Garantie/Gewährleistung PVC Fenster

Diskutiere Garantie/Gewährleistung PVC Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, Fällt das einstellen neuer PVC Fenster unter Garantieleistung/Gewährleistung oder ist eine Rechnung dafür rechtens ? Ich hoffe man...

  1. #1 002boOn, 19.10.2010
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    Hallo,
    Fällt das einstellen neuer PVC Fenster unter Garantieleistung/Gewährleistung oder ist eine Rechnung dafür rechtens ?

    Ich hoffe man versteht mich ;)
     
  2. #2 Manfred Abt, 19.10.2010
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    Ich würde sagen weder noch.

    Es gehört zur erstmaligen Herstellung.
     
  3. bernix

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    ...Grundeinstellung nach Einbau gehört dazu....Nachjustieren falls notwendig mE auch...also keine extra Rechnung
     
  4. #4 002boOn, 19.10.2010
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    Um das klar zu Stellen :

    Wir haben die Fenster eingebaut & funktionsfähig eingestellt.
    Aber logischerweise muss man davon ausgehen das die Fenster sich setzen und in etwa in einem halben Jahr nachjustiert werden müssen.
    Der Bauherr meinte das das ja wohl auf Garantie gemacht werden müsste.

    Für uns würde das bedeuten 200km fahren, 20 Fenster/Fenstertüren nachjustieren.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    hmmm...der Kunde hat wohl kaum Fenster bestellt die man nur 6 Monate nutzen kann. Oder?

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 002boOn, 19.10.2010
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    Logisch ;)

    Also ist es eine reine Garantieleistung ?
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Ich würde sagen Gewährleistung (Garantie ist etwas anderes), denn wenn sie nicht mehr funktionieren, wäre das ein Mangel, und wenn sie nach 6 Monaten nicht mehr funktionieren, könnte man vermuten, dass sie schon zu Beginn mangelhaft waren. Und wer muss dafür den Kopf hinhalten? Richtig, derjenige der sie verkauft und eingebaut hat.

    Aber wenn der Olaf den thread sieht, kann er ja noch was dazu schreiben.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Vossi

    Vossi

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    Hätte vielleicht im Vorfeld vereinbahrt werden sollen. Einfach so unter Gewährleistung abtun hat einen leicht faden Beigeschmack. Bei den 3fach verglasten Elementen kannst Du nach dem Einbau einstellen was Du willst, Du musst nach einiger Zeit nochmal ran...
     
  9. #9 002boOn, 19.10.2010
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    Eben...

    Vielleicht sollte man versuchen sich mit dem Kunden zu einigen ?
    z.B. Anfahrt berechnen , einstellen nicht.
     
  10. #10 Thomas Traut, 19.10.2010
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    Was soll daran fade sein? Jeder Monteur und/oder Lieferant weiß, dass die Fenster nach kurzer Zeit nachgestellt werden müssen. Da muss er es halt im Angebot mit berücksichtigen. Die Gewährleistung gilt übrigens nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Da wird 1x hinfahren u.U. nicht reichen.
     
  11. Vossi

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    Wie schon erwähnt, wäre eine vorherige Vereinbahrung das Richtige gewesen.
     
  12. #12 002boOn, 19.10.2010
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    Nur ist es rechtens eine weitere Justierarbeit im Angebot auszuklammern ?

    Falls das wirkl ein Mangel darstellt fällt es ja schließlich unter Gewährleistung.

    Für mich klingt das nach gesetzlicher Grauzone.


    PS :
    Im Normalfall fällt das Nachjustieren bei uns unter "Kundenservice", da dieser Kunde erst nach 7 Wochen zahlte ( ohne Mängel anzugeben o.ä.) sind wir nicht bereit derartige Leistungen KOSTENLOS zu erbringen.
     
