Aufsteigende Feuchtigkeit in Sockelhöhe im Innenbereich

Diskutiere Aufsteigende Feuchtigkeit in Sockelhöhe im Innenbereich im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe hier sehr viele interessante Beiträge gelesen, konnte aber für meinem speziellen Fall keine Antwort finden. Vorgeschichte: Vor vier...

  1. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    Hallo,
    habe hier sehr viele interessante Beiträge gelesen, konnte aber für meinem speziellen Fall keine Antwort finden.
    Vorgeschichte: Vor vier Jahren habe eine fast fertige Doppelhaushälfte (Bungalow ohne Keller) von einem Bauträger BT gekauft.
    Nach zwei Jahren tritt auf der ganzer Ostseite aufsteigende Feuchtigkeit im Innenbereich. Zwei Jahren sind vergangen bis das Gericht entscheidet, dass der BT die Mängel zu beheben hat.

    Gleiche Feuchtigkeitsschaden treten auch bei der Nachbardoppelhaushälfte auf der Ost und Südseite auf. Der BT ist fein raus "Gekauft wie gesehen".

    Anfang 08.2010 tritt bei mir Feuchtigkeit (Nordseite) im inneren Bereich der linken und rechten Fenster-Laibung.
    Die Firma X hat dort Bodenplatte für eine Garage gegossen und Pflastersteine verlegt. Der BT denk, dass ich in Eigenleistung die Pflastersteine verlegt habe.

    Seine Äußerung dazu: "Das Wassereintritt an beiden Seiten des bodentiefen Fensterelements (Giebel) ist auf die, von Mandantin veränderten Anschlusshöhen zurückzuführen. Der Anschluss des Pflasters an der Schwelle des Fensters ist sogar höher! Der Sockel, versehen mit einem Bundsteinputz, ist durch den äußeren Aufbau um etwa die Hälfte reduziert worden. Der durch Spritzwasser gefährdete Bereich liegt dort nun auch im Bereich des Außenputzes, Schäden sind praktisch vorhersehbar.
    Obwohl Ihre Mandantin bereits mehrere Jahre das Objekt bewohnt, ist dieser Mangel gesehen, erst nach Fertigstellung der direkt am Haus in Eigenleistung erstellten Garage und der zu hoch angesetzten Pflasterarbeiten entstanden.
    Bei der Beibehaltung der derzeitigen Pflasterhöhe, die mindestens 15 cm tiefer an der Schwelle und in voller Lände der Giebelseite sein müsste, muss im Sockelbereich und in voller Länge der Giebelwand eine zusätzliche Abdichtung (Dickschicht etc...) gegen eindringende Feuchtigkeit erfolgen, eine Rinne ist außen anzuordnen.
    Diese offensichtlich in Eigenleistung nicht fachgerecht erstellten Arbeiten, liegen außerhalb der Gewährleistung".

    Die Firma X sagt dazu: Der Sockel ist dafür da, um das Eindringen des Wassers nach innen zu verhindern und noch 20 cm über der Schwelle des Fensters hoch.
    Auch an der Ostseite des Hauses, wo der BT den Mangel beseitigen muss, ist der Sockel nur 20 cm über das Gelände hoch. Wenn er in der gleiche Höhe Pflaster verlegt hatte, muss man davon ausgehen, dass bis zu dieser Höhe alle notwendige Abdichtungsarbeiten durchgeführt worden sind.

    BT also sagt: Firma X schuld.
    Firma X sagt: BT schuld.

    Habe in diesem Forum etwas über DIN 18195 gelesen.
    Kann mir jemand das einfacher erklären. Ist es in diesem Fall anwendbar. Und wer hat hier gepfuscht?
    Gruß
    hennen
     
  2. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    Hilfe, kann es sein, dass das Thema hier nicht hingehört!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich gehe (in Unkenntnis der örtlichen Situation, nur nach Schilderung) davon aus, dass der BT/GÜ zumindest juristisch Recht hat.
    Bei echter Eigenleistung hätte man vielleicht noch auf einen fehlenden Hinweis seitens des BT/GÜ hinarbeiten können.
    Aber wenn Fachfirmen die Aussenanlagen gemacht haben, hätten die die Normen kennen und Bedenken anmelden müssen.
     
