Architekt lässt sich Zeit

Diskutiere Architekt lässt sich Zeit im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich bin neu hier und auch sehr unerfahren was die Thematik angeht. In unserem Umfeld gibt es auch niemanden der Gebaut hat oder...

  1. TanCan

    TanCan Gast

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und auch sehr unerfahren was die Thematik angeht. In unserem Umfeld gibt es auch niemanden der Gebaut hat oder ähnliches. Wir haben uns ein Reihenmittelhaus gekauft und wollen eine Gaube und einen anbau machen lassen

    Nun zum Problem:Unser Architekt sagt uns seit ca 2 Wochen ( Vertrag mit ihm unterzeichnet am 11.9) das er den Antrag abgeben möchte und immer kommt ihm angeblich was dazwischen..mal ist sein kopierer defekt..dann ist ihm aufgefallen das er was falsch berechnet hat und ich sollte doch froh sein das es ihm aufgefallen ist weil wir sonst gleich eine Ablehnung vom Amt bekommen hätten (muss ich mich nun bei ihm bedanken?) Dann erzählt er ständig er möchte die Unterlagen persönlich abgeben und die Sachbearbeiterin war im Urlaub...aktuell wollte er den letzten Montag alles abgeben und wie gesagt da war sein Drucker kaputt. Nun meinte er nach einer heftigen Diskussion dass er die Unterlagen morgen abgeben wird (ich glaube ihm nicht mehr) Dann meinte er ich müsste (was ich auch gemacht habe) in dem Wohngebiet nach ähnlichen vorhaben ausschau zu halten und die Adressen gleich ihm zu melden, damit er diese dem Bauamt für eine schnellere Bearbeitung mitgeben kann

    Gibt es eine ungefähre frist an die er sich halten muss? Wie komme ich aus dem Vertrag raus wenn er auch morgen den Antrag nicht abgibt. Was sind triftige Kündigungsgründe? Er drohte mir eine hohe Rechnung zu machen...dabei hat er mündlich mir vor Zeugen versichert für alles also zum abgeben der Baugenehmigung 500 Euro pauschal zu nehmen...unterschrieben haben wir vorab einen "normalen" Vertrag ...jetzt bitte keine kommentare zu dieser Dummheit...wie gesagt ich bin ganz neu in dieser Thematik und zu naiv an die Sache rangetreten.
    Kann mir bitte jemand Auskunft geben wie ich hier vorgehen kann...fühle mich voll in seiner Hand und kann mich nicht wehren.
    Alles verzögert sich nun und der Winter naht..ich weiß noch nicht mal wie lange es dauert eine genehmigung zu bekommen wenn er endlich die Sachen abgegeben hat
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    und das soll bis zur vergabereife mal eben so nebenbei
    geplant werden?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das hängt in H sehr von der Sachbearbeitung ab. Wenn es eine Bearbeiterin ist, sind da einige nur Teilzeitkräfte, werden aber eingesetzt, als arbeiteten sie Vollzeit.
    Wenn (da steht ja was von Nachbarbebauung als "Vorbild") dann noch eine Ausnahme/Befreiung erforderlich ist, wäre es kein Wunder, wenn die Baugenehmigung so kurz nach dem 3. Advent käme :cry
     
  4. TanCan

    TanCan Gast

    die Zeichnungen hat er fertig..die Nachbarn haben unterschrieben...ich vbersteh nun deine Frage nicht...hier soll nichts nebenbei geplant werden. Ich komme auch nicht dahinter warum er es nicht abgibt
     
  5. TanCan

    TanCan Gast

    Vielen Dank für ihre Antwort..zumindestens weiß ich nun in etwa woran ich bin. Muss ich die Frist schriftlich setzen und was ist angemessen ihrer Meinugn nach z.B. 1 Woche?
     
  6. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.896
    Zustimmungen:
    955
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Hallo TanCan,
    wenn sie ein guten Architekten in Raum H brauchen kann ich Ihnen Ihn hier empfehlen.:winken
     
  7. #7 Manfred Abt, 26.10.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    es gibt einen schönen Begriff: "Planungsruhe". Wäre manchem BV sehr zuträglich. Ich find das hier nicht so dramatisch.
     
  8. TanCan

    TanCan Gast

    Von dramatik ist hier keine rede..ich versuche für mich zu klären was für rechte und Möglichkeiten ich habe. Ich habe nun nicht meine ganze dramatik erzählt...das wir schon seit August an der Sache dran sind aber nun am 11.9 mit ihm alles abgemacht haben...die ganze Planung is nun durcheinander und ich will retten was zu retten ist.
    So nun zur Planungsruhe...wie oben schon beschrieben bin ich neu in der Thematik...was muss ich unter diesem Begriff verstehen. Ich frag nun dumm...den dumme fragen gibst ja bekannlich nicht sonder nur ......:)

    So nun wieder an alle die mir helfen können...noch eine dumme Frage...wann kann er mir eine Rechnung stellen. Meinem Mann hat er gesagt das er sobald er den Antrag abgegeben hat einen teil bezahlt haben will.
    @Yilmaz...na das ist ein guter Tipp:) wenn ich hier aus dem schlammasel heil rauskomme
     
