Muss ich folgende Rechnung nach Pleite vom Bauträger bezahlen?

Diskutiere Muss ich folgende Rechnung nach Pleite vom Bauträger bezahlen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage. Unser Bauträger hat sich vor 5 Monaten verabschiedet bzw. wurde von meinem Architekten gekündigt....

  1. #1 KeinBauprofi, 25.10.2010
    KeinBauprofi

    KeinBauprofi

    Dabei seit:
    10.10.2009
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    München
    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage. Unser Bauträger hat sich vor 5 Monaten verabschiedet bzw. wurde von meinem Architekten gekündigt. Ich habe von der Firma nichts mehr gehört und gehe davon aus, dass diese Firma mittlerweile in Konkurs ist.
    Der Bauträger hat mit einem Vermessungsbüro einen Vertrag für die Vermussung des Grundstücks geschlossen. Diese wurde vom Bauträger nicht bezahlt und jetzt fordert das Vermessungsbüro das Geld von uns ein.

    Ist das rechtens das wir jetzt dafür gerade stehen müssen wenn der Bauträger nicht bezahlt bzw. Pleite gegangen ist?
    Mit dem Bauträger haben wir schon genug Geld verloren...

    Vielen Dank für die Info!
     
  2. #2 Olaf (†), 25.10.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Netter...

    Versuch. Also nein - es sei denn, der Vermesser hat Unterlagen die Ihr braucht - die muss er auch nicht rausrücken.

    sag mal, Du bist selbständig und solltest dann kaufmännischens Grundwissen haben - Deine Frage irretiert.
     
  3. #3 HolzhausWolli, 25.10.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Tatsächlich Bauträger? Oder doch Bauunternehmung ?

    Ich frage nach, weil offenbar noch ein eigener Architekt vorhanden ist, der eine Kündigung aussprach.
     
  4. #4 KeinBauprofi, 25.10.2010
    KeinBauprofi

    KeinBauprofi

    Dabei seit:
    10.10.2009
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    München
    Hallo und danke für die schnellen Antworten!

    Ich habe mich da ein wenig ungenau ausgedrückt!

    1. War ein Bauunternehmen und kein Bauträger


    Es war so: Architekt erteilt Auftrag an Vermessungsbüro und die Rechnung sollte zwischen Bauherren und Bauunternehmer aufgeteilt werden.

    Wir haben unsere Forderung bezahlt aber Bauunternehmer nicht. Jetzt sollen wir die gesamte Summe bezahlen da sich der Bauunternehmer nicht mehr meldet bzw. wahrscheinlich Konkurs angemeldet hat..
     
  5. #5 Olaf (†), 25.10.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Nee...

    nicht wirklich. Die Welt wäre wesentlich harmonischer, wenn jeder in der Lage und Willens wäre, mal einen Sachverhalt vollständig und inhaltlich richtig wieder zu geben.
    Was Du jetzt "rüberwachsen" lässt, ist doch was völlig anderes als in #1!:mauer

    DEIN Architekt (hat wohl Vollmacht, da er auch dem BU gekündigt hat - oder ist das auch ganz anders?) hat einen Auftrag erteilt, damit ist die ganze Verbindlichkeit Deine. Wie der BU und Du Euch im Innenverhältnis geeinigt habt, kann dem Vermesser absolut Bohne sein. Du bist der AG, also kriegt er von Dir das ganze Geld.
     
  6. #6 KeinBauprofi, 25.10.2010
    KeinBauprofi

    KeinBauprofi

    Dabei seit:
    10.10.2009
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    München
    ich hab das schon befürchtet, dass wir das auch wieder bezahlen dürfen bzw. müssen:(

    Jedenfalls Danke für die Antworten..
     
  7. #7 HolzhausWolli, 25.10.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Bezahl mal den Vermesser, damit der Ruhe gibt. Außerdem bist Du ja der Nutznieser der Vermessungsleistung....und die Welt kann es auch nicht sein. :D

    Aber..

    @ Olaf: Wäre es nicht noch wichtig zu wissen, warum der Vermesser 50% der Rechnung an den BU statt 100% an seinen AG (Archi/Bauherr) geschickt hat, wenn es ihm doch egal sein kann wie die sich im Innenverhältnis einigen?

    Gibts gar noch schriftliche Bestellungen oder Auftragsbestätigungen aus denen die wahren AG´s und deren Anteile hervorgehen?

    Mein Vermesser ist allerdings auch auf Zuruf meines Architekten gekommen ohne daß ich ihn schriftlich beauftragt oder er mir das irgendwie bestätigt hätte. Scheint bei privaten Bauherren auch nicht unbedingt die Regel zu sein.
     
  8. #8 Olaf (†), 25.10.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Nö,...

    der AG kann doch durchaus Weisungen geben, wo das Geld realisiert werden soll. Das ändert aber nix dran, dass er der Kostenschuldner bleibt. Ist durchaus auch woanders üblich. Notar, Gericht... und wenn bei dem einen nix zu holen ist hält man sich an den Auslöser des Vorgangs.
     
  9. #9 HolzhausWolli, 25.10.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Ergänzung: ..... der dann aber erstmal in Internetforen recherchiert, ob er überhaupt zahlen muß. :biggthumpup:

    Aber schon klar....sollte eigentlich auch logisch sein. Und der TE ist ja auch einsichtig und willens. :D
     
Thema: Muss ich folgende Rechnung nach Pleite vom Bauträger bezahlen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauträger zahlt rechnungen nicht

Die Seite wird geladen...

Muss ich folgende Rechnung nach Pleite vom Bauträger bezahlen? - Ähnliche Themen

  1. Wie folgende Betonpolster in "L"-Form herstellen?

    Wie folgende Betonpolster in "L"-Form herstellen?: Hallo zusammen. Wie stelle ich in der Praxis die Betonpolster her, die auf der Zeichnung gefordert werden? Würde mich über Lösungsvorschläge...
  2. Schallschutz bei Wohnungstrennwänden - was taugen folgende Werte?

    Schallschutz bei Wohnungstrennwänden - was taugen folgende Werte?: Hallo zusammen, ich bin absoluter Laie bezüglich Bauphysik und bräuchte eine Meinung zum Thema Schallschutz. ich habe mir kürzlich eine Wohnung...
  3. Ein Haus gekauft mit folgendem Problem " Muffiger alter Geruch aus dem Fußboden"

    Ein Haus gekauft mit folgendem Problem " Muffiger alter Geruch aus dem Fußboden": Guten Tag, ich bin neu hier und habe zu meinem folgendem Problem noch nichts passendes bzw. in den Foren erklärendes gefunden. Vorab: das Haus...
  4. Grunderwerbssteuer bei folgender Konstellation

    Grunderwerbssteuer bei folgender Konstellation: Hallo Zusammen, wir sind dabei ein Grundstück zu kaufen. Es handelt sich um ein Bauerwartungsland. Der Stadtrat war Vorort und hat auch...
  5. Kennt jemand folgendes Zaunelement oder Ähnliches

    Kennt jemand folgendes Zaunelement oder Ähnliches: Hallo zusammen, ich habe folgendes Zaunelement gesehen, nur ist der Verkäufer höchst unzuverlässig. Seit Oktober!!! vertröstet er mich Woche um...