Beschwerde über Architekten

Diskutiere Beschwerde über Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich habe Freitags ab 12:00 Büroschluss, ist also Privatvergnügen..:winken

  1. #21 Baufuchs, 08.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich habe Freitags ab 12:00 Büroschluss, ist also Privatvergnügen..:winken
     
  2. Baumal

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    ... dir gehts gut. :D
     
  3. #23 maushaus, 08.10.2010
    maushaus

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    @ Hr. Dühlmeyer: Da scheint es noch ein paar Missverständnisse zu geben.
    Die Beanstandung unserer Baustelle durch die Berufsgenossenschaft ist ok und an sich auch kein Drama, war ja zu dem Zeitpunkt weder ein Loch im Boden, noch war der Kran aufgerichtet. Nachdem wir ein Bodengutachten erstellt haben lassen, durfte der Kran jetzt dort liegend verbleiben, während der Keller gemacht wurde bzw. noch wird - es muss nächste Woche noch verfüllt werden. Erst dann darf unser Kran aufgestellt werden.

    Wie gesagt, wir könnten das Handeln des benachbarten A. auch nachvollziehen, wenn wir ihn irgendwie mit Absicht oder auch unabsichtlich behindern würden, aber da war ja bisher nix, ehrlich. Denn sein von ihm beauftragter Bauu. sah sich scheinbar immer in der Lage, Kompromisse mit unserem Bauu. zu finden, so dass alle ohne jegliche Behinderung oder Verzögerung nebeneinander hätten bauen können. Ich würde ja jetzt fast vermuten, dass er die Kompromisse nicht eingehen würde, wenn ihm dadurch Nachteile entstehen würden. Auch eine Behinderung des 3. Nachbarn unsererseits kann ich durch die Krannutzung völlig ausschließen, denn bis dato hat er zwar die Absicht mit dem Unternehmer von Haus 1 zu bauen, aber unterschrieben scheint noch nix - zumindest war das bis vorgestern noch so.
    Was aber, und das kann er nicht abstreiten, auf Haus 3 von Anfang an den Baubeginn (wenn er denn auch vor 4 Wochen hätte beginnen wollen) verhindert hätte, ist sein eigener Kran, also der von Haus 1. Dieser steht nämlich derzeit noch in der pot. Baugrube von Nachbar 3.

    Und warum unsere Nachbarn den gleichen Architekten haben und wir einen anderen, liegt wahrscheinlich daran, dass wir uns schon für unseren Bauu. entschieden haben, noch bevor wir unsere Nachbarn überhaupt kannten. Einer der beiden hatte sich für den Architekten entschieden und der andere war noch völlig planlos und ist eben durch den andern Nachbarn zu ihm gekommen.
    Auch kann ich Sie beruhigen, es gibt natürlich auch bei uns einen Architekten - der hat seine Arbeit prima gemacht und schaut immer mal wieder vorbei, obwohl er das jetzt eigentlich nicht mehr müsste. Verantwortlich ist jetzt schließlich unser GU, wobei sich GU und Architekt sehr gut kennen und immer wieder gemeinsam arbeiten. Und da wir mehr Glück als Verstand haben, ist der Statiker unseres Hauses sogar ein Familienmitglied unsererseits und der sieht auch hin und wieder nach dem Rechten und findest bisher keinen Grund zur Beanstandung auf unserer Baustelle.
     
  4. #24 Baufuchs, 08.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn die beiden Bu´s das untereinander schon recht gut regeln, dann ignorier den Architekten doch einfach.

    Weisungsbefugt ist der weder dir gegenüber, noch gegenüber deinem BU.
     
  5. #25 Karlheinz, 08.10.2010
    Karlheinz

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    Woraus soll sich denn hier Deiner Meinung nach eine Haftung des Architekten ergeben? Aus der Tatsache, dass es sich um das Nachbargrundstück handelt? Oder aus der Tatsache, dass es sich um einen Architekten handelt? Müsst Ihr dann bei jedem Spaziergang das Handy griffbereit haben, um Sicherheitsprobleme bei Baustellen, an denen Ihr zufällig vorbeikommt, bei der zuständigen Behörde zu melden?
     
