Verblendstürze abgebrochen

Diskutiere Verblendstürze abgebrochen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben vor 3 Jahren gebaut und in einem kleinen Anbau mit Flachdach einen Grenadiersturz ohne Übermauerung, Bewehrung o.ä....

  1. msdt

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    Hallo zusammen,

    wir haben vor 3 Jahren gebaut und in einem kleinen Anbau mit Flachdach einen Grenadiersturz ohne Übermauerung, Bewehrung o.ä. über dem Fenster und den beiden Türen
    Die Türstürze sind 85cm breit, der Fenstersturz 150cm (Siehe Foto)
    Im letzten Winter sind alle Verblendstürze runtergekommen und seit dem diskutieren wir mit dem Mauerer, worin die Ursache liegen könnte, wie man es beheben kann und ob es ein Gewährleistungsfall ist oder nicht.

    In den Beschreibungen der Hersteller findet man Hinweise, daß man eine Übermauerung durchführen muß. Der Mauerer erklärte mir, daß das nur für den Fall gilt, daß der Sturz Lasten aufnimmt.

    Tragen sich die gemauerten Stürze eigenständig und gibt es dafür Vorgaben?[​IMG]

    Vielen Dank für die Infos und Hinweise
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Macht er doch auch. Sein eigenes Gewicht ist auch eine Last - so = eine zu grosse.

    Mal hier suchen - die Debatte zu Stürzen, Spannweiten, Ausbildungen usw. hatten wir vor kurzem.
     
  3. #3 RMartin, 22.10.2010
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    Klar, dass ein Mauerwerkssturz 'abbricht' bzw. 'runterkommt' wenn keine Bewehrung oder Überhöhung vorhanden ist.

    Mal in der Ausführungsplanung schauen was hätte verbaut werden sollen.

    Wenn dort anders verzeichnet als gebaut, dann klarer Gewährleistungsfall...

    Wenn jedoch ohne Bewehrung und Überhöhung geplant, dann mal freundlich beim Planer anklopfen... (wobei die ausführende Firma hätte Bedenken anmelden müssen; das weiß schon ein Maurerlehrling im ersten Jahr, dass das nicht funktioniert).
     
  4. msdt

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    Aber wo kann man es nachlesen?

    Hallo,

    vielen Dank ersteinmal für die Antworten und Hinweise.
    Inzwischen habe ich alles nach Stürzen u.a. duchsucht....leider ohne Erfolg.
    Das Maurerunternehmen hat als Geschäftsführer einen erfahrenen Architekten, der mir auch auf deutliche Nachfrage nochmal geschildert hat, daß die hier ausgeführte "stehende Rollschicht" so richtig gebaut wurde und der Hinweis der Übermauerung in der DIN Norm nur für zusätzliche Lasten sei. Das wüßte er sehr genau, da er selber Mitglied im Normenausschuß sei.

    Manchmal scheinen es die einfachsten Dinge in keiner Norm oder Ausführungsplanung berücksichtigt zu sein.

    In unserem Fall hat der Architekt in der Ausführungsplanung keinen speziellen Hinweis angebracht, daß hier eine Bewehrung durchgeführt werden muß. Nach seinem Dafürhalten hätte das der Statiker machen müssen...

    Sollte noch jemand eine Idee haben, wo es beschrieben ist, wie man stehende Rollschichten auszufürhen hat, würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße aus dem hohen Norden
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 25.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann sollte der Kollege vielleicht mal nachlesen, was u.a. zu seinen Aufgaben gehört. Nämlich:
    Die Koordination der fachlich Beteiligten.
    Dazu gehört der Statiker. Wenn er also meint, dass der Statiker da was machen muss, dann muss er dafür sorgen, dass er macht und es dann dem BU mitteilen.

    Nochmal - auch Eigengewicht gehört zu den Lasten.

    http://uploader.wuerzburg.de/bbz2/fst_03/boegen/scheitb.htm
     
Thema: Verblendstürze abgebrochen
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