Rechnung vom Vermesser

Diskutiere Rechnung vom Vermesser im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Mal schnell eine Frage zur Rechnung unseres Vermessers, die wir heute bekommen haben: Die Rechnung beinhaltet neben seiner Leistung (Lageplan zum...

  1. #1 sagoekemo, 07.10.2010
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    Mal schnell eine Frage zur Rechnung unseres Vermessers, die wir heute bekommen haben:
    Die Rechnung beinhaltet neben seiner Leistung (Lageplan zum Bauantrag) auch "vorverauslagte Amtsgebühren", zu denen auch der Kostenbescheid des Katasteramtes beiliegt. Dieser Kostenbescheid des Amtes beläuft sich auf 58,00 EUR + 0% MwSt.
    Diese Kosten gibt uns der Vermesser in seiner Rechnung weiter, schlägt aber 19% MwSt. drauf. Darf er das? Wenn das Amt keine MwSt. verlangt kann er doch nicht einfach 19% draufschlagen, oder?

    Wäre nett, wenn uns das mal schnell jemand beantworten könnte.

    Thanx
     
  2. Julius

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    Vielleicht darf er das nicht nur, sondern muß es sogar...?
     
  3. #3 greentux, 07.10.2010
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    weil?
     
  4. #4 RMartin, 07.10.2010
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    Weil es bestimmte Regeln gibt wer die Umsatzsteuer abführen muss...
    Da hat sich vor paar Jahren mal was geändert. Irgendwie muss derjenige, der es dem 'Endverbraucher' berechnet diese Steuer 'eintreiben' und dann ans Finanzamt abführen.
    Also z.B.: Sub berechnet an GU seine Leistung ohne Mwst.; GU aber an Bauherrn mit Mwst. Irgendwie so....
    Vllt, meldet sich ja noch ein Kaufmann, der es genau weiß...

    Aber was anderes: Der Vermesser hat was vergessen; nämlich seinen Zuschlag zu berechnen. Von Luft und Liebe kann er ja nicht leben... Hat sagoekemo ja nochmal richtig Glück gehabt.
     
  5. #5 fmjuchi, 07.10.2010
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    Hi,

    die ausgewiesene Umsatzsteuer wird ja nicht einbehalten, sondern vom Vermesser abgeführt.

    Bei Unternehmerrechnungen gibt es eben keine Steuerfreien Leistungen.
    Sicherlich könnte die Sache auch ohne Ust. abgerechnet werden, was aber aufwändiger wäre.

    lg fm
     
  6. #6 driver55, 07.10.2010
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    Na ja,...

    Es gibt auch Posten, so wie diesen, da werden die Kosten einfach nur durchgereicht.
    Irgendwann muss mit "Für jeden Handgriff Abkassieren" auch mal Schluss sein!
     
  7. #7 Olaf (†), 07.10.2010
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    Das...

    sieht das Finanzamt aber anders.

    Selbst bei der Berechnung (Durchreichung 1 zu 1) von Portokosten erwartet das FiA, dass USt erhoben wird!
    Argumentation: Es wurde ja ein "Mehrwert" erbracht: Briefmarke kaufen, nach Hause tragen und draufkleben. :mauer
    Klingt zwar schizophren ist aber so.
     
  8. #8 Jürgen V., 07.10.2010
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    Goooooooooogle
     
  9. #9 Olaf (†), 07.10.2010
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    Nu..

    mach mal bitte hier kein Chaos - das war erstens nicht die Frage, zweitens nicht das Problem und drittens völlig fehl am Platz.
    Also bitte die gutgemeinte Notiz sofort wieder vergessen.
     
  10. #10 sagoekemo, 08.10.2010
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    Vielen Dank. Scheint also so in Ordnung zu sein.

    Keine Angst, er hat natürlich neben der Amtsgebühr auch seine eigene Leistung berechnet (230,-€). Also wird er sich nicht auf Luft und Liebe beschränken müssen.
     
  11. Terra

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    Guten Morgen Deutschland:biggthumpup:

    Das waren wohl die Gebühren von den Vermessungsunterlagen. Das hat der Vermesser schon richtig gemacht. Mwst wird vom Vermesser an den AG weitergereicht. Das Amt darf keine erheben, außer sie messen selbst.
     
  12. oberh

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    Morgen!

    Stimmt - Der ÖbVI muss die Umsatzsteuer draufschlagen ...

    In der VermGebO NRW steht unter 3.1.1:
    In dem Grundbetrag der Gebühr (hier für den Lageplan!) ist folgender Grundaufwand abgegolten:
    1. Beschaffung der für die Anfertigung des Lageplanes notwendigen Unterlagen

    Zudem darf er auch eine Pauschale für´s Porto auf die Rechnung schreiben.
     
  13. Baumal

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    mann, mann, panik wegen eines betrags von
    69€ statt 58€. :mauer wer soll die steuer bezahlen,
    etwa der auftragnehmer, vermesser????
     
  14. #14 Cartman, 08.10.2010
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    Nicht gleich aufregen.
    Ich denke, es ging hier nur darum, warum Steuer auf eine vormals steuerfreie Leistung (die nur weiterberechnet wurde) erhoben wurde. Denn der Vermesser hat ja schließlich keine Steuer ans Amt auslegen müssen. Da muss man doch nicht gleich den Kopf vor die Wand hauen, nur weil jemand ne Verständnisfrage hat.

    Gruß
    Cartman
     
  15. R.B.

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    Das spielt keine Rolle, denn er muss ja die vereinnahmte USt. an das FA abführen. Ob er diese an das Amt verauslagt und dann verrechnet, oder direkt an das FA abführt, macht für ihn keinen Unterschied.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 Cartman, 08.10.2010
    Cartman

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    Daher sind die zur Klärung beitragenden Antworten ja auch für andere Mitleser wie mich sehr informativ. Ich wäre nämlich genauso wie der Fragesteller ins Grübeln gekommen wo da die Mehrwertsteuer herkommt.

    :biggthumpup:

    viele Grüße
    Cartman

    PS Euch Fachleuten kommen solche Fragen bestimmt manchmal vor wie Pillepalle, aber für jeden Fragesteller mit vermeintlich blöder Frage gibts bestimmt mindestens fünf Mitleser, die sich dieselbe Frage auch schon gestellt haben
     
  17. #17 sagoekemo, 08.10.2010
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    Vielen Dank nochmals für alle(!) Antworten. Ich hab's jetzt verstanden und werde dem Vermesser ruhigen Gewissens den vollen Betrag überweisen.

    Schönes Wochenende,
    S.
     
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