  9. #9 Schwarz, 27.10.2010
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    :yikes

    bis heute eben mal so was um die zwei monate.

    das sind ja fast gar keine zeiten. natürlich ist so etwas in dem zeitraum locker darstellbar, zu vielen dingen hat kollege dühlmeyer ja das richtige geschrieben, aber für mich klingt es eher so, als wäre der planer entweder jemand, der es nur nebenbei macht (die brauchen immer mal etwas länger) oder nach "one-man-show"; die sind manchmal einfach etwas überlastet und geben das nur ungern zu.

    zu solch unverschämt "hohen" honoraren sag ich dann mal lieber nichts.

    schwarz
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Formal ist es so, dass er Anspruch auf das Honorar hat, wenn er seine Leistung erbracht hat.
    In Ihrem Fall wäre das eine genehmigungsfähige Planung.
    Genehmigungsfähige Planung heisst nicht, dass die Genehmigung vorliegt, sondern im Prinzip, das der Bauantrag eingereicht ist.

    Nun lese ich den Teil mit
    so, als handele es sich entweder um ein Gebiet ohne Bebauungsplan oder als sei eine Befreiung von Vorgaben eines Bebauungsplans erforderlich.
    Da anscheinend die grundsätzliche Klärung nicht vorab erfolgt ist, hängt die Genehmigung nicht unwesentlich von der Einschätzung des Bauamts ab, die immer in solchen Fällen nicht frei von persönlichen Meinungen sein kann und somit auch die Genehmigung nicht als gesichert gelten kann.

    Ausserdem wäre zu prüfen, welche Leistungen aus dem Leistungskatalog der HOAI (und des Vertrags) der Kollege wirklich abgearbeitet hat.

    Lassen Sie ihn doch erstmal die Rechnung schreiben und Ihnen geben, dann sehen Sie weiter.
     
  11. #11 Manfred Abt, 27.10.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Na ja, ...

    Formal richtig, soweit nicht individualvertraglich anders geregelt. Wir kennen den Vertrag aber nicht, wissen nur von einem "normalen" Vertrag.
    Auch hier kennen wir den Vertrag nicht, geh ich mal wirklich formal in die HOAI 2009 und unterstelle bei "normalem" Vertrag eine Vollbeauftragung incl. Leistungsphase 9, dann gilt:
    • Honorar wird gem. HOAI fällig bei "vertragsgemäßer Erbringung aller Leistungen", also nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Baufirma!!!!
    • Abschlagszahlungen können - vorbehaltlich genauerer Vereinbarungen - in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen gefordert werden. Gut, fordern kann ich viel, aber gibt es auch eine Zahlungsverpflichtung für den AG? Sch... Verordnungsgeber!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Manfred - da oben steht was von 500 €. Das ist schon für eine Beauftragung bis LP 4 ggf. was für die Kammer.
    Wenn er aber beweisbar LP 1-9 mit einem Honorar"angebot" von 500 € ergaunert haben sollten (was anderes fiele mir dazu nicht ein), dann dürfte es für ihn sowohl im Hinblick auf den Bestand des Vertrages wie auch auf den Erhalt seiner Kammermitgliedschafft spannend werden - sag ich jetzt mal.
     
  13. #13 Manfred Abt, 27.10.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    kann halt alles oder nichts bedeuten, einzig das Wörtchen "also" könnte darauf hinweisen, dass nur bis Baugenehmigung beauftragt ist.
    • zu den 500 Euro sag ich nix, erübrigt sich doch sowieso, wenn man nach formalem Anspruch auf Zeitpunkt der Rechnungslegung fragt. Dann kann auch formal nach HOAI oder HOAI+BGB abgerechnet werden.
     
  14. CanTan

    CanTan

    Dabei seit:
    09.11.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Hannover
    Hallo zusammen,
    entschuldigen sie das ich auf ihre hilfreichen Beiträge nicht antworten konnte.

    Also ich habe vor mir einen Vertrag vor mir wo unter anderem unter §3 steht: Für die Erstellung der Genehmigungsplanung (6% des Gesamthonorares nach HOAI) ist ein Pauschalhonorar in Höhe von 500 Euro zzgl. Nebenkosten. (Inhalt des Vertrages §1 bis §13) Ich habe ihm gesagt das ich nur eine Genehmigungsfähigen Bauantrag von ihm möchte und nicht wie drin stand ..irgendwelche Ausschreibungen. Daraufhin hat er auf die letzte Seite einen handschriftlichen Vermerk gemacht *Vorerst wird nur die Genehmigungsplanung beauftragt. ...unterzeichnet haben wir am 11.9

    Heute kam nun ein Brief vom Bauamt das unsere Unterlagen die unser Architekt am 27.10 endlich nach einem hin und her eingereicht hat nicht vollständig wären und wir eine "letzte frist bis zum 6.12 bekommen haben..sollten dann die Unterlagen immer noch nicht komplett sein wird der ANtrag abgeleht:motz

