Habe noch eine zweite Frage zum Verblenden

Diskutiere Habe noch eine zweite Frage zum Verblenden im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe noch eine zweite Frage bezüglich des Verblendens. Bei uns ist die Ostseite des Hauses etwa bis zur Hälfte mit Verblender bedeckt....

  1. #1 knooridje, 21.10.2010
    knooridje

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    Hallo, ich habe noch eine zweite Frage bezüglich des Verblendens. Bei uns ist die Ostseite des Hauses etwa bis zur Hälfte mit Verblender bedeckt. Beim Anschauen haben wir uns gewundert, dass die Maurer exakt bis zur Ecke verblendet haben. Müssten die Steine an den Ecken nicht verzinkt verblendet werden, damit sie besser am Haus halten?
    Tschüss knooridje
     
  2. #2 robtrop, 09.12.2010
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    Technisch gibt es nichts dagegen einzuwenden - optisch ist die Lösung wohl nicht so schön.
    Es ist die günstige Variante, gegen die (wenn in der Baubeshreibung nichts Anderes steht) nichts einzuwenden ist.
    Die Fuge an den Ecken muss natürlich mit einem geeigneten Dichtungsband dauerhaft geschlossen sein.
    Hier erlebe ich oft, dass ungeeignete Dichtstoffe verwendet werden.
     
  3. Yilmaz

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    @robtrop, es ist alles richtig was sie geschrieben haben aber bei den dehnungsfugen geht es nicht um die günstigere variante sondern um einzige technisch richtige variante. Anders darf nicht in der baubeschreibung stehen.
    Mfg.
     
  4. #4 Baufuchs, 09.12.2010
    Baufuchs

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    Mal zum nachlesen. Hier
     
  5. #5 robtrop, 10.12.2010
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    Es ist schon klar, dass auf eine Dehnungsfuge nicht verzichtet werden darf. Die aufwendigere (und von den meisten Bauherren optisch bevorzugte Variante) ist aber die Verzahnung der Außenecke und Anordnung der Fuge an anderer Stelle.
    Mir wird immer von Bauherren gesagt, dass Ihnen die "davorgestellte" Giebelwand nicht gefällt, weil sie wie ein Fertigteil aussieht.
    ·
    @ Yilmaz:
    Die Anordnung der Fuge / Verzahnung der Ecke darf sehrwohl in der Baubeschreibung vereinbart werden.
     
  6. Yilmaz

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    Dann wenn der Kunde akzeptiert das es nicht DIN-Konform ist und auf Gewährleistungsansprüche verzichtet. Sonst haben sie spätestens vor ausführung der Arbeiten eine Bedenkenanmeldung durch Auftragnehmer.
     
  7. #7 robtrop, 10.12.2010
    robtrop

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    Versteh' ich nicht!
    Es geht um eine Vereinbarung, an welcher Position die Fuge (natürlich DIN-konform) angeordnet wird.
    Es gibt doch verschiedene (auch praktisch nicht sichtbare) Varianten, die Fuge unter Beachtung der technischen Regeln auszuführen.
     
  8. #8 Carden. Mark, 10.12.2010
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    Also..

    Die Abstände von vertikalen Dehnungsfugen sind abhängig von:
    • klimatischer Beanspruchung (Temperatur, Feuchte usw.)
    • Art der Baustoffe und der Farbe der Verblendung
    soweit ist es klar.
    Aber...

    Dehnfugenabstände sind nicht genormt. Es gibt nur "Empfehlungen"
    Die Verformungskennwerte sind Tabelle 2 der DIN 1053-1 zu entnehmen.

    Beim Aufmauern sollten weiche/maßhaltige Einlage zum Freihalten der DF von Mörtel einlegen werden die sofort nach dem Mauern entnommen werden.
    Das ist der Nachteil von DF in Reissverschlußprinzip, da hier kaum weiche/maßhaltige Einlage zum Freihalten der DF von Mörtel eingesetzt werden kann.
     
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