Ablehnung Bauantrag

Diskutiere Ablehnung Bauantrag im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Zusammen mit einem lokalen Zimmereibetrieb haben wir eine Terrassenüberdachung geplant. ca. 20m² Grundfläche, 3m tief, Schrägdach an der Hauswand...

  1. #1 charlie2, 08.10.2010
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    Zusammen mit einem lokalen Zimmereibetrieb haben wir eine Terrassenüberdachung geplant. ca. 20m² Grundfläche, 3m tief, Schrägdach an der Hauswand angelehnt mit 12° Neigung und Ziegel gedeckt. Die Ziegel sind die gleichen wie beim normalen Dach.


    Eigentlich sind wir von einer Genehmigungsfreiheit der Überdachung ausgegangen. Ergebnis: Baustopp. Nachdem wir nun beim Bauamt waren, konnte als Begründung lediglich die wortwörtlich "Häßlichkeit" des Projektes angeführt werden.

    Alles andere was zuerst von uns vermutet wurde (Vielleicht irgendwelche Grenzen mißachtet, Baufenster? etc.) spielte bei der Besprechung keine Rolle. Es wurde nur darauf hingewiesen, dass man an der Stelle ja einen Schuppen mit Flachdach aus Glas errichten könnte und ähnliche "sinnvolle" Vorschläge.

    Am Grundstück gegenüber ist eine ähnliche Überdachung nur um das halbe Haus umlaufend gebaut. Die steht schon seit mehreren Jahren und wurde vom Bauamt genehmigt!

    Was jetzt bei uns besonders häßlich sein soll, will sich mir nicht erschließen und ich bin ehrlich gesagt nicht bereit, das als Begründung zu akzeptieren. Wie kann ich weiter vorgehen?

    Danke für die Tipps.
     
  2. #2 coroner, 08.10.2010
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    Wie ist denn der Wortlaut der Begründung des schriftlichen Ablehnungsbescheides?
     
  3. R.B.

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    Beispielsweise jemanden beauftragen, der

    a.) Ahnung von der Sache hat
    b.) Erfahrung im Umgang mit den Baubehörden hat
    c.) mit denen auf Augenhöhe verhandeln kann

    Sonst läufst Du Gefahr, dass Du mit jedem Termin bei den Baubehörden die Sache nur noch verschlimmerst.

    Meine Erfahrung, in Eigenregie geht das in die Hose, denn bei jedem Argument von denen musst Du Dich zuerst einmal in´s still Kämmerlein zurückziehen und Unterlagen studieren. Das zieht die Sache zum Leidwesen aller Beteiligten extrem in die Länge, und dann kommt irgendwann der Punkt, an dem man Dich nicht einmal mehr zur Tür reinlässt (etwas überspitzt formuliert).

    Nicht vergessen, die Jungs haben Zeit, Zeit und nochmals Zeit. Wenn Du den Eiertanz mitmachen musst, einfach weil Dir die fachlichen Grundlagen fehlen, musst auch Du sehr viel Zeit mitbringen.

    Ist aber alles nur meine persönliche Meinung und Erfahrung. Mag ja sein, dass es bei Euch völlig anders ist.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Baufuchs, 08.10.2010
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    Ist das so richtig?

    1.) Weil von Genehmigungsfreiheit ausgegangen wurde, ist kein Bauantrag gestellt worden?
    2.) Bauamt hat "Wind" vom Bau bekommen und die Baustelle stillgelegt?
    3.) Es wurde beim Bauamt vorgesprochen um die Gründe des Baustopps zu erahren?
    4.) Baumt sagt nur:"ist hässlich"?
     
  5. #5 Thomas B, 08.10.2010
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    Ich kenne natürlich nicht den Hintergrund/ die Details, aber:

    Verfahrensfrei sind:....

    BayBo Art. 57 (1) Nr. 1 g) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und ener Tiefe bis 3 m,

    Das mal zum Grundsätzlichen.

    Aber: Hier wäre natürlich zu prüfen ob es einen B-Plan gibt, der z.B. eine Baugrenze oder Baulinie aufweist (Bereiche über die hinaus nichts gebaut werden darf) oder ob es in diesem B-Plan besondere festsetzungen bzgl. Terrassenüberdachungen gibt.

    Der Hinweis: "ist häßlich" mag (subjektiv) stimmen, dürfte aber rechtlich schwer zu halten sein...

    Grüße

    Thomas
     
  6. #6 charlie2, 09.10.2010
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    So kann man es verkürzt darstellen.

    Die Zeit ist für uns jetzt nicht das Problem. Ich setze mich gerne mit den Dingen auseinander. Was uns einfach nervt, ist die mangelnde Transparenz der Regelungen. Man muss quasi für jeden Stein, den man auf seinem Grundstück rumdreht einen Fachmann im Baurecht holen, weil irgendwo in einem Unterpunkt von mehreren über hundert Seiten fassenden Dokumenten ein Fallstrick versteckt sein könnte. An diese Dokumente kommt man als Normalbürger noch nicht mal ohne Probleme ran.

