Wer kennt sich mit der VOB aus ?

Diskutiere Wer kennt sich mit der VOB aus ? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Folgende Sachlage ist aufgetreten: Der Maler hat seine Arbeit getan, danach kommt der Bodenleger und versaut das unteren drittel die Wände mit...

  1. #1 Happyend, 15.10.2010
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    Folgende Sachlage ist aufgetreten:

    Der Maler hat seine Arbeit getan, danach kommt der Bodenleger und versaut das unteren drittel die Wände mit Parkettkleber, Parkettschleifmaschine und Parkettöl.

    Der Maler muß daraufhin über den üblichen Rahmen der Nachbesserungen ausbessern.
    So nun die Frage(n)
    1. Ist der Maler verpflichtet sein Gewerk zu schützten? Was schwierig sein dürfte.
    2. Ist der Bauherr verplichtet dem Maler die Ausbesserungen zu bezahlen und sie so er will dem Parkettleger ab zu ziehen?
    3. Muß der Maler dem Parkettleger seine Arbeit in Rechnung stellen?
    4.Hätte eine Zwischenabnahme den Maler gerettet oder ist das egal?
    5. Gibt es überhaupt eine Zwichenabnahme?

    Bitte wenn möglich mit der VOB begründen.

    Vielen Dank im Vorraus.
     
  2. Lukas

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    Wozu eine Zwischenabnahme, wenn der Verursacher klar ist?
    Was macht so ein Honk von Bodenleger, wenn an der Wand ne Seidentapete hängt?

    Gruß Lukas
     
  3. #3 Happyend, 15.10.2010
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    Ja klar, aber wer muß sich jetzt darum kümmern das der Maler sein Geld bekommt? Der Maler selber oder der Bauherr und ist das in der VOB geregelt?
     
  4. Lukas

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    Drei Leute an einen Tisch, und alles regeln. Da brauchts noch lange keine VOB für.

    Meine bevorzugte Lösung ist, daß er Bauherr einbehält und an den Geschädigten austeilt, weil der sonst u.U. ewig dem Geld hinterherläuft.
    Das ist einfach. Ich weiß aber nicht, ob das rechtssicher ist, weil es mich nicht interessiert. Mein Interesse liegt er in der Richtung, daß es funktioniert.

    Gruß Lukas

    gebranntes Kind im umgekehrten Falle
     
  5. platte

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    Wer hat denn den Bauablauf geplant?Meiner Meinung kommt der Maler nach dem Parkettleger.Also Planungsfehler
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2010
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    Juristisch ist der Bauherr der Auftraggeber für den Maler - auch bei den Nachbesserungen.
    Als schickt der Maler seine Rechnung an den Bauherren.
    Der kann sie, wenn alles andere richtig gelaufen ist, dem Parketti von der Rechnung abziehen.

    Natürlich könnte der Parketti auch dem Maler direkt einen Auftrag zur Nachbesserung geben. Aber nur, wenn der Maler ihn auch annimmt
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2010
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    Und dann kommt die Frage umgekehrt -
    .

    Und wieder schreit dann einer Planungfehler. :mauer

    Mann, platte - bleib bei Deinen Fliesen - ehrlich
     
  8. Lukas

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    Nö! Nach mir kommt gewöhnlich keiner mehr.
    Bei der Fliese mag das anders sein, beim Parkett nicht, wenn sichs irgend vermeiden lässt.

    Gruß Lukas
     
  9. #9 Olaf (†), 15.10.2010
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    Wenns..

    ganz genau zugehen soll (Mediation wäre der bessere Weg):
    1. BH fordert Parketti unter Fristsetzung auf, Schaden zu beseitigen. Dieser könnte jetzt
    a) das selber machen, (wenn er es fachgerecht könnte)
    b) jemanden damit beauftragen
    c) erklären er kann es nicht, zahlt aber wenns gemacht wird
    d) Frist verstreichen lassen
    2. Nach Fristablauf beauftragt BH Maler, bezahlt den und ziehts beim Parketti ab.

    Achtung: das ist kein Mangel, sondern ein Schaden
     
  10. platte

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    Einen Fußboden kann man ja wohl ohne Probleme abdecken bei einer fetigen Wandfläche geht das schon schlechter oder Ralf sag wie das am besten geht.