  6. #26 Karlheinz, 08.10.2010
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    Baufuchs hat es jetzt zweimal gesagt, und er hat völlig recht - warum ignorierst Du den Architekten nicht einfach (gilt übrigens auch für die Rechnung, "zurückweisen" ist Blödsinn)?
     
  7. #27 maushaus, 08.10.2010
    maushaus

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    Guten abend miteinander,

    Ihr habt ja Recht, dass es einfacher wäre, ihn zu ignorieren, aber irgendwie würde ich mich einfach eben nur mit rechtmäßigen Mitteln wehren wollen. Es kann nach meinem Rechtsempfinden nicht sein, dass dieser Herr mit seinem Tun uns grundlos blockiert, unseren Bauu. ständig schief von der Seite anredet, ihn damit unnötig schikaniert und wir um jeden Tag dankbar sind, wo nicht wieder ein Anruf von der Baustelle kommt, dass besagter Architekt. sich mal wieder etwas neues ausgedacht hat.

    Herr Diehlmeyer, ohne Sie näher nun zu kennen, aber Sie unterstellen uns Sachverhalte, die Sie weder beurteilen können, noch sollen. Vielmehr wirkt es so, dass Sie zunächst grundsätzlich auf der Seite Ihres Kollegen stehen, ohne die genauen Einzelheiten näher zu kennen. Und das können Sie getrost glauben, wenn ich alle Einzelheiten der Schlammschlacht der letzten Wochen hier ausbreiten würde, dann würden Sie sich für Ihren Kollegen wahrscheinlich sogar fremdschämen wollen (unsere Nachbarn sind schon soweit). Da ich mich aber nicht auf dessen Niveau begeben möchte, belasse ich es hierbei.


    @all: Danke für die Tipps. Wir werden auf das Schreiben erst einmal nicht reagieren, denn jede Reaktion wäre wohl pure Zeitverschwendung, da er sich noch nicht einmal seiner eigenen Kundschaft gegenüber einsichtig zeigt. So bleibt nur zu hoffen, dass ihm nicht noch mehr Mist einfällt, um von seinen eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken.

    Danke noch mal an alle Mitleser (auch die Lesefaulen unter Euch ;)
    die maushaus
     
  8. #28 Thomas B, 09.10.2010
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    Genauso sieht's aus! Wir haften auch bei Unfällen auf gänzlich fremden Baustellen (mit), wenn man uns nachweisen kann, daß wir von dem Mangel/ Sicherheitsproblem Kenntnis hatten!
     
  9. R.B.

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    Deswegen sieht man beim Sonntagsspaziergang die Architekten eher auf weiter Flur oder im Wald, aber niemals in Neubaugebieten. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  10. #30 Thomas B, 09.10.2010
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    ......oder mit angeklebten Bärten und Perrücken um nicht als solche erkannt zu werden....
     
  11. Baumal

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    das hat einen anderen grund, sie wollen sich das elend nicht ansehen.
     
  12. #32 HolzhausWolli, 09.10.2010
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    @ maushaus:

    Wenn sich sogar deine Nachbarn (AG´s des betr. Archis) euch gegenüber für sein Verhalten schämen, dann stimmt doch irgend etwas nicht. Warum sollte der Archi sich (mit euch und anderen) so einen Stress machen wenn seine AG´s das sogar unbegründet sehen.

    Schließlich sollte er ausdrücklich und auch ausschließlich deren Interessen vertreten.

    Warum entziehen sich die Nachbarn einem klärenden Gespräch gegenüber IHREM Archi um ein gutes Nachbarschaftsverhältnis für die nächsten Jahrzehnte zu sichern?

    Die Rechnung des Architekten auf "Behinderung" weißt Du nicht zurück, sondern wirfst sie formgerecht in den Müll, während er daneben steht.

    Gleichwohl: Ich werde das Gefühl nicht los, daß relevante Informationen -die das abstruse Verhalten des Archis zumindest teilweise begründen könnten- hier fehlen.
     