  4. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    Mir ist es aber nicht klar, ob der BT den Sockel nicht abdichten müsste.
    Immerhin muss er die Ostseite auch wegen Feuchtigkeit nachbessern und mir wegen "15 cm unterhalb..." vorgaukeln können!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Natürlich muss er den Sockel abdichten.

    Aber wenn (so lese ich den Text des BT/GÜ) das Pflaster aussen fast höher als der EG Fußboden liegt, dann muss er dafür nicht abdichten, sondern für eine Geländehöhe, die ca. 20 cm unter OK der unteren Rahmenstücke der bodentiefen Fenster liegt.
    Wer mit dem Gelände höher will, muss entsprechende Maßnahmen treffen.

    Darüber hätte Sie der Fachbetrieb der Aussenarbeiten aufklären müssen!
     
  6. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    aber stimmt das was er schreibt! (Vor Gericht hatte er genug gelogen).
    Ich kenne die Bestimmungen nicht.
    Wenn es tatsächlich nur bis 20 cm unter OK des Fensters abdichten muss, müsste dann auch die Feuchtigkeit bei Eingangstüren zu finden sein. Oder? Es ist aber nicht!

    Ich muss noch vielleicht schreiben, dass das Gelände von der Straße bis zum Haus abfällt. Und dann nur abdichten bis 20 cm unter OK des Fensters?

    Grüsse
    Adriane
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Bitte schon lesen, was ich schreibe:
    Nicht Abdichtung bis 20 cm unter OK Gelände.

    Sondern Ihr Pflaster hätte 20 cm (oder vielleicht noch mehr) tiefer liegen müssen!!!!

    Und wer sagt, dass an den Türen keine Feuchte ist? Da sein kann sie, ohne sichtbar in Form von Nässe an der Wand überm Fußboden zu sein!
    Und selbst wenn da wirklich keine ist - so what.
    Einer fällt aus dem 5. Stock und hat nen Kratzer, der andere aus dem Erdgeschoß und bricht sich das Bein.

    Die Norm sagt, das mit den 20 cm. Oder genauer die Abdichtung senkrecht 15 cm über OK Gelände hochziehen (mindestens). Und die enden bei bodentiefen Fenstern in der Regel ein paar cm unter der OK unteres Rahmenstück, weil da dann Öffnungen kommen, die allerspätestens das Ende einer Abdichtung darstellen!

    Egal, wie groß Ihre Wut auf den BT/GÜ ist, hier ist er der falsche Baum, den Sie anbellen!
    Zumindest, wenn Ihre Schilderungen so stimmen.

    Wie wärs mal mit Bildern von innen und aussen?
     
  8. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    Danke. Bellen möchte ich eigentlich nicht. Wütend bin ich schon. Eine sagt, dass der andere Schuld ist und ich verstehe davon leider Nichts.
    Fotos stelle ich heute abends zur Verfügung, kann man sich wahrscheinlich besser Alles vorstellen.
    Nächste Frage ist dann, wie ich die Probleme und die Feuchtigkeit erfolgreich beseitige usw...
    Danke Adriane
     
  9. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    Hallo,
    versuche jetzt zur Verdeutlichung ein paar Fotos anzuhängen.

    Foto1 zeigt, dass das Haus unter dem Straßeniveao liegt.
    Foto4 Nordseite direkt nach Kauf.
    Foto7/9/10 Bodenplatte und Pflaster zu heutigem Zeitpunkt.
    Foto14 Feuchtigkeit im Innenbereich.

    Nun irgendwie müssen die Fehler für immer von BT oder Firma X oder sogar von mir beseitigt werden.

    Was schlimm ist: Die Feuchtigkeit dringt zwischen der Bodenplatte und dem Haus ein.
    Hilfe, welche Fehler sind hier gemacht worden. Wie müssen Sie behoben werden.

