Verblendsturzabfangung

Diskutiere Verblendsturzabfangung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo... mal ne Frage... muss grundsätzlich jeder Grenadierverblendsturz unabhängig von seiner Lichten Weite oder seiner Übermauerung abgefangen...

  1. Biker

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    Hallo... mal ne Frage...
    muss grundsätzlich jeder Grenadierverblendsturz unabhängig von seiner Lichten Weite oder seiner Übermauerung abgefangen werden?
    (Z.B. mit Einzelkonsolenanker, Moso-Lochband, Elmco-Ripp)
    Wenn nicht, wo ist da so die Schallgrenze? 50 cm, 1,00m, 1,25m ???
    Und wo steht das? Gespräch mit 2 Statikern hab ich schon geführt, die wissen auch irgendwie nix wenn Ihnen Ihr Programm das nicht sagt.... bla, bla.... das im Normalfall bei 50 cm nix passiert weiß ich auch...

    DIN 1053-1 8.5.3 hab ich mir schon 10 mal durchgelesen.... :mauer

    danke im Vorhaus

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  2. PlanA

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    Gewölbewirkung

    In der Regel stellt sich bei ungestörten Mauerwerk ein Gewölbe ein. Das setzt aber auch entsprechende Auflager voraus.
    Ob der Gewölbeschub ausschließlich vom Verblender aufgenommen werden kann, lässt sich statisch nachweisen. Oder: Eine grobe Abschätzung der hierfür erforderlichen Abmessungen des ungestörten Mauerwerks neben und über der Öffnung findet mensch in der Vorschrift 158 Ausgabe 1985 der staatlichen Bauaufsicht der DDR.
    Eine eigene Auswertung führt bei mir dazu, dass ich Öffnugen bis 1.39m bei Erfüllung der Voraussetzung in der Regel für unproblematisch halte.
     
  3. Biker

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    Hallo PlanA,

    du schreibst Zitat:" eine eigene Auswertung führt bei mir dazu, dass ich Öffnugen bis 1.39m bei Erfüllung der Voraussetzung in der Regel für unproblematisch halte." Ich gehe davon aus, das wir beide Über Grenadierstürze sprechen die nur ca. 1,0 cm Wiederlager hergeben.

    Hättest du wohl die Güte mir diese Berechnung zukommen zu lassen, natürlich muß das nicht umsonst sein. Wandel-bau@t-online.de

    Wenn du dich deshalb noch mal melden würdest, wäre das eine große Hilfe.

    Kann aber ein paar Stunden dauern bis ich mich wieder melde.... da ich noch zwischendurch arbeiten muß.

    Danke im Vorhaus.
     
  4. #4 RMartin, 14.10.2010
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    Wie wird hier der Begriff "Grenadierverblendsturz" definiert? Ein "Verblendsturz" ist für mich ein Stahlbetonkern mit einer Verblendschale (Grenadierschichtoptik in diesem Fall). Gibt diverse Werke, die das herstellen.
    Man schickt entspr. viele seiner Verblendsteine dorthin und das Werk 'bastelt' den Sturz.
    Entspr. der eingelegten Bewehrung nimmt der Sturz dann Lasten auf, bzw. kann entspr. Spannweiten überbrücken... (klar, irgendwo gibts da ne Grenze, die liegt aber bei > 1,39m).

    Oder meint der Fragesteller hier eine gemauerte Grenadierschicht als scheitrechter Bogen ausgeführt? Hier habe ich einen ca. Richtwert von max. 1,30m Spannweite bei einer Stichhöhe von 1/50 der Spannweite 'im Kopf' (leider ohne Quelle).
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2010
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    Das macht dann 2,6 cm Stich :wow.

    Da werden aber viele Bauherren zetern!
     
  6. Biker

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    ich meinte einen gemauerten Verblendsturz ohne Betonkern oder sonstiger Befestigung der max. 1 cm Stich hat und so gut wie kein Wiederlager an den Kämpferpunkt.
    Grenadier = 1 NF oder DF hochkannt vermauert.
     
  7. #7 RMartin, 14.10.2010
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    Okay, also als scheitrechter Bogen gemauert. Was bedeutet für Dich "so gut wie kein Widerlager"?
    Bitte beachten, dass je weniger Stich ein Bogen hat, der Bogenschub größer wird; dieser Bogenschub ist vom Widerlager aufzunehmen.
    Heutzutage wird kaum noch so gebaut; wenn dsbzgl. keine Erfahrung besteht, dann ist es auch besser dies sein zu lassen.
    Geh auf Verblendfertigteilstürze...wenn sowieso keine Übung im Mauern von Bögen besteht, sind diese Stürze nicht teurer...
     
  8. Biker

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    nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht. Wir mauern 1000 Stürze im Jahr... mit Konsolen, ohne ,mit Elmco-Ripp, Moso Lochband, Konsolen und als Fertigleile. Als Korbbogen, Segmentbogen, Rundbogen usw. darum geht es nicht.

    Problem ist, das der Sturz fertig ist, L=1,30m im Lichten und keine Konsole eingebaut wurde und nun der Sachverständige des Bauherrn einen Nachweis haben möchte, das das auch ohne hält...

    man könnte fast glauben das wir hier den ganz normalen Sturz neu erfinden :bounce:
     
  9. #9 RMartin, 14.10.2010
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    Ja, das ist auch des Sachverständigen gutes Recht diesen Nachweis einzufordern.

    Das muss Deine Firma dann wohl bringen... Wenn Ihr das nicht selber könnt, dann müsst Ihr Euch diese Leistung dazukaufen.

    Aufmaß vom Sturz gemacht, Aufmaß vom Einbauort (wichtig wieviel Widerlager vorhanden ist) und dann ab zum TWP. Der macht einen Nachweis und wenn er aufgeht, dann ist der Sachverständige happy, wenn nicht, dann muss der scheitrechte Bogen halt raus und durch etwas ersetzt werden was 'funktioniert'.
     
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