aus der 2. Entwässerungsebene in den Dachkasten. Sind beim Schalungsbrett, im Übergang zwischen der Traufschalung und dem Stirnbrett massive Farbablösungen/Farbabplatzungen vorhanden. Entspricht die Traufe den allgemein anerkannten Regeln der Technik?“

    erhält der SV seinen Auftrag, die eigentlich bestehenden Mängel, deren Ursache, die Kosten für die Mangelbeseitigung und den Schuldigen für die Mängel zu ermitteln. Der gerichtlich bestellte Sachverständige wird dann beim Aktenstudium die vereinbarte Beschaffenheit feststellen:

    3. Vereinbarte Beschaffenheit:
    Entspricht die Traufausbildung mit fehlendem Tropfblech, Unterspannung für die Entwässerung der 2. Entwässerungsebene und die direkt auf der Unterdeckung montierte Traufbohle der vereinbarten Beschaffenheit.

    Die vereinbarte Beschaffenheit findet man im Auftrags-Leistungsverzeichnis des Dachdeckers oder in den Ausführungszeichnungen der Architektin. Also dort mal nachlesen. Siehe oben. Wenn die vom privaten Gutachter (Architekt) festgestellte Ausführungen (Skizze: IST-Zustand) mit den Ausführungszeichnungen der Architektin deckungsgleich sind, hätte der AN einen schriftlichen Hinweis machen müssen, dass die vorgegebene Ausführungsart nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Meist kommt es nicht zu diesen Hinweisen, weil der Fehler nicht bemerkt wird und einer sich auf den anderen verlässt.

    Als nächstes kommt der Punkt:

    4. Allgemein anerkannte Regeln der Technik:
    Der SV wird ebenfalls beim Aktenstudium feststellen, ob die vereinbarte Beschaffenheit den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    5. Ortstermin:
    Der SV wird zum 1. Ortstermin den Antragssteller (also Dich), den Antragsgegner (den Dachdeckermeister) und vielleicht die Streitverkündete (Architektin), wenn ihr der Streit verkündet wurde, mit den Anwälten einladen. Es wird also auf dem Grundstück recht voll werden.

    Bei diesem Termin haben weder Antragsgegner und noch Streitverkündete (Nebenintervenientin) ein Interesse, dass der SV die bestehenden Mängel feststellt. Da aber nur Du Dich durch die Beiträge des Bauexpertenforum mit dem Mangel am besten auskennst, musst Du den SV auf alle Ausführungsmängel sorgfältig hinweisen. Das ist Deine einzige Chance, später bei dem folgenden Schadensersatzprozess ans Geld für die Mängelbeseitigung zu kommen.

    Das private Gutachten als Parteiengutachten ist für das selbständige Beweisverfahren weniger hilfreich, kann aber ebenfalls unter Beachtung der darin enthaltenen Fehler dem Laien die Örtlichkeiten verdeutlichen.

    6. Gutachten des SV
    Mit dem Erstellen des Gutachtens und möglicher geforderter Erweiterungen des Gutachtens bei vorhandenen Mängeln im Gutachten ist das selbständige Beweisverfahren abgeschlossen.

    Alles kann sehr lange dauern. Aber einen besseren Weg gibt es nicht.

    Es wird auf jeden Fall empfohlen, erst mal alle Mängel am Dach zu ermitteln und nicht für jeden weiteren Mangel ein neues Beweisverfahren zu beantragen.

    Grüße Bauschaden
     
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