Sonderbau oder nicht?

Diskutiere Sonderbau oder nicht? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Forumsteilnehmer Es geht um eine Auslegungsfrage zur LBO NRW, vielleicht kann mir die jemand beantworten: Es geht um eine 5000m2...

  1. #1 fitnessnils, 21.10.2010
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    Hallo liebe Forumsteilnehmer

    Es geht um eine Auslegungsfrage zur LBO NRW, vielleicht kann mir die jemand beantworten: Es geht um eine 5000m2 große (Getränke-)Lagerhalle die seit 30 Jahren steht und wovon jetzt ein Teil umgenutzt werden soll. Der umgenutzte Bereich umfaßt insgesamt 700m² und teilt sich auf in einen 400m² großen Getränke-Verkaufsraum und einen 300m²großen Lagerraum für Tische, Bänke, Theken und Vollgut zum nachfüllen.
    Das Bauamt verlangt ein volles Verfahren, da seiner Meinung nach wohl die Änderung einer baulichen Anlage von über 1600m² vorliegt: §68 Satz 3.
    ES erschließt sich mir nicht wirklich, da die sich Nutzungsänderung auf 700m² bezieht.
    Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall? Oder wo kann man sonst fragen, ich benötige Anregungen für ein Gespräch beim Bauamt.

    Danke schon mal.
    LG Fitnessnils
     
  2. #2 Schwarz, 21.10.2010
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    nun, nutzungsänderungen in dieser größenordnung solltest nicht du bei der bauaufsicht besprechen, sondern dein architekt, den du für das baurechtliche verfahren zur genehmigungsbeantragung sowieso benötigst. (ergänzung: sehe eben, dass du hochbauing. bist - also gehe ich mal von der großen bauvorlage bei dir aus).

    ist es wirklich ein sonderbau (und im moment zweifel ich da nicht dran), dann benötigst du sowieso ein brandschutzkonzept erstellt von einem " staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes" (§58 BauO). dieser sollte im günstigsten fall mit zu den gesprächen, falls architekt oder du nicht ausreichend sattelfest.

    die vorgesehene nutzungsänderung liegt innerhalb eines komplexes der sonderbaueigenschaften aufweist. die sonderbaueigenschaft gilt für alle nutzungseinheiten innerhalb des gesamtgebäudes, also auch für deine wasauchimmerneuenutzung. selbst wenn du eine trennwand hier vorsiehst, und das musst du sowieso, ändert sich daran nichts. wenn das gesamtgebäude eine sonderbaueigenschaft aufweist, dann geht die sonderbaueigenschaft auch auf die anderen ne über.

    würdest du die trennwand durch eine brandwand ersetzen, könnte sich u.u. wenigstens noch die bewertungsgrundlage für die neue nutzung ändern. ggf. von industriebaurichtlinie auf landesbauordnung oder so.

    eine halle von 5000qm (5000 hoch einhalb ergibt immerhin stolze 71m seitenabmessung) ist ja nun schon mal kein kleiner klotz. wo liegt denn dort der nutzungsschwerpunkt. wirklich vollflächige lagerung von getränken? auch wenn sich die art des lagergutes ändert führt das wieder zu entsprechend erforderlichen genehmigungen, da andere gefährdungsbeurteilung unter umständen erforderlich.

    schwarz
     
  3. Terra

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    §68
    (1)
    ...Das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt nicht für die Errichtung und Änderung von
    ...
    ...
    3. baulichen Anlagen und Räumen mit mehr als 1.600 m² Grundfläche; ...
    ...
    ...

    Dort steht doch auch Grundfläche, nicht Nutzfläche.
     
Thema: Sonderbau oder nicht?
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