    Vielen Dank in voraus. Gruß Adriane
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Da bin ich mir nicht sicher. Wenn es so sein sollte, hätte der BT zumindest eine Teilschuld.
    Ich würde aber eher darauf tippen, dass das Wasser am Anschluß des Pflasters an die Fenster eindringt.

    Das zu hoch verlegte Pflaster ist in jedem Fall (selbst wenn die Feuchte anderswo herkommt) ein Fehler.
    Es hätte auf dem Niveau des Rasenfläche aus Bild 1 (auf der die A-Klasse steht) liegen müssen.

    Es müsste jetzt genau geklärt werden, wie viele Löcher es gibt, wer die gelassen hat und ob er sie lassen durfte.
    Sprich, hat es ausser der Pflasterhöhe weitere Planungs- und Ausführungsmängel gegeben. Wenn ja, welche und wer hat sie gemacht.

    Da Ihr beide Leistungen anscheinend abgenommen habt (per realer Abnahme oder schlicht durch Zeitlauf), seid Ihr in der Pflicht, die Schadenursachen zu klären und den handelnden Personen zuzuordnen.
    Da Ihr das nicht selber könnt, müsst Ihr Euch wohl oder übel einen SV nehmen, der das für Euch macht.

    Frage - ist der Schaden an der Fensterleibung, die zur Garage hin zeigt, "zufällig" stärker als an der, die zur Strasse hin zeigt?
     
  11. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    Guten Morgen Herr Dühlmeyer,

    danke für Ihre ausführliche Erläuterungen. Langsam bekomme ich etwas Überblick, wie ich es anpacken soll.

    Sie haben Recht, der Schaden an der Fensterleibung zur Garage hin ist größer. Dort habe ich auch zuerst den Schaden entdeckt. An der andere Seite waren aber schon fast gleich hohe Feuchtigkeitswerte messbar. Der Platz wo die A-Klasse steht war schon für den Stellplatz von BT mit Schotter vorbereitet (auf dem Foto sieht man leider nur noch Rasen). Das verleitet auch dazu, auf dem Grund weiter aufzubauen.
    Ich glaube hier ist Alles falsch gelaufen.

    Ich hatte wegen der Feuchtigkeit an der Ostseite auch eine SV. Der konnte zwar Feststellen, dass die Feuchtigkeit von außen nach innen kommt, aber um genauer zu sagen, was zu machen ist verlangte er Unterlagen (z.B. Aufbau der Bodenplatte, Bodengutachten, ..). Die wollte der BT nicht geben. Werden solche Unterlagen auch in diesem Fall nötigt?

    Gruß Adriane
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Jain ;)
    Sie machen das Arbeiten natürlich einfacher (und damit preiswerter).
    Es geht aber auch ohne.
    Baugrundgutachten wird der BT wahrscheinlich gar nicht haben und seinen Angaben zum Bodenplattenaufbau würde ich eh nur bedingt trauen.
    Ausserdem müssten Sie doch eine Baubeschreibung oder ähnliches als Bestandteil des Kaufvertrags haben.
    Wenn keine verlässlichen Unterlagen vorliegen, muss eben z.T. zerstörend geprüft werden.
    Ich weiß, das ist ein böses Wort, aber wenn Sie belastbare Aussagen wollen, dann gehts nicht anders.
    Aussen das Pflaster aufnehmen, innen den Fußboden öffnen und die Fensteranschlüsse freilegen. Um Kosten zu sparen (erstmal müssen Sie ja zahlen) könnte man mit dem Pflasterer sprechen, ob er einsichtig ist und das Pflaster + Schachten auf seine Kosten macht. Den Rest könnten Sie ggf. (wenn Sie handwerklich halbwegs geschickt sind) ggf. zumindest teilweise selber machen.
    Aber bitte nur in Absprache mit dem SV.
    Und nur an einer Fensterleibung, damit die andere im Originalzustand ist, wenn die Beteiligten später alle Feststellungen bestreiten!

    Dann - und nur dann lässt sich die Ursache klären und die/der Schuldige(n) feststellen.
     
