Baustrom und Bauwasser doppelt berechnet?

Diskutiere Baustrom und Bauwasser doppelt berechnet? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Abrissbirne: Was willst du mit dem Strom, Wasser, etc.? Beabsichtigst Du jetzt einen Preisnachlass von Deinem GÜ zu kriegen? Da hast Du Dich...

  1. #21 RMartin, 26.10.2010
    RMartin

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    Was willst du mit dem Strom, Wasser, etc.? Beabsichtigst Du jetzt einen Preisnachlass von Deinem GÜ zu kriegen?
    Da hast Du Dich geschnitten... Ihr habt einen Preis vertraglich vereinbart und gut ist.

    Er beschädigt ausserdem doch Dein Vermögen nicht. Wodurch denn? Du stellst ihm Strom Wasser, etc. Das hat er in seiner Kalkulation einst berücksichtigt. Wenn Du es ihm nicht stellen würdest, wär sein Preis paar € teurer gewesen.... ist doch logisch!

    Das mit dem Strom und Wasser ist doch 'rechte Tasche - linke Tasche'.

    Anderer Fall wäre wenn Du es ihm nach Vertragsabschluss zugestehen würdest; dann könnte man da paar € für verlangen, aber doch nicht so.

    Und die Angebote, die der GÜ von seinen Subs hat sind so kalkuliert, dass die Subs Strom und Wasser zahlen. Die Subs machen höhere EPs, da am Ende für Strom und Wasser was abgezogen wird.
    Hätte er Ihnen kommuniziert, dass Strom und Wasser umsonst sind, wären die Preise der Subs entspr. billiger.
    Die Endsumme bleibt die gleiche - einfachste Mathematik und Logik.
     
  2. #22 Abrissbirne, 26.10.2010
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    Ich sehe hier nur 1 Tasche, die des GU die sich mit ca 1200€ füllt und das auch noch unberechtigt denn die Kosten die er berechnet entstehen ja mir und nicht ihm.

    Wie auch immer, ich halte es pers. für eine Schweinerei und werde die Sache prüfen lassen.

    Jeder der eine Leistung erbringt, soll bitte unbedingt dafür entlohnt werden und das auch pünktlich! Nur derjenige der sich windet wie ein Aal und sich durch nicht entstandene Kosten bereichert, sollte nicht entlohnt sondern enttrohnt werden.

    Vielen Dank für Eure Meinungen und Einschätzungen!
    **und das ist nicht ironisch gemeint!**
     
  3. lulu66

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    Wie du meinst. Ich wünsche ich dir weiterhin viel Spass mit deinem Vertragspartner im Zusammenhang mit Stichwörtern Baufortschritt, Ausführungsart und -qualität, Flexibilität in Bezug auf kurzfristige Änderungen sowie Aufpreispolitik und nicht zuletzt Fertigstellungstermin und Verhalten bei Mängeln und Gewährleistungsgesprächen.

    Und den wirst du haben, glaub mir.
     
  4. #24 Abrissbirne, 26.10.2010
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    ich befinde mich bereits in der Phase wo ein Gericht sich der Mangelhaftigkeit des zu 80% fertiggestellten Gebäudes annehmen muss, da der **Aal** die Mängel bestreitet.

    Wir würden seit ca. 1 Jahr in unserem Haus wohnen......

    und glaub mir, über diese 1200 €, meiner Meinung nach unberechtigt, lachen selbst wir an dieser Stelle......

    Nur ist es für mich eine Freude, wenn ich noch so kleine Dinge finde, mit denen ich dem Aal das Fell über die Ohren ziehen kann......

    An dieser Stelle möchte ich mich allgemein nochmals bei diesem Forum und den Experten bedanken! Die Informationen und Hilfestellungen in allen Bereichen ist einfach Klasse und äußerst hilfreich!

    mal abwarten was der gerichtlich bestellte SV demnächst feststellt /bestätigt, bis dahin bleibt das Motto:

    Was störts ´ne deutsche Eiche wenn die Sau sich dran kratzt.....
     