  13. #33 ThomasausNRW, 09.10.2010
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    Einerseits liest man hier eine gewisse Überheblichkeit der Architektenseite heraus (Wer liest schon Romane... es wurde explizit nach einer genaueren Darstellung gefragt, Herr Baumal!), andererseits scheint es so, dass Absprachen ohne Kenntnis aller Beteiligten getroffen wurden (Ersteller holt sich Erlaubnis vom Nachbarn oder vom Bauunternehmer, ohne dass er (oder der Nachbar) den Planer (Archi) mit einbezieht oder auch nur von der Absprache in Kenntnis setzt)(was für ein Satz).
    Wie soll der Architekt denn als Bauüberwacher die Einhaltung von Terminen sicherstellen, wenn er die Absprachen nicht kennt.

    Und mit Ignorieren wirst du nicht weiterkommen. Schlage einen Termin mit allen Beteiligten vor und klärt da die weiteren Spielregeln.
     
  14. #34 Baufuchs, 09.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Architekt Marke "Sonnenkönig" hat da ja wohl schon eigene Spielregeln aufgestellt.


    Im übrigen:

    Die Mitbenutzung von Baukranen ist bei engen Verhältnissen nichts ungewöhnliches. Ob ein BU das zulässt liegt in seiner eigenen Entscheidung.

    Der BU kann selbst einschätzen, ob ihm gesetzte Termine gefährdet sind oder nicht.

    Und wenn der Nachbar als Grundstückseigentümer die Mitbenutzung seines Grundstücks gestattet, ist das auch erst mal dessen Sache.
     
  15. #35 maushaus, 09.10.2010
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    @ holzhauswolli: Niemand weiß, warum sich dieser A. so aufführt. Klar, dass er vielleicht zu Beginn seine Position vertreten möchte, um so seine Kunden zu schützen, aber spätestens nach deren erster Aufforderung, dass wir ein friedliches Miteinander wollen, hätte er damit stoppen müssen, dumm nur, er tut's nicht.

    @ baufuchs: Du teilst die gleiche Meinung, wie unser GU und der Bauu. von Haus 1. Es ist keine einzige Verzögerung durch unsere Kranmitnutzung für unseren Nachbarn entstanden :)

    Mal eine andere Frage: durch dieses sinnlose Affentheater haben wir ja nu schon 4 Wochen Verzögerung und unser GU natürlich auch Verzögerungen auf seinen anderen Baustellen. Natürlich könnten wir jetzt auch hergehen und unseren entstandenen Schaden in Rechnung stellen. Aber wem stellen wir die Rechnung - Nachbar oder A.?
     
  16. #36 HolzhausWolli, 09.10.2010
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    Auweia!:o

    Anders gefragt: Was konkret willst Du denn in welcher Höhe berechnen ?

    Ich frage nur nach, damit du merkst, daß Du den Rohrkrepierer besser nicht ausspielst.
     
  17. #37 ThomasMD, 09.10.2010
    ThomasMD

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    Aber der Andere hat doch angefangen und ihm das Schippchen weggenommen.:o
     
  18. #38 Baufuchs, 09.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Maushaus

    Ignorieren heisst auch, dass man selbst die Kanone stecken lässt!:konfusius
     
  19. bernix

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    ..ihr!
     
  20. #40 maushaus, 10.10.2010
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    @ Baufuchs: Das ist mir klar, aber irgendwann ist einfach mal Schluss mit lustig. Ich muss auch an den Schutz meiner Familie denken und wenn das die einzige Sprache sein sollte, die dort verstanden wird, dann muss ich diese im Notfall auch sprechen. Ich bin auch nicht gewillt noch einen weiteren Personenschaden, der auf unserer Seite durch diese ganze Terror-Nr. entsteht zu dulden. Einen Nervenzusammenbruch gab es hier schon...

    Es wird nochmal ein Gespräch mit unseren Nachbarn geben, wenn dies aber wieder erfolglos für uns verlaufen sollte, werden wir uns leider auf deren Niveau wehren müssen, so ungern wir das auch tun. Denn ich muss langsam aber sicher dann auch annehmen, dass sie doch kein so friedliches Miteinander wollen, wie sie es bisher behauptet haben.

    Deshalb nochmal die Frage: kann man sich bei der Architektrnkammer über diesen Herren beschweren oder ist das vergebene Liebesmüh?
     
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