Vorhandene Lebensversicherung als Sicherheit für besseren Beleihungsauslauf?

Diskutiere Vorhandene Lebensversicherung als Sicherheit für besseren Beleihungsauslauf? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, eine Verständnisfrage: kann ich eine vorhandene Lebensversicherung bzw. deren Anteilswert als Sicherheit (o.ä.?) nutzen, um den...

  1. #1 paderhaus, 20.10.2010
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    Hallo,

    eine Verständnisfrage: kann ich eine vorhandene Lebensversicherung bzw. deren Anteilswert als Sicherheit (o.ä.?) nutzen, um den Beleihungsauslauf zu verbessern?

    Hintergrund: es fehlen ca. 25.000 Euro, um auf 60% Beleihungsauslauf zu kommen. Das wäre durch den Anteilswert einer LV abgedeckt. Die LV möchte ich allerdings nicht kündigen.

    Ist das plausibel, denkbar, sinnvoll, ...?

    Danke und schönen GRuß

    Holger
     
  2. flo79

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    Hi,

    kommt drauf an mit welcher Bank du finanzieren willst. Einige Direktbanken nehmen keine LVs als Sicherheiten, nur Immobilien.

    Geschäftsbanken, Sparkasse oder Raiba meist schon. Normal zu max. 90% vom Rückaufswert.

    Wenn das deine Hausbank ist würd ich Zinssatz (Finanzierungskonzept) mit und ohne der zusätzlichen LV als Sicherheit anfragen. Als Vergleich dazu bei ner Direktbank bzw. über einen unabhängigen Vermittler ohne Abtretung.

    Ich gehe davon aus das es sich noch um einen alten steuerfreien Vertrag handelt. Hier muß man bei Abtretung aufpassen das er nicht steuerpflichtig wird. Also muß auf den wohnwirtschaftlichen Verwendungszweck geachtet werden bzw. nur eine interne stille Abtretung gemacht werden.

    Ich würde die zusätzliche Sicherheit nur geben wenn es sich vom Zinssatz wirklich lohnt und es keine gleichwertige Alternative ohne gibt.

    Grüßle Flo
     
  3. R.B.

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    Was ist ein "Anteilswert" bei einer LV?
    Rückkaufwert? Beitragsfreier Wert? Versicherungssumme?

    Meine Bank mag solche "Sicherheiten" nicht, denn die kann man worst case anscheinend nicht so einfach verwerten, vor allen Dingen wenn sie gefördert als Altersvorsorge dienen.
    d.h. sie nehmen sie als Sicherheit zwar an, bewerten sie aber ganz anders als Du es Dir vielleicht vorstellst (im schlimmsten Fall wird sie mit Null angesetzt).

    Ob das bei Deiner Bank anders ist? Da hilft nur nachfragen.

    Kann ich verstehen, auch wenn eine kapitalbildende LV in den meisten Fällen nicht sinnvoll ist. Ich habe auch lange gerechnet bis ich mich dazu durchringen konnte hier aufzuräumen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. flo79

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    Denke mal er meint den Rückkaufswert. Anteilswert könnte es schon auch geben. Z.B. bei einem fondsgebundenen Vertrag. Hier tun sich aber die Banken noch schwerer. Der dürfte dann je nach Fonds bis zu 50% angesetzt werden.

    Bei einer normalen Lebensversicherung, kein Riester, keine betriebliche Altersvorsorge, also alles was nicht abtretbar ist und der Vertrag ist von einer dt. Gesellschaft gehen manche Banken bis zu 90% vom RKW.
     
  5. #5 paderhaus, 20.10.2010
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    Hallo Flo und Ralf,

    danke für die Antworten!

    * Entscheidung über Bank steht noch aus, aber gut zu wissen, dass es da Unterschiede gibt.
    * Es ist in der Tat eine fondsgebundene Versicherung (kein Riester o.ä.); Altvertrag. Die Webseite der Versicherung spricht definitiv von "Anteilswert"; Todesfallleistung wird auch noch ausgewiesen (und ist natürlich höher).
    * Gefahr der Steuerpflichtigkeit: ah, gut zu wissen; war mir nicht bekannt.
    * LV kündigen: ich möchte nicht alle Altersversorgungswetten auf das Immobilienpferd setzen. Diversität erscheint mir sinnvoll.

    Ich denke, es wird sich dann konkret zeigen müssen, ob der Zinssatzunterschied groß ist. Aber immer gut zu wissen, welche Optionen es gibt.

    Nochmals Danke!

    Holger
     
  6. cc24

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    @flo79
    Als Bankkaufmann weisst Du sicher, dass eine Bank eher selten eine "stille" Abtretung akzeptiert. Wieso sollte der Vertrag steuerpflichtig sein, wenn er lediglich abgetreten wird, wenn Anschaffung-und Herstellungskosten finanziert werden. Bei einem Betrag von 25.000 EUR ist das doch eh der Fall. Somit wird auch ein Tilgungssatz vereinbart werden. U.a. die DiBa als Direktbank akzeptiert LV´s zur Reduzierung des Beleihungsauslaufs.

    Schönen Gruß
    Stefan Gaese
     
  7. flo79

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    Als Bankkaufmann weiß ich das. Aber bei Sparkassen und Raibas gibts das durchaus noch. Hab ja auch nicht geschrieben alle Direktbanken sondern manche.

    Auch das mit der Steuerpflichtigkeit is mir bekannt. Aber in dem Bereich is scho viel passiert und so leicht würd ichs auch nicht abtun. Normalerweise wenn alles korrekt ist kein Problem. Aber hab in mehr als 10 Jahren schon etliche Fälle gehabt wo das Finanzamt mit der Abtretung und vor allem mit dem Verwendungszweck Probleme gehabt hat.

    Hier handelt es sich ja um Bauforum. Wenn jeder Handwerker, BU, Archi usw. seine Arbeiten immer 100% korrekt ausführen würde bräuchte es viele Threads nicht zu geben. Das trifft natürlich auch (im Hinblick auf die jüngste Vergangenheit evtl. sogar mehr) auf die Finanzierer (Banken, Makler) zu. Deswegen lieber Sachen die schief gehn können vorneweg besprechen.

    Und wie du sicher zustimmen wirst, da es sich um eine fondsgebundene Versicherung handelt wird es nicht leichter werden.

    Gruß Flo
     
  8. #8 paderhaus, 23.10.2010
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    Ich sehe schon, das ist zu kompliziert...

    Nochmal danke für die Diskussion und Hinweis.

    Schönen Gruß

    Holger
     
  9. cc24

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    @flo79 natürlich geb ich Dir recht. Fondsgebundene Lebensversicherungen machen es nicht leichter. Hängt aber auch vom Tarif ab. Es gibt eben Tarife, die garantierte Leistungen haben und natürlich Tarife, deren Fondsstruktur eher konservativ sind. Selbst die Deutsche Bank hat ihre eigenen Fondspolicen nicht als Sicherheit anerkannt. (Weiss aber nicht, ob das immer noch so ist)

    @paderhaus: So kompliziert ist das nicht. Niemand hat hier eine Ahnung, von welcher Gesellschaft Deine Police ist und wie der Tarif aussieht.
     
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