Malervlies streichen: Wie Anforderung formulieren?

Diskutiere Malervlies streichen: Wie Anforderung formulieren? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, wie hier http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=47250 zu lesen ist, muss bei uns wahrscheinlich demächst in einer DHH...

  1. #1 ThatsME, 08.10.2010
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    Hallo,

    wie hier http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=47250 zu lesen ist, muss bei uns wahrscheinlich demächst in einer DHH Malervlies neu geklebt und gestrichen werden.

    Ich frage mich jetzt, wie ich die Anforderung für das Streichen am besten formuliere.

    Einerseits weiß ich, dass es möglich ist, so ein strukturloses Malervlies so zu streichen, dass man auch im Schräglicht so gut wie keine Struktur des Farbauftrages oder gar der Rolle sehen kann.

    Andererseits weiß ich, dass es im Malergewerbe Toleranzen gibt, die da evtl. mehr Spielraum lassen, so dass ich evtl. nicht zufrieden wäre, wenn einer die Toleranzen ausreizt.

    Es ist klar, dass es immer irgendwo Stellen geben wird, die man anmäkeln könnte. Ich verlange auch nichts unmögliches. "Einfach" nur erstklassige Arbeit von einem Maler, der Achtung vor seinem Job hat.

    1. Könnte jemand versuchen, mir mal zu beschreiben, was ich normalerweise erwarten kann? Wie sehen die Toleranzen/Abnahmekriterien aus?

    2. Kann ich, falls nötig, strengeres formulieren? Wie würde ich das formulieren? Ist das überhaupt sinnvoll?

    Gruß,
    Martin
     
  2. #2 dquadrat, 08.10.2010
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    bei den putz- und spachtelarbeiten kannst du dich an die qualitätsstufen halten -> http://www.multigips.de/data/04_putzoberfl_1.pdf (geglättete putze Q3)

    bei malerarbeiten kann man auch erhöhte anforderungen vereinbaren. irgendeine normierung bzw. genaue formulierung dbzgl. ist mir allerdings nicht bekannt. die normale anforderung ist, daß die arbeit im abstand von ca. 2m im rechten winkel ohne streiflicht in ordnung ist.

    erhöhte anforderungen sollten dann auch in anderen betrachtungswinkeln und leichtem streiflicht gut aussehen.
     
  3. #3 MalerMitHut, 27.10.2010
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    Hallo Martin,
    nach der obigen Frage ist anzunehmen das der Maler keine zufriedenstelende Nachbesserung borgenommen hat.
    Ich denke das du jetzt im zuge der Ersatzvornahme einen anderen Maler beauftragen kannst. Wenn du möchtest könnte ich dir eine Musterfläche anlegen dann kannst du einfach die Anforderung stellen Ausführung wie Musterfläche. Wegen einer Formulierung Frags du am besten deinen Sachverständigen.
    Gruß Rainer
    Der Maler mit Hut
     
  4. #4 stoschi, 27.10.2010
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    Wie soll denn die Musterfläche aussehen ?Ein Stück tapezierte und gestrichene Rigipsplatte oder willst du vor Ort Hand anlegen?
     
  5. Netzer

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    Meine Fresse,
    wie geht denn sowas?
    Was ist denn das für eine Tour?
     
  6. #6 stoschi, 27.10.2010
    stoschi

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    Ja Netzer das frag ich mich auch bei uns nennt man so was auch Kollegens.....n .
     
  7. #7 Baufuchs, 27.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @MalermitHut

    Unsinn, hättest Du die vorherigen Beiträge des Fragestellers gelesen, wüsstest Du, dass der Maler erst noch nachbessern wird.

    Im übrigen:

    Die Art und Weise wie Du hier versuchst nach Aufträgen zu fischen, wird im Wiederholungsfall zu einer dauerhaften Sperre führen.
     
  8. #8 Hundertwasser, 28.10.2010
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