Details bei Rohbauabnahme

Diskutiere Details bei Rohbauabnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, demnächst habe ich als Bauherr eine Rohbauabnahme, die innerhalb der Erstellung eines EFH durch einen General-Unter-/Übernehmer...

  1. #1 Rohbauabnahme, 28.09.2004
    Rohbauabnahme

    Rohbauabnahme Gast

    Hallo,

    demnächst habe ich als Bauherr eine Rohbauabnahme, die innerhalb der Erstellung eines EFH durch einen General-Unter-/Übernehmer stattfindet.

    Es ist ja nun so, dass eine Menge Details gar nicht fertig sein können, da ja noch diverse Rohre (Elektro, Heizung) und Putz dazukommen. Nun stellt sich bei mir die Frage:
    Welche Art von "Unfertigkeiten" gilt es anzumahnen, bei welchen Dingen ist das unsinnig?

    Z.B. Gewisse Fugen (vor allem weit oben) in der Aussenwand werden (angeblich) beim bzw. vor dem Aussenputz geschlossen. Ist es sinnvoll, die Schliessung von Fugen im gewissen Umfang sofort zu verlangen?

    Vielleicht hat jemand eine Checkliste oder sonstige Vorgehensanweisungen für die Rohbauabnahme.

    Vielen Dank dafür!
     
  2. manni

    manni

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    ich empfehle dir einen guten Bauleiter oder Architekt zur Abnahme mitzunehmen. Das sollte es wert sein. Du willst doch keinen Pfusch abnehmen oder? Schliesslich willst du ja später in dem Haus leben. Ist ja schliesslich die grösste Investition deines Lebens. Da sollte man schon auf Qualität achten. Und es gibt viele versteckte Mängel, die nur ein Fachmann entdecken kann.
    Die Abnahme hat auch rechtliche Konsequenzen für dich, kennst du die?
     
  3. #3 Rohbauabnahme, 29.09.2004
    Rohbauabnahme

    Rohbauabnahme Gast

    Gibt es wenigstens eine Vorlage für das Abnahmeprotokoll?

    Kann mir jemand den Abnahme-Prozess beschreiben?
     
  4. #4 Rohbauabname, 29.09.2004
    Rohbauabname

    Rohbauabname Gast

    Kann mir jemand den Unterschied erklären, zwischen:

    A) Rohbauabnahme als Abnahme bei einem Rohbauunternehmer

    B) Rohbauabnahme als TEILabnahme eines oder mehrerer Gewerke bei Erstellung eines EFH durch einen GÜ oder GU.

    Ich meine, wenn bei A) gewisse Details nicht stimmen, dann habe ich ein Problem insbesondere vor den Handwerkern der anderen Gewerke. Wenn andererseits bei B) gewisse Details nicht stimmen, dann muß der GU /GÜ diese bis zur Endabnahme in den Griff bekommen. AUSSER natürlich es sind Mängel, die er verstecken darf, ohne dass es ihm schadet.

    Sehe ich es richtig, dass also zwischen A) und B) ein Unterschied besteht?
     
  5. #5 wiederKaiser2, 30.09.2004
    wiederKaiser2

    wiederKaiser2 Gast

    Nimm das Telefonbuch und ruf einen Baugutachter, Architekten oder ähnliches an. Die Preise sind je nach Aufwand unterschiedlich.
    Es gibt auch Internet-Portale die das anbieten. Ich habe nur gerade keine Adressen im Kopf.

    Alles andere ist nur für Leute mit Erfahrung geeignet und die scheint nicht vorhanden zu sein.
    Das Geld ist mit Sicherheit gut angelegt. Und wenn erst später (womöglich nach Einzug) Fusch festgestellt wird, dann ist der Ärger und die Kosten viel Höher.
    Im Falle das auch noch Gerichte mitmachen müssen dauert es vielleicht Jahre bis irgendwas passiert. :mauer

    Grüße wiederKaiser :winken
     
  6. #6 bauhexe, 30.09.2004
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    Ich kann Dir auch nur raten jemanden zur Hilfe zu holen, es gibt bei verschiedenen Gewerken einfach Dinge die man mit geübtem Auge sieht, außerden ist der Rohbau nicht mit der entsprechnden Sorgfalt und in den maßgebenden Toleranzen, kommen von den Folgegewerken eventuell Zusatzkosten auf Euch zu, die das Honorar eines Fachmannes oder einer Fachfrau überschreiten.
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Wofür soll die Abnahme eigentlich gut sein?
    Wer hat die Abnahme verlangt?
    Ist es eine rechtsgeschäftliche Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen?
    Ist es eine rein technische Abnahme?
    Soll die Grundlage für die Fälligkeit einer Rate geschaffen werden?
    Soll für die Bank ein Bautenstand bestätigt werden?
     
  8. Eric

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    Genau, Bruno.

    Technische Abnahme § 4 Nr. 10 VOB/B oder Abnahme nach § 640 BGB bzw. 12 Nr. 2 VOB/B?
     
Thema: Details bei Rohbauabnahme
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