Pauschalpreis + Auflagen der Behörden

Diskutiere Pauschalpreis + Auflagen der Behörden im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nach der Ausschreibung für unser Haus habe ich eine Baufirma ausgewählt, die das Haus als komplett realisieren sollte. Im Bauvertrag...

  1. jjooee

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    Hallo,

    nach der Ausschreibung für unser Haus habe ich eine Baufirma ausgewählt, die das Haus als komplett realisieren sollte. Im Bauvertrag haben wir Pauschalpreis vereinbart. Leider hat die Firma die Entwässerungsplanung erst dann fertiggesetellt, als die Kellerbodenplatte schon erstellt wurde (weiße Wanne). Im Keller sind 2 Arbeitszimmer mit Fenster vorgesehen. Weil im Wasserschutzgebiet gebaut wird (was der Firma ja bekannt war), haben nun die Behörden wasserdichte Kellerfenster vorgeschrieben, die die Baufirma mir mit ca EUR 9000,- extra in Rechnung stellen möchte.

    Gilt hier der Pauschalpreis mit unverändertem Bauwerk?

    Danke, Joe
     
  2. #2 RMartin, 11.10.2010
    RMartin

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    Hängt davon ab wie der Vertrag gestaltet ist. Wer macht denn die Planung? Wie war was spezifiziert, etc.
     
  3. jjooee

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    Aus dem Vertrag:

    Der AG beauftragt den AN zur Erbringung der in diesem Bauvertrag inklusive Anlagen festgelegten Leistungen, der Planung und Errichtung eines Wohnhauses, - Vertragsobjekt - genannt.

    Desweiteren:
    3. Pflichten des Auftragnehmers
    Der AN hat geltende rechtliche Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften, Gesetze, Erlasse,
    Verordnungen oder verbindliche Richtlinien zu beachten. Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen
    Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Hierdurch ergeben sich auch
    die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistungen und der Gewährleistungsverpflichtung.
    Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden
    von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereiches abzuwenden
    (Verkehrssicherungspflicht). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ( Bauherr ) im Innenverhältnis von
    sämtlichen Schadenersatzansprüchen aus Verkehrssicherungspflichtverletzung frei.
     
  4. #4 Olaf (†), 11.10.2010
    Olaf (†)

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    Ich...

    sehe da erst mal keinen zwingenden Zusammenhang, der die Baufirma hätte animieren müssen von Anfang an davon auszugehen, dass da wasserdichte Fenster verwendet werden sollen. Vor allem: was hat das mit dem Entwässerungsplan zu tun?

    Wenn es diese Auflage gibt, dann müssen die Dinger SOWIESO rein - also sog. Sowiesokosten (weil: wären auch in der Ursprungskalkulation gewesen) und Du musst Dich darauf einstellen, die zu tragen.

    Aber: 9000 EUS mehr für 2 Fenster:motz Ich fass es nicht. Oder war da ne Null zuviel?
     
  5. #5 RMartin, 11.10.2010
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    Okay, also hast Du eine Komplettleistung inklusive Ausführungsplanung vergeben.

    Wenn jetzt in dem weiteren Vertragswerk sowie der Grundlagenplanung keine Widersprüche dsbzgl. auftreten, hätte der GÜ dies eigtl. richtig kalkulieren sollen. Dürfte der GÜ dann folglich nicht weiterberechnen...

    Somit die Mehrkostenforderung offiziell und schriftlich zurückweisen, da keine vertragliche Grundlage hierfür besteht.
     
  6. #6 Thomas B, 11.10.2010
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    Grüße

    Thomas
     
  7. H.PF

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    Klar, der BU gewinnt die Ausschreibung und der Bauherr wird als Melkkuh behandelt.

    Wenn er Sowiesokosten die er vorher hätte wissen können bei sorgfältiger Kalkulation hat soll er sie bitte auch selber tragen. Wofür macht man einen Festpreis???
     
