Stahlträger, brandschutzmäßige Verkleidung notwendig ! ?

Diskutiere Stahlträger, brandschutzmäßige Verkleidung notwendig ! ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Zweifamilienhaus Statisch tragender Stahlträger innerhalb einer der 2 Wohnungen. Muss ich den von innen brandschutzmäßig verkleiden, oder...

  1. #1 Günstigbauer, 05.10.2004
    Günstigbauer

    Günstigbauer Gast

    Zweifamilienhaus

    Statisch tragender Stahlträger innerhalb einer der 2 Wohnungen.

    Muss ich den von innen brandschutzmäßig verkleiden, oder reicht es aus, den mit Wolle auszustopfen und mit Rigips zu verkleiden. Falls Brandschutz: F30, F60 oder F90 ! ?

    Gleiches Haus.

    Statisch tragender Holzpfosten im Dachgeschoss, steht unverkleidet "mitten im Raum".

    Muss ich den womöglich auch brandschutztechnisch verkleiden Eigentlich Schwachsinn, weil was nützt es, wenn der Träger stehen bleibt, aber der ganze Dachstuhl abfackelt, oder?) ? Wenn ja: F30, F60 oder F90 ! ?
     
  2. #2 bauhexe, 05.10.2004
    bauhexe

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    Da stellen sich mehrere Fragen:
    ... Gebäude geringer Höhe?
    Bundesland?
    2 Rettungswege, wie zugänglich?
     
  3. #3 Günstigbauer, 05.10.2004
    Günstigbauer

    Günstigbauer Gast

    Gebäude geringer Höhe

    NRW

    2 Rettungswege "normal" zugänglich, Feuerwehr kann direkt Leiter an das Haus stellen
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und die Wohnungen geschoßweise getrennt?

    Oder im Dachgeschoss Räume zu beiden Wohnungen?

    z.B.: UG = Keller für alle
    EG = 1 Wohnung
    OG = 1 Wohnung
    DG = gehört noch zu Wohnung OG mit Innentreppe
    Treppenhaus UG-EG-OG

    Oder?
     
  5. #5 Günstigbauer, 05.10.2004
    Günstigbauer

    Günstigbauer Gast

    Fast wie Du vermutet hast PeMu.

    KG: Teils Keller für alle, teilweise Alleinraum für EG-Wohnung mit Verbindungstreppe KG-EG. Erschließung KG zusätzlich von außen für andere Wohnung mittels Außentreppe.

    EG: Wohnung 1

    OG+DG: Wohnung 2, mit Verbindungstreppe innerhalb Wohnung. Wohnung 2 über Außentreppe/"Laubengang" erschlossen.

    Innen gibt´s also kein Treppenhaus.
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    -> das tendiert zu

    feuerhemmend (F-30 B) in UG, EG und OG,

    und

    F 0 im DG.


    Damit sind die Trägerchen "brandzuschützen".

    Und so schnell ist Brandschutz kein Schwachsinn -> alle "Mindest-Maßnahmen" dienen dem Ziel: Mensch hat hohe Chance lebend herauszukommen.

    So nebenbei:
    Umbau in Eigenregie mit "fachkundigem" Unternehmer, der ja weiß wies geht? Bauantrag, Planverfasser, Architekt an Board?
    Wohl nicht :think
     
  7. #7 Günstigbauer, 06.10.2004
    Günstigbauer

    Günstigbauer Gast

    "F 0" im DG ! ?

    Also muss der Holzpfosten nicht "brandgeschützt" werden, oder hat sich bei Dir ein Tipfehler eingeschlichen?
     
  8. #8 PeMu, 06.10.2004
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2004
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    Nachdenken kostet extra.
    In der Regel werden bei Wohnhäusern geringer Höhe keine Anforderungen an die Bauteile im DG gestellt -> F0.

    Und dann kommt das germanische Aber: z.B. wenn Räume zu mehreren Wohnungen gehören, Brandwand durch die konstruktion im DG gehalten wird. Lage des Gebietes ;)


    ---> Das ist ein Hinweis. Es kann keine bautechnische Beratung, Betreuung usw. des konkreten Objekts, der gegebenen Umstände ersetzen.

    Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich gehe davon aus, dass hier kein online-Planungsforum erwartet wird. :lock
     
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