    Ralf Dühlmeyer
    Ich werde wohl meine Meinung schreiben dürfen oder zählt nur Ihre?
    Wir haben das Problem auch des öfteren,dass der Maler schon vorm Fliesenleger da war.Da kann man aufpassen wie man will irgendwo macht man Flecken an die Wand.Aber wir können z.b. den Fußboden noch nicht belegen,weil die Restfeuchte noch zu hoch ist.Da schickt die Bauleitung dann den Maler rein weil der Zeitplan wiedermal viel zu knapp geplant wurde.Genauso ist es auch auf Großbaustellen wo oft mehrere Gewerke auf einmal in einem Raum bzw.Abschnitt arbeiten müssen wie Fliesenleger soll den Fußboden legen und der Lüftungsbauer soll auch arbeiten.Das kann nicht funktionieren.Und das sind für mich einfach Planungsfehler!Das Wird ein Planer aber nie zugeben:hammer:
     
  11. Netzer

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    fettige Wandflächen kann man wirklich schlecht abdecken,
    da drauf hält nämlich nichts! :mega_lol:

    Unser Fliesenleger,ein Klassehandwerker den ich seitdem jedem weiterempfehle,hat uns nichts,aber auch gar nichts versaut!
    Also-es geht wenn man will!
     
  12. platte

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    @Netzer:überleg doch auch nochmal wie man "Klassehandwerker " schreibt:think
     
  13. Netzer

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    Armer Kerl!
    Überleg du mal lieber wie man andere Gewerke unbeschadet läßt.
     
  14. platte

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    So mein Guter.Wenn der Maler vor mir fertig ist und bis unten gemalert hat,müsste ich dann meinen Sockel auf die Farbe kleben.Dies ist dann wieder nicht fachgerecht!Wie hat das Euer "Klassehandwerker"gelöst?
     
  15. Netzer

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    Indem wir uns abgesprochen haben!
    Und ich nur minimal in die angezeichneten zu belegenden Flächen
    gestrichen hab.
    Was ist daran so schwer? Jeder hat nen Mund um mit dem anderen zu
    quatschen oder?

    Übrigens-ein Maler malert genausowenig wie ein Frisör frisört.
     
  16. Lukas

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    Besonders liebe ich den Maleur, der ohne Malheur auskommt. :)
    Den Flieseur, der ohne Malheur auskommt, mag ich natürlich auch.

    Nu ists wieder gut.

    Gruß Lukas
     
  17. Eric

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    Geht leider nicht, weil die Lösung nicht in der VOB/B steht.

    Die Lösung steht in § 644 BGB: Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werks. Bedeutet also, daß der Maler, da noch niocht abgenommen wurde, nochmals kostenlos anstreichen muß Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des AG gegen den Schadensverursacher, hier also den glücklicherweise als Schadensverursacher bekannten Bodenleger. Fall der Drittschadenliquidation: AG hat den Anspruch und Maler den Schaden, weil er es nochmals als Nachbesserung ausführen muß.

    In der Praxis läuft es meist dergestalt, daß der AG dem Bodenleger die Kosten des Malers abzieht ( = Aufrechnung ) und dem Maler die Nachbesserung bezahlt. Ist aber bedenklich: Für die Aufrechnung braucht der AG nicht nur einen Anspruch ( hier schuldhafte Pflichtverletzung bei Ausführung der Bodenbelagsarbeiten ), sondern auch einen Schaden und den hat der AG ja nicht (s.o.).

    @Olaf: Juristerei ist halt etwas schwieriger als sich mancher das vorstellt. Der Fall dürfte aus dem 4./5. Semester Jura sein:

    http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rech...e/arbeitspapiere/drittschadensliquidation.pdf
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Kann der Maler nicht seinen Anspruch auf den Bauherren übertragen?

    Viele Handwerker weigern sich nämlich, Ihre Rechnung an eine andere, ihnen unbekannte Firma zu stellen und halten sich lieber an den ihnen bekannten Bauherren.
     
  19. #19 Happyend, 16.10.2010
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    Hey Leute ich wollte eigendlich nicht wissen wer von Euch einen klasse Handwerker kennt und wie Eure privaten Emotionen zu dem Thema sind.
    Meine Fragen sind mir ernst und ich bin wirklich auf der suche nach der rechtlich einwandfreien Lösung.

    Also bitte keinen Streit.
     
  20. sepp

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    wer lesen kann....
     
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Wer kennt sich mit der VOB aus ?

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