  8. jjooee

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    Es sind nicht 2 Fenster, es sind 2 Arbeitszimmer, d.h. 2 * Doppelfenster (200x100), 1 * Notausstiegsfenster (100x100) und die restlichen 3 Lichtschächte, die nun alle als wasserdichte Ausführung genommen werden sollen.


    Aber wie man sieht, zwei Antworten, zwei unterschiedliche Meinungen...
     
  9. #9 RMartin, 11.10.2010
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    Also, wenn Du als Bauherr und AG Deine Hausaufgaben gemacht hast, der Firma alle von Dir zu liefernden Informationen für die Preisfindung bei Angebotserstellung vorlagen und in Deinem Vertragswerk keine Widersprüche bzgl. dieses Sachverhaltes sind, sehe ich die Zusatzkosten bei der Firma.
     
  10. #10 Thomas B, 11.10.2010
    Thomas B

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    Ich darf bitte nochmal kurz nachhaken (damit auch ich das kapiere...):

    1. GU macht Planung, Preisangebot und fängt das Bauen an.
    2. in den Auflagen des Bauantrages werden wegen problematischer Grundwassersituation druckwasserdichte Fenster vorgeschrieben.

    Soweit richtig????

    Dann meine (erneute) Frage: welche Qualität haben Bodenplatte und Kelleraußenwände. Sind diese nämlich nicht druckwasserdicht, wäre die Verwendung eben solcher Fenster etwas sinnlos. Aber: Wenn der GU schon die ganze Zeit mit einer druckwasserdichten Ausführung geplant (kalkuliert) hat, dann müßte er für Kellerfenster ja auch von vorneherein etwas taugliches geplant haben...

    Aufklärung täte not...

    Thomas
     
  11. jjooee

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    Zum Thema Zusammenhang:
    Die Baufirma (und ich auch) hat nach Ablehnung ihrer Entwässerungsplanung mitbekommen, dass die Stadt dort wasserdichhte Kellerfenster haben will.

    Zum Thema Sowiesokosten:
    Nach Deiner Argumentation sollten die Sowiesokosten schon auch in der Kalkulation drin sein, die die Firma im Vertrag festgehalten hat, oder?
     
  12. lulu66

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    Ich verstehe die Auflage als solche, die verhindert, dass Wasser aus dem Keller ins Erdreich kommt.
    Insofern geht es hier nicht um einen Lastfall drückendes Wasser von aussen, bei dem natürlich besonderes Augenmerk auf den Rest des Kellers und dessen Abdichtung zu richten wäre.

    Bleibt die Frage, wer bei dieser Art der Beauftragung die Pflicht hat, entsprechende Vorgaben der Stadt einzusammeln.
     
  13. #13 Baufuchs, 11.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal der Reihe nach:

    - Wenn ausgeschrieben wurde, dann muss da schon was geplant gewesen sein
    - Wer hat was ausgeschrieben ?

    Welche Art Fenster waren ausgeschrieben?

    Um beurteilen zu können, wer nun was zahlen soll, kommt es auf den Vertrag und die Baubeschreibung an.

    Festpreise gelten üblicherweise für die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungen. Werden gegenüber dieser Baubeschreibung zusätzliche Leistungen erforderlich, so sind diese vom Festpreis nicht erfasst und zusätzlich zu vergüten.

    Ist wohl auch hier so:
    Dass der AN sich verpflichtet behördliche Auflagen zu beachten, heisst nicht, dass er dadruch verursachte Zusatzkosten trägt.


    Mir ist noch unklar, was "Wasserschutzgebiet" mit einer Forderung nach wasserdichten Fenstern zu hat. Erklär mal.
     
  14. jjooee

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    Nicht ganz...