    Es war ja nicht unsere Absicht, etwas Verbotenes zu tun. Denn wir haben (natürlich laienhaft) im Internet den Paragraphen 57 der Landesbauordnung Bayern gefunden und waren natürlich froh darüber. Auch der ausführende Betrieb bestätigte uns auf Nachfrage eine Genehmigungsfreiheit.

    Die Frage ist, wer hat denn da eine Ahnung? Sicher nicht Architekt XY, der vielleicht den B-Plan genausowenig kennt wie wir. Baurechtsanwalt aus der Umgebung? Ich habe kein Problem damit, da noch n bisschen Kohle reinzustecken und hätte es auch vorher nicht gehabt, wenn einfach die Regelungen transparenter gewesen wären.

    Alle Nachbarn haben kein Problem mit der Anlage, teilweise ja selbst so etwas. Nur weiß ich nicht, was die Leute vom Amt jetzt wollen. Ich kenn mich ja ein bisschen mit Ämtern aus aber das ist mal wirklich ein absolutes Negativbeispiel, wie es nicht sein sollte.

    Also verkürzt könnte man fragen:

    Lieber Architekt oder Baurechtsanwalt? Oder beides?
     
  7. #7 Thomas B, 09.10.2010
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    Er kann ihn aber lesen, verstehen und interpretieren! Ein A. sollte genügen diesen Vorgang zu bearbeiten. Das ist ja nun kein Hexenwerk...
     
  8. #8 fmjuchi, 09.10.2010
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  9. H.PF

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    @ FMJuchi: Muß dir mal wiedersprechen: Bauämter haben hier schon nicht zu unrecht einen hundsmiserablen Ruf...


    Lahmarschig, schlampig, kompliziert, nicht Bürgerfreundlich, korinthenkakerig...

    Andere Ämter sind da wesentlich umgänglicher.

    Und das Verhalten gegenüber gewissen Personen lässt schon tief blicken. Wieso bekommen DIE alles durch (selbst Grauzonenbauten) und andere bekommen nicht mal das einfachste Haus im Bebauungsplan direkt durch?
    Warum müssen Bebauungspläne durch Gerichte erzwungen werden? Wieso hat nachdem ein neuer Bürgermeister da ist keiner mehr ein Problem mit einer Umgestaltung sondern man bekommt recht freie Hand?

    Das stinkt doch zum Himmel...
     
  10. Baumal

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    kann man so nicht sagen.
    meine positiven erfahrungen mit bauämtlern überwiegen die negativen.
     
  11. #11 Thomas B, 09.10.2010
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    Das kann man so nicht beurteilen!

    Entweder es ist genehmigungsfrei, dann allerdings würde mich der Auftritt der Bauamtsmitarbeiter sehr wundern....oder es liegt ein Verstoß vor (z.B. weil gegen Festsetzungen des B-Planes -so es einen gibt- verstoßen wurde). Das aber können wir hier nicht mal ansatzweise beurteilen. Etwas komisch allerdings ist die Begründung "häßlich"...von einem Bauamtsmitarbeiter hätte ich eine qualifizierte Aussage erwartet (z.B. Verstoß gegen B-Plan, größer als 30 m2, daher nicht genehmigungsfrei usw.).

    Thomas
     
  12. #12 charlie2, 09.10.2010
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    @fm: Deine Wortwahl zeigt ja in welche Richtung wir hier gehen. Wie bereits geschrieben, waren wir bei den "Kollegen" vom Bauamt und haben die ebenfalls beschriebene Begründung gehört. Diese war praktischerweise auch auf Deutsch und wir haben sie verstanden. In der Praxis bringt dies aber wenig, da der Baustopp an sich sicherlich nicht wegen "Häßlichkeit" ausgesprochen wurde, man sich aber jetzt darauf konzentriert und keine anderen Einwände hat.

    Selbst einen Verstoß gegen Vorschriften kann man normalerweise freundlich vortragen. Denn wenn man im Recht ist, gibt es keinen Grund pampig zu werden. Ich habe auch kein Problem Vorschriften einzuhalten. Wenn ich denn etwas falsch gemacht habe, würde ich mir aber eine sachliche Aufklärung darüber wünschen und nicht vorgeschobene Gründe, die mit der eigentlichen Sache nichts zu tun haben. Dies leisten fast alle Behörden mit denen ich bisher in Kontakt stand. Sicherlich kommt es dabei auch auf den einzelnen Mitarbeiter an.

    Die meisten sind nämlich sehr wohl bürgerfreundlich und versuchen Probleme zu lösen. Man muss ja mal sagen, dass es in Deutschland einfach eine Menge Vorschriften gibt, die
    einfach nicht jeder in jeder Situation kennen kann.
     