  13. #13 Baufuchs, 22.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bin mir fast sicher, dass, wenn das Pflaster vor der Terrassentür aufgenommen wird, festzustellen ist, dass stumpf gegen den Bodeneinstand der Terrassentür gepflastert wurde. Abdichtung gibts da keine.

    Dann wird auch noch die eigentlich erforderliche Schwelle weggelassen (weils ja höhengleich sein soll).

    Man braucht doch nur durch die Neubaugebiete fahren um zu sehen, dass die bösen GU/GÜ/BT diese Bereiche fast nie abdichten. Das darf dann der Bauherr oder der Gala-Bauer übernehmen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Och, auch die bösen ;) dichten da ab. Aber eben nur für eine 15 cm Schwelle.
    Das Problem ist die mangelnde Kommunikation in diesem Punkt. Natürlich wissen/ahnen die, wie die Bauherren/Käufer später die Aussenanlagen anschliessen, bloß gesagt wird nix.

    Die andere Schwachstelle ist in aller Regel der Anschluß Fußpunktabdichtung Fenster - Abdichtung Mauerwerk (vertikal & horizontal).
     
  15. hennen

    hennen

    Dabei seit:
    19.10.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Systementwicklerin
    Ort:
    Iserlohn
    ok, für mich heißt es Schadensursache durch SV klären.
    BT und Firma X über diesen Schritt informieren.

    Leider in Baubeschreibung steht fast gar nichts.

    Was heißt das: Kommentar von Baufuchs "stumpf gegen den Bodeneinstand der Terrassentür gepflastert".

    Stelle auf jeden Fall Informationen über den Gutachten rein. Sollen Alle Bauherren ... die Möglichkeit haben, diese Fehler zu vermeiden.
    Grüße Adriane
     
Thema: Aufsteigende Feuchtigkeit in Sockelhöhe im Innenbereich
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. aufsteigende feuchtigkeit im sockelbereich

    ,
  2. aufsteigende feuchtigkeit sockelbereich

    ,
  3. aufsteigende feuchtigkeit im sockelbereich innen

    ,
  4. neubau aufsteigende feuchtigkeit keller www.bauexpertenforum.de,
  5. pflaster am Sockel freilegen,
  6. pefolie feuchtigkeit innenbereich
Die Seite wird geladen...

Aufsteigende Feuchtigkeit in Sockelhöhe im Innenbereich - Ähnliche Themen

  1. Feuchte Kellerwand mit aufsteigender Feuchtigkeit zum EG

    Feuchte Kellerwand mit aufsteigender Feuchtigkeit zum EG: Hallo liebes Forum, wir haben im Sommer 2023 ein gebrauchtes Haus gekauft. Nach Renovierungen im Herbst eingezogen. Es handelt sich hierbei um...
  2. Aufsteigende Feuchtigkeit innen - Ursachensuche

    Aufsteigende Feuchtigkeit innen - Ursachensuche: Hallo liebe Gemeinde, erst einmal ein Dankeschön an das tolle Forum. Ich konnte hier schon viel mitnehmen und nachlesen, muss mich aber mit einem...
  3. Aufsteigende Feuchtigkeit???

    Aufsteigende Feuchtigkeit???: Hallo Zusammen, ich weiß nichtmehr weiter und verzweifle bei 100 unterschiedlichen Meinungen aus Google. Unser Haus wurde 12.2021 fertig. Ich...
  4. Neubau EFH - vermutlich aufsteigende Feuchtigkeit Garage

    Neubau EFH - vermutlich aufsteigende Feuchtigkeit Garage: Hallo Zusammen, wir sind in 01/2020 in unser neu gebautes EFH eingezogen. Wir haben eine Doppelgarage, die direkt an das Haus angrenzt, gebaut....
  5. Dämmung Kellerdecke und neuer Kellerboden gegen aufsteigende Feuchtigkeit

    Dämmung Kellerdecke und neuer Kellerboden gegen aufsteigende Feuchtigkeit: Hallo liebes Forum, ich saniere gerade ein aus aus den 60er Jahren. Es wird komplett entkernt und von Grund auf neu aufgebaut, da es von oben bis...