    Die Auflage wurde nicht zu der Baugenehmigung, sondern (nach erteilter Baugenehmigung) zu der Entwässerungsplanung erteilt. Ich kenne leider die übliche Vorgehensweise nicht (ich baue mein 1. Haus). Hier wurde zunächst die Baugenehmigung beantragt und erteilt, dann die Entwässerungsplanung beantragt und abgelehnt; nachdem die Baufirma+Architekt zu der Entwässerungsplanung mitgeteilt hat, dass sie wasserdichte Fenster verwenden werden (und somit die Kanalisation für die Fensterschächte und Böschungen vor den Fenstern nicht in Anspruch nehmen werden) wurde diese genehmigt. Der Architekt wurde von der Baufirma beauftragt.

    Gleichzeitig mit der Entwässerungsplanung hat die Firma die Baugrube ausgebuddelt und Thermobodenplatte für Keller erstellt.

    Im Bauvertrag sind nur "Kellerfenster" und
    "Kellerausführung als „weiße Wanne“ ( wasserundurchlässig
    ), Stärke der Keller-Bodenplatte ca. 25 cm, inklusive
    druckfester Styrodur-Dämmung ( Bodenplatte und Wände )"
    erwähnt.
     
  15. #15 Thomas B, 11.10.2010
    Thomas B

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    ...ach so.... Lichtschächte dürfen nicht an Entwäserung angeschlossen werden --> druckwasserdichte Fenster...korrekt?!

    Trotzdem nicht ganz nachvollziehbar: Bei uns (und Erlangen ist von Nürnberg nicht soooo weit entfernt) gehört die Entwässerungsplanung zur Genehmigungsplanung dazu....klar...wird auch oft nachgereicht.

    Letztendlich aber gibt es eine Genehmigung erst, wenn alles paßt (also inkl. Entw.-pläne). Insofern wundert mich:
    Thomas

    PS: Was ist eine Thermobodenplatte?????
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2010
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    Dann würde ich das doch mal haarklein aufdröseln lassen!

    Ich lese das eher so, als wenn es weniger um "Wasserschutzgebiet" als um Entwässerungsstellen(Regenwasser) unterhalb der Rückstauebene geht.

    Wenn es dort Auflagen aus einem "Wasserschutzgebiet" gibt, mögen das unvorhersehbare Auflagen gewesen.
    Bei einem Anschlußverbot (so es das so überhaupt gibt) für Regenwasserabläufe unterhalb der Entwässerungsebene könnte das anders sein.

    Hier bitte mal klären:
    1) Warum dürfen diese Ablaufstellen nicht angeschlossen werden?
    2) Hätte es Alternativen zu den druckwasserdichten Fenstern gegeben?

    Was ist mit den Themen Lüftung und Rettungsweg bei druckwasserdichten Fenstern?
     
  17. #17 Thomas B, 11.10.2010
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    Nochmals nachgedacht:

    Ich gehe wohl recht in der Annahme, daß auch bisher "Fenster" vorgesehen waren...nur eben keine druckwasserdichten, oder?

    In der Tat kann ich die tatsächlich anfallenden Mehrkosten (Differenz zw. "normalen" und druckwasserdichten Fenstern) nicht überreissen, da ich bisher nicht das vergnügen hatte solche einbauen zu müssen (wollen/ dürfen).

    Aber mir erscheinen die Mehrkosten etwas üppig...Kann ein anwesender Fensterbauer hierzu etwas Erhellendes sagen????
     
  18. jjooee

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    Die Ausschreibung enthielt die Planskizze (mit den Fenstern in den Kellerräumen), die von der Baufirma zu "echten Bauplänen" umgesetz wurden. Desweiteren wurde der Keller als weiße Wanne bestimmt. Art und Ausführung der Fenster wurden nicht näher bestimmt (das gilt auch für den Bauvertrag).


    Es ist eine bestehende Vorlage der Stadt, was man nicht zu diskutieren braucht.
     
  19. jjooee

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    Eine Bodenplatte, die auch unterhalb isoliert ist.
     
  20. jjooee

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    Klar, fensterlose Kellerräume. Die möchte ich jedoch nicht ganz toll...


    Das Haus bekommt eine zentrale Wohnraumlüftung, in die diese Räume auch angeschlossen werden.
     
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