  13. #13 Olaf (†), 19.10.2010
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    Mir...

    ist klar, dass die Antwort dem einen oder anderen von meinen Kollegen nicht gefallen wird:
    Es gibt heute genug wertige Fensterbauteile, die ein Nachstellen wegen deren Mängelm nicht zulassen. Das fängt bei den Beschlägen an (Vossi, es ist Unfug zu behaupten, dass das bei schwerer 3-Scheibenverglasung nicht zu vermeiden ist), setzt sich über die Qualität der Profile fort und endet nicht bei den Stahlverstärkungen. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen, was er da einsetzt.
    Und dazu kommen Mängel, die durch fehlerhaften oder sagen wir mal, oberflächlichen Einbau verursacht werden. Stichwort mangelhafte Lastabtragung oder Befestigung. Das sich auch mal die ganze Hütte (beim Neubau) setzen kann ist zwar auch ne Möglichkeit aber eher selten.
    Für mich ist das klar ne Frage der Gewährleistung, zumindestens im ersten Wartungszyklus von 2 Jahren nachdem denn doch die beweglichen Teile mal gesäubert und geschmiert werden sollten.
     
  14. #14 002boOn, 19.10.2010
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    Naja, gut, ich denke mein Frage ist damit soweit beantwortet.

    Nur zur Info.
    Beschlag ist der Siegenia Titan (irgendwas) und Profil ist Veka Softline 70MD
    28mm Verglasung (4mm Float, 16mm SZR, 8mm VSG)

    Und wie gesagt , nach der Montage ( im Mai) funktionieren die Fenster bis heute einwandfrei. Nur meinte der Bauherr das diese ja nächste Frühjahr ca. neu eingestellt werden müssen.

    Genaues denke ich bleibt ersteinmal abzuwarten.

    Vielen vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten !
     
  15. #15 Olaf (†), 19.10.2010
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    Herr Gott noch mal,..

    ists denn wirklich so schwer mal einen Sachverhalt vollständig zu schildern?
    Da brauch ich Dich auch nicht nass zu machen.
    Dem BH würde ich eins Husten: Der will von Dir ne kostenfreie Wartung und die war ja wohl in Deinem Angebot nicht mit drin. Also nix ist.
    Wenn er von Dir da was will soll er angeben "Fenster 10 schleift" und dann machste dat. Aber nicht so! Vorsichtshalber sollteste ihm mal ankündigen, wenn er Dir was anzeigt und das stimmt nicht, dass Du ihm da was berechnest. Solche blöden Spiele kenn ich auch.
     
  16. #16 002boOn, 19.10.2010
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    Ich denke alles geschildert zu haben.:think

    Aber noch einmal :

    Fenster im Mai eingebaut und eingestellt ( keine Mängel, alles wunderbar)
    Vor ein paar Wochen noch einmal vor Ort auf Grund eines anderen Gewerks.
    Dort meinte der Bauherr das das nachjustieren der fenster ( sofern in ein paar Monaten nötig) doch wohl in den Gewährleistungsraum fällt & somit für ihn kostenfrei ist. Diese Aussage haben wir ohne Antwort ersteinmal so stehen lassen.
    Allerdings wollte ich mich früh genug informieren wie das rechtlich aussieht um dem Kunden ( falls er sich im Frühjahr melden sollte) dann zu sagen :

    - Ja, machen wir , kostenpunkt X
    - Ja, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet
     
  17. #17 Romeo Toscani, 20.10.2010
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    Ich denke, du machst dir da zuviel Sorgen.
    Als Kunde erwartet man, dass eine Investition im 5-stelligen (?) Euro-Bereich gefälligst zu funktionieren hat, und das tut es anscheinend.

    Wenn innerhalb von ein paar Monaten ein Fenster nicht mehr aufgeht, oder eine Terrassentüre schleift, dann erwartet man als Kunde, dass derjenige der das verkauft/eingebaut hat, nachstellt. Weil ja logischerweise niemand ein Teil brauchen kann, dass nach so kurzer Zeit nur mehr mit Einschränkungen funktioniert.

