Handwerker bringt die Rechnung nicht her...

Diskutiere Handwerker bringt die Rechnung nicht her... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ein Handwerker muß mich noch eine -bereits im Juli 09 von mir bezahlte - Rechnung liefern, damit ich meine Steuer von 2009 machen kann....

  1. #1 mazepan, 16.10.2010
    mazepan

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    Hallo,

    ein Handwerker muß mich noch eine -bereits im Juli 09 von mir bezahlte - Rechnung liefern, damit ich meine Steuer von 2009 machen kann.

    Da dieser das aus irgendeinem Grund das nicht hinkriegt und ich es leid bin dort regelmäßig anzurufen, habe ich mir überlegt, diesen Vorfall einfach mal dem Finanzamt zu melden. Mal sehen ob er den Geldeingang auch richtig verbucht hat.

    Da ich mit dem Handwerker sowie so nicht zufrieden war, werde ich Ihn nicht mehr mit etwas beauftragen.

    Meine Frau meint, das wäre zu hart.

    was meint Ihr?
     
  2. #2 coroner, 16.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2010
    coroner

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    Was ich mein' wird Dir nix helfen, denn ohne Rechnung
    geht bei mir kein einz'ger Kreuzer raus. Und sowieso musst
    du ja auch ne Rechnung erhalten da du verpflichtet bist jene
    2 Jahre aufzubewahren. Ggf. musst du sogar die Umsatzsteuer
    davon ans FA zahlen, wenn dir von dem Gut'sten keine Freistellung
    vorliegt. Kann also sein, dass das FA sich freut und diesen Teil der
    Sahne aus deinem Töpfchen abschöpft :28:

    (vglw. §48 Abs. 1 Satz 1 EStG...)
     
  3. #3 fmjuchi, 16.10.2010
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    Hi,

    wer bezahlt denn nicht existente Rechnungen?

    Wenn du den Betrag überwiesen hast, wird er es sicherlich verbucht haben.
    Bei Barzahlung könnte man natürlich einen blöden Verdacht bekommen.
    lg fm
     
  4. #4 driver55, 16.10.2010
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    Rng!

    Wie kann man eigentlich eine Rng. bezahlen ohne eine solche zu haben...:e_smiley_brille02:
     
  5. H.PF

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    Seit wann geht es in § 48 um Umsatzsteuer?

    Umsatzsteuer ist 13B, in 48 gehts um Einkommenssteuer...
     
  6. #6 coroner, 16.10.2010
    coroner

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    jaja... schon klar.. [​IMG]


    Kommt ja auch nur zum tragen, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist.
    Was mit ziemlicher Sicherheit hier nicht der Fall ist....

    Wieder bissi grünes Papier verschwendet :motz
     
  7. Lukas

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    Selber!
    Freistellungsbescheinigung 15%
    Märchensteuer 19%

    Beides hat wenig miteinander zu tun.

    Gruß Lukas

    PS:Erklärbär
     
  8. H.PF

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    Jo, Lukas, wird aber ständig wieder durcheinander geworfen...

    Und beides ist für Nicht-Gewerbliche uninteressant, verwirrt nur wieder mal...

    Kann man also erst mal hier vergessen, die Paragrafen...
     
  9. #9 coroner, 16.10.2010
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    Lukas, ich mach doch schon [​IMG]
    Mit dem [​IMG] hab ich doch mich selber gemeint...

    ...und geh wieder auf die stille Treppe
     
  10. Lukas

    Lukas

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    Is ja an sich auch nicht weiter schlimm. Selbst im Finanzamt gibts Mädels, denen da der Durchblick fehlt. :)

    Gruß Lukas
     
  11. R.B.

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    Ich frage mich, WIE wurde die (nicht existente) Rechnung bezahlt?
    Und wie wurde der Zahlbetrag ermittelt?

    Gruß
    Ralf
     
  12. Baumal

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    du denkst an eine selbstanzeige, wegen beauftragung
    eines schwarzarbeiters?
     
  13. #13 Gast943916, 18.10.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nöö,
    hatte kürzlich folgenden Fall:
    Sub hat keine Rechnung gestellt, aber von mir Geld, natürlich gegen Quittung, bekommen, Rechnung hat er nie geschrieben.
    Kurzes Schreiben an "sein" FA, den Fall erklärt mit der Bitte den Vorgang zu prüfen, da ich nicht als AG eines Schwarzarbeiters gelten möchte.
    Und siehe da, nach ca. 4 Wo kam eine Rechnung mit dem Vermerk "Zahlungseingang am..."
     
  14. #14 mazepan, 18.10.2010
    mazepan

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    Geld wurde überwiesen und im V-Zweck genau die Leistung beschrieben.

    Da ich die Bankverbindung hatte (vorheriger Auftrag) und der Betrag genau feststand, habe ich überweisen.

    Da ich Ihn direkt sogar darum bat, auf der Rechnung den Preis der Arbeitsleistung zu vermerken-zwecks Finanzamt- konnte er nicht von eine BAT-Baustelle ausgehen-Ist auch auch aus dem Mail-Verkehr ersichtlich..-Somit ist m.M. nach eine beauftragte Schwarzarbeit auszuschließen!!!

    Soll ich ihm erstmal mit dem FA drohen??
     
  15. Baumal

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    die leistung beschrieben?
    wie viele zeilen haben deine überweisungsaufträge für V-zweck denn?:yikes

    auftragsnummer, rechnungsnummer, o.ä.....?
     
  16. #16 HolzhausWolli, 18.10.2010
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    Tztzt....was sind das nur für Unternehmer, die noch nicht einmal eine Rechnung schreiben (können). Da haperst doch auch noch an ganz anderen Dingen. Stichwort Soziabgabe, Vorsteuer etc.pp.
     
  17. Lukas

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    Nee, Wolli,

    das ist Quatsch, da der Zahlungseingang ja übers Konto lief. Da geht dem Staat erstmal nix verloren.
    Es fehlt reineweg am Beleg, warum auch immer.:o

    Gruß Lukas
     
  18. #18 HolzhausWolli, 18.10.2010
    HolzhausWolli

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    Naja.... ich denke die Reihenfolge sollte klar sein:
    Leistung > Rechnung > Zahlung

    Und wer das nicht gewährleisten kann - hat ein grundsätzliches organisatorisches Problem.

    Bleibt zu hoffen, daß es genügend Kunden gibt, die sich auf seine Reihenfolge einlassen. Ansonsten kommt er irgendwann in wirtschaftliche Probleme aufgrund zu hoher

    Unberechneter Außenstände

    :D
     
  19. #19 dquadrat, 18.10.2010
    dquadrat

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    mein sub kriegt auch das geld vor der rechnung überwiesen und ich muß 4mal im jahr seinen rechnungen hinterher laufen. trotzdem ist er der beste sub der welt :p
     
  20. Lukas

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    Es ist wohl wie immer: wenn alle alles richtig machen, dann gibts kein Problem.:)
    Ich habe auch schon Zahlungen erhalten und den Beleg nachgeliefert. Daher sehe ich da erstmal nix Schlechtes dran.

    Gruß Lukas
     
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