Pauschalpreis + Auflagen der Behörden

Diskutiere Pauschalpreis + Auflagen der Behörden im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Das Haus bekommt eine zentrale Wohnraumlüftung, in die diese Räume auch angeschlossen werden. Und durch die können die Nutzer auch flüchten???...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Und durch die können die Nutzer auch flüchten??? Denn nach Deinen eigenen Angaben ist
    dabei!! Druckwasserdichte, öffenbare Fenster = :wow

    *****

    Zur Auflage:

    Woher willst Du wissen, dass diese unverhandelbar ist und es nur die Alternative "Keine Fenster" gegeben hätte???

    Wenn es wirklich ein Wasserschutzgebiet ist, wäre eher der zwingende Anschluß naheliegend, um den Eintrag ggf. belasteten Wassers ins Erdreich zu verhindern.

    Wenn es um Wasserstände geht (wo ist den höchste anzunehmende Wasserstand lt Baugrundgutachten?), darf natürlich kein Wasser dauerhaft entzogen werden! Das ist klar, wäre aber auch anders lösbar.

    Wenn es um die Bezugslage zur Rückstauebene geht, ist es z.B. auch über eine Hebeanlage lösbar!!!
     
  2. #22 ballycoolin, 11.10.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Der Entwässerungsplan muss doch zeitgleich mit dem Bauantrag abgegeben werden (oder er wird umgehend nachgefordert) und bevor der nicht genehmigt wurde, fängt man doch nicht zum Bauen an.
    Hast du deinen GU vorab nicht darauf angesprochen?

    Mehrkosten wirst du tragen müssen, aber ob sie in der Höhe gerechtfertigt sind...
     
  3. #23 RMartin, 11.10.2010
    RMartin

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    ballycoolin: Das ist kein Grund warum er nach Deiner Auffassung die Mehrkosten zu tragen hat. Die Leistung der gesamten Ausführungsplanung obliegt dem GÜ, inkl. Entwässerungsplanung. (so versteh ichs zumindest)
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Der wird aber, wenn er halbwegs fit ist, einen Satz wie
    in seinem Angebot drin haben!
     
  5. #25 Baufuchs, 11.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja und? Nun muss der GÜ etwas anderes planen und ausführen als vertraglich vereinbart ist. Wieso sollte der die Mehrkosten tragen?

    Den Vertragstext dazu haben wir doch schon gelesen:

    "AG beauftragt den AN mit den in xxx näher beschriebenen Leistungen".

    Zu den beauftragten/näher beschriebenen Leistungen gehören nun eindeutig keine druckwasserdichten Fenster im Keller.
     
  6. #26 RMartin, 11.10.2010
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    Zu R.Dühlmeyer:

    Wenn dieser Satz dann auch noch Vertragsbestandteil ist, dann wird der Fragesteller die Mehrkosten wohl tragen müssen....ansonsten halt wie schon zuvor beschrieben ablehnen.

    Meint der GÜ dann dennoch eine vertragliche Basis für Mehrkosten zu haben, wird er sie schon kommunizieren...

    Zu Baufuchs:
    Das ist eine funktionale Ausschreibung inkl. Planung. Hier ist nicht nach Fabrikaten oder so spezifiziert. Örtliche Auflagen und Bestimmungen sind einzuhalten. Ganz einfach. GÜ muss was 'funktionierendes' entspr. planen und dafür ein Angebot machen. 'Funktioniert' es so halt nicht, dann ist das sein Pech.
     
  7. jjooee

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    Weder im Bauvertrag noch in der BLB (Bau- und Leistungsbeschreibung) steht soetwas drin.
     
  8. #28 Baufuchs, 11.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Muss auch nicht.

    Lies mal hier.

    Und da geht es um einen Global-Pauschalpreisvertrag. Selbst da geht die Leistungsbeschreibung vor.