    Wenn aber kein Mangel vorliegt, hat der Kunde überhaupt kein Anspruch darauf, so lustig zu sein, und ein Gratis-Service von dir zu verlangen ... außer natürlich ihr habt eine tolle Marketing-Aktion am laufen und schreibt "Wir kommen halbjährlich zu Ihnen, und machen ein Gratis-Service, wenn Sie die Fenster bei uns kaufen!"

    Ein Auto kauft man auch nicht, und erwartet, dass sämtliche Service-Arbeiten dann gratis sind, sondern man macht das freiwillig und bezahlt dafür, um seinen Teil für die Langlebigkeit zu tun.

    Manche Fensterhersteller (unter anderem auch mein Lieferant) bieten solche Service-Checks (gegen Entgelt natürlich) an, wie zB alle 2 Jahre Beschläge nachschmieren, einstellen, Kontrolle etc.
    Nachfrage seitens der Kunden ist genau 0. Na klar, wenns Geld kostet ...


    Ich meine, du hast dich bereits bei der ersten Anfrage des Kunden etwas verunsichert und unschlüssig geäußert.
    "Kundenorientiert arbeiten" ok, aber bei einer in 200 km entfernten Baustelle ist das - solange es keinen Mangel gibt - nicht drinnen, und das muss man ihm klipp und klar sagen.
    Selbst wenn die Baustelle nur 10 km entfernt von dir ist, stehts nicht dafür, lustigerweise Stunden an Arbeit zu verschwenden, die du anderwärtig sinnvoller verbringen könntest.

    Ein bisschen eine dicke Haut braucht man da halt. Nur nicht den Fehler machen und zu denken "der Kunde ist König", du bist deswegen noch lange nicht sein Hofnarr.
    Er brauchte was von dir und hat gewisse Erwartungen an dich gestellt, und die hast du erfüllt. Irgendwann muss ein Geschäft nun auch mal abgeschlossen sein.
    Wenn du ihm das Gratis-Service machst (obwohl du nicht müsstest), dann fährst du in den nächsten 20 Jahren noch 10 Mal dorthin um etwas unentgeltlich einzustellen, nachzufetten oder sonst was.
     
  18. #18 Achim Kaiser, 20.10.2010
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    Gewährleistung ist keine kostenlose Vollkaskoversicherung oder all inclusive Service den man nach belieben umsonst in Anspruch nehmen kann.

    Das :
    ist der richtige Zauber dagegen solange kein Mangel vorliegt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. R.B.

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    Ja, aber in schön dosierten Häppchen, so dass die ersten Antworten schnell in´s Nirwana laufen.

    Ich hatte geschrieben im Rahmen der Gewährleistung (Mangelbehebung) ist das für den Kunden kostenfrei. Möchte der nach x Monaten eine Wartung, also ohne dass ein Mangel vorliegt, dann ist das was ganz anderes. Wenn so etwas nicht vorher vereinbart war, dann kann er Euch jederzeit anfordern, von mir aus auch zum Kaffee trinken, aber dann bitte kostenpflichtig.

    Interessant wird es, wenn beispielsweise der Hersteller vorschreibt, dass nach x Monaten das und das gemacht werden MUSS damit die Produkteigenschaften eingehalten werden.

    Ich vermute, bei Dir und Deinem Kunden, da liegt ein Missverständnis vor. Also rechtzeitig für klare Fronten sorgen, das erspart späteren Ärger.

    Gruß
    Ralf
     
  20. #20 Alexandra, 05.12.2010
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    Hallo

    kann es sein, dass Du Deine Fenster zukaufst, könnte sich beim Beschlag um Titan ip von Siegenia handeln?!
    Es gibt vom Hersteller kostenlose Wartungs- und Pflegeflyer welche Du dem Endkunden aushändigen könntest.
    Da kann er sich gleich mal damit vertraut machen das die Beschläge 1x jährlich geschmiert werden sollen.
     
Thema: Garantie/Gewährleistung PVC Fenster
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