  13. Baumal

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    jetzt noch mal langsam zum mitdenken,
    du wolltest ein genehmigungsfreies bauwerk
    erstellen, es gibt keinen B-Plan, gestaltungssatzung, o.ä,
    der bau wird wegen häßlichkeit gestoppt?

    (wobei ich von amts wegen noch viel mehr dinger stoppen würde...:D )
     
  14. #14 Thomas B, 09.10.2010
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    Wie lautet denn nun der auf Deutsch vorgetragene Verstoß????? Hab' ich irgendwas verpaßt...?:think
     
  15. #15 charlie2, 09.10.2010
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    Es gibt einen Bebauungsplan. Wir haben auch wohl eine/mehrere (???) Vorschrift(en) darin missachtet ABER uns wird diese Vorschrift nicht genannt sondern nur erklärt das "Bauwerk" sei zu häßlich. Das ist das Problem.
     
  16. #16 Thomas B, 09.10.2010
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    Also es gibt einen B-Plan...langsam lichtet sich der Nebel....

    Die Begründung "häßlich" ist natürlich keine.

    Ihr habt also
    . Dann hat Euch Euer Zimmerer (Planer?!) eben schlecht (bzw. falsch!) beraten. Bevor man so etwas macht, prüft man eben ob genehmigungsfrei bzw. was der B-Plan dazu aussagt. Man liest ihn sich durch und kann dann zumeist sehr leicht entscheiden was zu tun und was zu lassen ist.

    Ich sehe hier 2 Fehler:
    1. Planer hat die planrechtlichen Belange nicht geklärt. Treffer. Versenkt!
    2. Das bauamt hat hier wenig bürgerfreundlich gehandelt. "Häßlich" ist als Begründung nicht in Ordnung.

    Aber: Das eigentliche Versagen ist dem Planer anzulasten. Zurück auf Start. Gehen Sie nicht über Los.

    Dem Planer sollte man die Leviten lesen..

    Thomas
     
  17. #17 dquadrat, 09.10.2010
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    haha, immer wieder schön wenn die mit der sprache nicht herausrücken.

    das spiel hab ich in ähnlicher weise mit dem antrag für den abwasseranschluss durch. die wollten nen plan haben, konnten aber nicht sagen was dieser beinhalten sollte. der architekt wüßte bescheid, hieß es immer, doch dieser war auch ratlos. nach dem zweiten fehlerhaften plan hat man dann allerdings irgendwie die sprache wiedergefunden...
     
  18. #18 Thomas B, 09.10.2010
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    Richtig...bürgerfreundlich ist das nicht. Da gebe ich Dir recht. Das war's dann aber auch!

    Wieso informiert sich der Planer nicht über die rechtlichen Gegebenheiten? dies gehört nunmal zu seinen Planungsaufgaben. Egal ob nun Architekt, Bau.Ing. oder Zimmerermeister...

    Warum muß nun die Behörde dem BH, der gegen (mehrere) Vorschriften verstoßen hat, dies en detail erklären (was natürlich nett wäre!), es ist Aufgabe des Planers dies vorab zu erfragen (B-Plan durchackern) oder auch im Gespräch mit den Behörden abzuklären, wenn etwas nicht exakt definiert sein sollte.

    Daß die Behörden nun etwas vergräzt sind, weil da jemand einfach drauflosbaut kann ich ein Stück weit nachvollziehen....
     
  19. #19 dquadrat, 09.10.2010
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    naja, ganz ehrlich, ein zimmereibetrieb wird sich höchstwahrscheinlich nicht für einen b-plan interessieren. und einen architekten hohlt man sich für eine terrassenüberdachung in den seltensten fällen ins haus.

    das dann u.U. soche folgen daraus resultieren, das kann passieren. das sieht charlie, ironischerweise selbst beamter:p, ja sogar noch gelassen. und ich glaube es ist der gottverdammte job des bauamtsbeamten das mindestens genauso gelassen zu sehen. er kann ja gerne auf seinen prinzipien und gesetzen rumreiten, aber wird von uns allen (ungern) dafür bezahlt, seinen job zu machen. und dazu gehört es klar und deutlich zu sagen wo das problem liegt und wie dieses zu lösen ist.

    das ist auch einfach mal der unterschied zwischen uns freien berufen und beamten. wenn uns ein kunde nicht passt, kann der sich einen anderen hampelmann suchen. ein beamter ist in der pflicht, jeden als "kunden" zu behandeln, ob er nun will oder nicht. schließlich werden wir auch dazu gezwungen, unsere genehmigungen beim beamten zu holen. ob wir nun wollen oder nicht :p
     
  20. Baumal

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    das ist doch lächerlich, du bist doch auch beamter, lass dir vom
    bauamtsmitarbeiter erklären weshalb der bau nicht genehmigungsfähig
    ist. dann bist du befriedigt, aber vermutlich genau so schlau wie vorher....
     
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