  5. lulu66

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    Ich habe eben deine Threads nachgelesen, warum muss man sich solche Infos selbst suchen?
    Du schreibst im Präsens, also geht man davon aus, dass der Bau in vollem Gange ist, dementsprechend wird auch die Frage bewertet und beantwortet.
     
  6. #26 Abrissbirne, 26.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2010
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    willst Du etwas richtig gemacht haben, mach es selbst....

    SV´s, Gutachter ect. die zur Feststellung von Mängeln bereits mitgewirkt haben, werden /wurden als parteilich abgetan und die Mangelhaftigkeit weiterhin bestritten.

    Den externen Sachverstand den man sich kauft und sorgfältig aussucht, entpuppt sich mitunter als genauso eine Pfeife wie der Hausbauunternehmer und schon hat man das Problem das man wieder allein da steht.

    Nun ging der Hausbau so schnell (Bauherr freut sich und hat keine Ahnung), macht aber reichlich Foto´s von dem Geschehen auf dem Bau.
    Vergleicht und liest in diesem netten Forum und auf anderen Seiten den Zustand seines Hausbau´s und die Verwendung der Produkte und stellt fest das gemurkst wird. Spricht den Bauleiter und Bauunternehmer an und stellt Fragen, trifft Anordnungen den Murks zu beseitigen.
    Nix passiert, es wird weiter gemurkst.

    Kurzum egal was macht und auf wen man sich verläßt, meist (und leider in unserem Fall sehr deutlich und oft) wird man verlassen.

    Was bleibt einem da übrig als sich selbst zu kümmern und Experten zu befragen, um die Werthaftigkeit über Anwalts Hilfe abzufordern?

    Bauamt= Pfeifen
    GU=Pfeife
    SV´s=Pfeife
    Prüfstatiker=Pfeife
    Bauunternehmen=Pfeifen
    Bauherr zu Baubeginn auch ´ne Pfeife (aber aus Unwissenheit)

    Wir werden sehen was dabei herauskommt und wenn es irgendwann zum Abschluß kommen sollte, steht die Homepage mit den Erfahrungen.
     
  7. sepp

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    na ja, vielleicht wirds ja noch was.
     
  8. #28 Abrissbirne, 26.10.2010
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    ohne zu wissen was anwaltlich gelaufen ist, ne gewagte Aussage... unqualifiziert obendrein, aber hinzunehmen wegen freier Meinungsäußerung.......
     
  9. #29 Karlheinz, 26.10.2010
    Karlheinz

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    Ja, echt total gewagt - wo der sich doch mit § 263 und § 826 so gut auskennt :respekt - hat Sepp ja echt Glück gehabt, dass Du Dich auch so gut auskennst und seine unqualifizierte Meinungsäußerung hinnimmst! :bounce:
     
  10. Lukas

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    Moment mal!

    So ist das eben, bei angelesenem gefährlichem Halbwissen.
    Überall Feinde! Besonders die, die nicht das sagen, was gewünscht ist.

    Wieder ein Beispiel fürs Lehrbuch.

    Gruß und Dank

    Lukas
     
  11. #31 Abrissbirne, 27.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 27.10.2010
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    Nur sind die Mängel erst durch das gefährliche Halbwissen aufgefallen.
    Ein sv wurde zur Prüfung bestellt und bestätigte die mängel.
    Arbeitete mit dem eingeschaltetem Ra zusammen und beantragte ein Beweissicherungsverfahren. Dank der so tollen Rechtsprechung wurde dieses jedoch durch eine zahlungsklage ausgesetzt. Nun gehen die Spielchen mit es gibt keine mängel los. Das dauert halt.....
    Also, mit eurem gefährlichem Halbwissen steht es nicht anders als mit meinem, nur halt auf anderem Gebiet. ...

    Gute Nacht und danke an die beratenden.
     
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