Sicherheitseinbehalt bei "Teilvertrag"

Diskutiere Sicherheitseinbehalt bei "Teilvertrag" im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, folgende Situation: Für Heizung/Sani/Elektro wurde ein Gesamtvertrag gemacht. Eine Summe. Nun schickt der AN eine Rechnung über...

  1. #1 Tristan, 23.10.2010
    Tristan

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    Guten Abend,

    folgende Situation: Für Heizung/Sani/Elektro wurde ein Gesamtvertrag gemacht. Eine Summe.
    Nun schickt der AN eine Rechnung über einen Einzelauftrag Elektro und will dafür auch einen Sicherheitseinbehalt.
    Ist es rechtens, das der AN einen Gesamtvertrag aufspaltet in einen Vertrag für Elektro und einen für den Rest mit jeweils fiktiver Auftragssumme??

    Danke!

    Gruß,
    Tristan
     
  2. #2 wasweissich, 23.10.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also das mit dem sicherheitseinbehalt läuft , wenn überhaupt , andersherum .....:bef1021:
     
  3. #3 Tristan, 23.10.2010
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    Wie meinen Sie das?
     
  4. #4 wasweissich, 23.10.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

  5. #5 Tristan, 23.10.2010
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    Danke, guter Link. Jetzt wird mir die Thematik erst klarer.
    Wenn man Zweifel an der Integrität des Unternehmers hat, ist der Einbehalt sinnvoll. Abe auch eine blöde Geschäfts/vetrauensgrundlage. Naja.
    Auf jeden Fall ist mein Geld erstmal weg, wenn ich jetzt zahle. Und dazu noch für einen Auftrag, den es so gar nicht gibt...
    Das ist eigentlich mein Hauptproblem: der Gesamtauftrag ist in vielen Teilen (sanitär, Heizung) mangelhaft, dafür möchte ich insgesamt keinen Cent mehr zahlen, zumal Folgeprobleme (siehe Beitrag Sanitär) schon da sind und der Betrieb bereits einige Tausend Euro mehr erhalten hat, als vereinbart, dank Kostenkontrolle durch Architekt...
     
  6. H.PF

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    Ich frage mich wieso du überhaupt noch etwas zahlen solltest. Du hast doch so wie es aussieht für ein Komplettpaket schon mehr bezahlt als du bekommen hast...
     
  7. #7 Baufuchs, 24.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier fordert der AN unberechtigt eine Sicherheitsleistung (nicht Sicherheitseinbehalt).

    Guckst Du dazu hier BGB § 648a

    Nach Nr. 6 (2) gelten die Regelungen zur Sicherheitsleistung nicht beim Bau eines EFH.
     
  8. #8 Tristan, 25.10.2010
    Tristan

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    Danke für alle Hinweise. Hat mir sehr geholfen!
    Gruß,
    Tristan
     
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