    Du hast aber keinen Global-Pauschalpreisvertrag, sondern lediglich einen Festpreis für in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
     
  9. jjooee

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    Die Mehrkosten abgelehnt habe ich ja schon...
    Heute habe eine Email der Firma mit "zeigen wir gemäß VOB/B Baubehinderung an" bekommen. Die habe ich ja auch abgelehnt.

    Die Firma hat übrigens 7 Monate Zeit, das Haus fertigzustellen, danach fallen 100 EUR/Werktag an.
     
  10. #30 RMartin, 11.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 11.10.2010
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    Baufuchs: In dem Urteil wird aber immer wieder von Planungsleistungen des AG gesprochen. (Ob das nun Ausführungsplanung oder Vorplanung ist, ist mir beim Durchlesen jedoch nicht ersichtlich geworden; die Ausfürhungsplanung macht hier ja der GÜ selber!)

    Weiter wird von einer detaillierten Leistungsbeschreibung gesprochen. Die scheint es im vorliegenden Fall nicht zu geben. Wenn dann keine genauen Fenster spezifiziert sind, halt nur deren Größe, dann muss der GÜ das kalkulieren, was erforderlich ist anhand aller Anforderungen; angefangen beim Wärmeschutz über sonstige Auflagen; und wenn dann halt druckwasserdicht, dann druckwasserdicht.
     
  11. #31 Achim Kaiser, 11.10.2010
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    Ob die Klausel wirksam ist ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. jjooee

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    Ich habe keine "detaillierte Leistungsbeschreibung". Im Angebot der Firma steht jedoch "Kellerausführung als „weiße Wanne“ ( wasserundurchlässig )". Kann das auch wasserundurchlässig bis Kellerfenster-Unterkante bedeuten?
     
  13. jjooee

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    Das ist, wie ich dachte, dass es funktioniert. Hier wurden die Meinungen aber ziemlich gestreut.

    Auch die Größe des Fensters wurde übrigens von dem - von der Baufirma angeheuerten - Architekten angepasst. Weil die für ein Büro erforderliche Fensterfläche mit den Zeichnungen der Firma (die Teil des Bauvertrages waren) nicht zusammen kam, hat er ein "Fenster" noch "dazugeplant". Das haben wir dann in einem Nachtragsangebot geregelt.

    Ich habe mich mittlerweile bei einem Anwaltshotline erkundigt. Der RA hat gemeint (nach KURZER Schilderung des Vorganges), dass es eigentlich so sein müsste, wie ich dachte. Er meinte jedoch, dass er es sich nicht vorstellen kann, dass der Fall ohne Gerichtsverfahren zu lösen sein wird...
     
  14. #34 Baufuchs, 11.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dem Vertrag wird doch demnach eine Beschreibung der zu erbringenden Leistungen beigefügt sein. (Mehr oder weniger detailliert)

    Oder hast Du 1 Stck Haus gekauft?

    Druckwasserdicht ist eine weisse Wanne nur bis UK Fenster. Bei Normalkellerfenstern auch darüber hinaus, sofern druckwasserdichte Lichtschächte eingebaut werden.
     
  15. #35 Baufuchs, 11.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @jjooee

    Ist wie immer, die Infos kommen kleckerweise.

    Dann klemm dir mal den vorhandenen Papierkram unter den Arm und geh zum Anwalt.

    Schaun mer mal....
     
  16. jjooee

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    Du bist zu spezifisch. Im Vertrag steht "Kellerausführung als „weiße Wanne“ ( wasserundurchlässig )". Nicht druckwasserundurchlässig, sondern allgemein für jede Art von Wasser...
     
  17. #37 ManfredH, 11.10.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    :mega_lol:

    Nach dem, was ich in den vorangegangenen Postings gelesen habe ("Planskizze","keine detaillierte Leistungsbeschreibung" ...) wird man wohl eher davon ausgehen müssen, dass du - oder wer auch immer Planung und Leistungsbeschreibung erstellt hat - zu oberflächlich war.
     
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