Baurecht - Fenster / Keller

Diskutiere Baurecht - Fenster / Keller im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; wieso? wenn ich in B oder Bbg einen keller aus der erde ausgrabe und aus kellerräumen wohnräume mache, brauche ich doch wohl auch einen antrag...

  1. Baumal

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    wieso?

    wenn ich in B oder Bbg einen keller aus der erde ausgrabe
    und aus kellerräumen wohnräume mache, brauche ich doch wohl auch einen
    antrag auf nutzungsänderung, ergo einen neuen lageplan....?
     
  2. #42 Thomas Traut, 22.10.2010
    Thomas Traut

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    @Baumal: Wo hat der Fragesteller das geschrieben? Er will doch nur ein Fenster einbauen. In Brandenburg sind übrigens die Anforderungen an Aufenthaltsräume im KG so scharf, dass das kaum geht (z.B. darf auf die gesamte Wandlänge mit Fenstern die geplante Geländehöhe max. 50 cm über OKFF liegen). Das hat aber erst mal nichts mit der Geschossigkeit zu tun, weil dafür die vor Antragstellung vorhandenen Geländehöhen gelten. Wäre das nicht so, könnte man ja den Keller 2,50 m rausgucken lassen und füllt ihn dann auf <1,40 m unter OKFEG an, damit er nicht als Vollgeschoss gilt. Genau das geht aber nicht!
     
  3. Baumal

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    wir reden aneinander vorbei....

    ich kann doch nicht in brandenburg ein EFH- häuschen mit
    keller erstellen nach fertigstellung das kellergeschoss aufgraben,
    ein paar fenster verändern, dem bauordnungsamt die lange nase zeigen?
     
  4. #44 syskolo, 22.10.2010
    syskolo

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    Naja, im Prinzip beides und doch wieder nicht ;-)

    Aus GFZ Sicht will ich, dass keine Aufenthaltsräume entstehen.
    Aus Bauherrensicht will ich Fenster vergrößern bzw. zusätzlich einbauen.
     
  5. sepp

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    @ Baumal
    doch...
    nur
    ist das aufschütten / abgraben ans gebäude jetzt genehmigungsfrei oder generell pflichtig?
     
  6. sepp

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    wenn du die Böschung am fenster nicht nach den bestimmungen (aufenthaltsräume im keller) änderst und sonst keine belichtung oder rettungswege (nach baybo) vorhanden sind, ist der raum trotz großem fenster noch keine aufenthaltsraum.
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2010
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    OK - in Brandenburg ist alles anders, ich weiß.;). Da brauchts wohl auch für ein EFH nen Prüfstatiker :(
    In Nds gilt:
     
  8. #48 syskolo, 22.10.2010
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    Mit der Böschung seid ihr aber hartnäckig :-)

    Von den ganzen Höhen her liegt der Keller so, dass der Teil, der durch die Fensterthematik zu einem Aufenthaltsraum zu werden droht AUS dem (natürlich gewachsenen) Erdreich vollständig herausschaut, aber der gesamte Keller insgesamt so weit im (natürlich gewachsenen) Erdreich steht bzw. so wenig heraussteht, dass er ein Nichtvollgeschoss ist und bleibt. Hanglage halt. Vollgeschossigkeit ist demzufolge kein Thema, wohl aber die Frage der GFZ.
     
  9. #49 Thomas Traut, 22.10.2010
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    Wie ich finde zu Recht, auch wenn das wohl die meisten hier versammelten Bauexperten anders sehen. Die paar Piepen im Vergleich zur Gesamtinvestition finde ich für den Bauherren sehr gut angelegtes Geld, auch wenn man ihn zu seinem Glück zwingt. Dieses Forum ist doch voll mit Beispielen, die mit Prüfstatiker mit Sicherheit anders gelaufen wären. Und wenn es nur im Vorfeld die Drohung mit dem Schwarzen Mann ist. Außerdem wird zwangsweise eine Ausführungsplanung gemacht und nicht nach 100teln gebaut und der arme Bauunternehmer muss sich die Bewehrung aus der Statik suchen, weil keiner die Bewehrungspläne bezahlen will.

    Und jetzt nicht mit Beispielen kommen, wo der Prüfstatiker eine Pfeife war! Das wäre nämlich auch auf Architekten und Bauingenieure anzuwenden.

    arme Niedersachsen! :winken
     
  10. #50 Thomas Traut, 22.10.2010
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    Dann mach doch das Fenster ein paar cm² kleiner als für Aufenthaltsräume gefordert!
     
  11. #51 Thomas B, 22.10.2010
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    baurechtlich O.K., aber dann das Zimmer auch wirklich NICHT zum ständigen Aufenethalt nutzen (speziell wenn "Gast-" oder "Schlafraum"!!!).

    Thomas
     
Thema: Baurecht - Fenster / Keller
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