    Ich weiß nun wirklich nicht mehr weiter. Wir kommen mit dem Bau nicht weiter und was ist wenn der ARchitekt nun wirklich keine Ahnung hat und wir eine ablehnung bekommen...was für kosten kommen auf mich zu und muss ich dann einen neuen ANtrag stellen und kann ich den Architekten dafür haftend machen? Ich schätze den nun so ein das er sich bis zum 6.12 Zeit lässt...somit verliere ich wieder einen Monat und muss meine doppelte "Miete" weiter zahlen...wer weiß wann dann auch der Antrag bearbeitet wird. Ich könnt echt heulen wirklich
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vorweg - das ist ein Formschreiben. Das mit der Ablehnung steht da immer drin.
    Da müsste aber auch genau aufgeführt sein, welche Unterlagen nachzureichen sind.
    Da gibts dann 3 Möglichkeiten:
    1) Formalien (H kann da überpinselig sein) wie Statistikbogen oder irgendein Eigentumsnachweis oder oder.
    2) Kann-Unterlagen. Es gibt in vielen Verfahren Unterlagen, die man normal nicht einreichen muss, die ein sehr Paragraphen-liebender Sachbearbeiter dann unter Bezug auf irgendwelche Urteile o.ä. anfordert
    3) Wirklich (und eigentlich selbstverständlich) nötige Unterlagen.

    1) und 2) wären durchaus nachsehbar, 3) in keinem Fall.
    Was genau wird denn nachverlangt??
     
  16. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    also mich würde mal interessieren, wie der kollege zu einem pauschalhonorar
    für eine genehmigungsplanung, in höhe von 500€ kommt.

    war der volltrunken, oder arbeitet nur zum zeitvertreib?
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Macht bei HZ III Mindestsatz ohne Nebenkosten und Zuschlge für Umbau o.ä. Nettobaukosten (anrechenbare Kosten) von 59.175€.
    Ob das passt??

    @ CanTan: Umbau, Neubau, Anbau, Nutzungsänderung???
     
  18. CanTan

    CanTan

    Dabei seit:
    09.11.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Hannover
    Es geht un einen Um- und Erweiterungsbau einen RMH: - die Errichtung einer durchgehenden ca.4,50 m breiten Gaube auf der Ostseite des Daches
    - die Erweiterung des vor dem Eingang errichteten Schuppengebäudes zu einem Eingangsgebäude mit WC und Arbeits-/Büroraum mit ca. 15,00 m² Nutzfläche.
    Das RMH ist in einem Gebiet wo es keinen Bebauungsplan gibt oder wie das auch heißt.
    Hier die fehlenden Unterlagen nach dem Bauamt...nur komisch find ich es schon da ist einiges dabei wo ich weiß, dass unser Architekt diese hatte
    1. Bauantragsvordruck mit Orginalunterschrift des Entwurfsverfassers
    2. Abstandsflächenplan mit Bemaßungen und Angabe der Trauf und Geländehöhen in den Ansichten
    3. Grenzabstand richtung Osten wird nicht eingehalten. Benötigt wird die Zustimmung der Betroffenen Eigentümer (das haben wir eingeholt und unser Architekt hat es in den Unterlagen gehabt?)
    4. Erklärung des Aufstellers bautechnischer Nachweise (Standsicherheit/Wärmeschutz/Schallschutz) mit orginaler Unterschrift des Sachverständigen
    5. Baubeschreibung
    6. Die Gaube ist kein untergeordnetes Gebäudeteil (?) und hält den erforderlichen Grenzabstand in Richtung NO u. SÜ nicht ein..Befreiungsantrag soll erstellt werden (unser Architekt meinte vor Abgabe das er dies beigefügt hatte)
    7. Berechnung der Wohnflächen
    8. Angabe des Rohbau u. Herstellungswertes
    9. Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind
    10. Erhebungsbogen für Baugenehmigung
     
  19. #19 Manfred Abt, 09.11.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    ääh, gibts auch ne Positivliste, d.h. was wurde denn überhaupt eingereicht?

    Du hast doch bestimmt eine Kopie davon für deine Akten.
     
  20. CanTan

    CanTan

    Dabei seit:
    09.11.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Hannover
    ich wollte die Unterlagen als Kopie aber die hat er mir nicht gegeben...er meinte wenn alles durch ist bekomme ich die?

    Ich weiß ja auch nicht warum er als Architekt nicht alles erforderliche eingereicht hat...ist das den normal? Was kommt nun auf mich zu? Ich habe den Herrn angerufen und warte den ganzen Tag vergeblich auf seinen RÜ
     
Thema: Architekt lässt sich Zeit
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Architekt lässt sich sehr viel zeit

Die Seite wird geladen...

Architekt lässt sich Zeit - Ähnliche Themen

  1. Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart

    Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart: Hallo zusammen Wir suchen für einen kleineren Innenausbau in Böblingen einen Architekten im der Ecke Süd Stuttgart/Böblingen. Wenn hier jemand...
  2. Kosten Architekt Ausschreibung

    Kosten Architekt Ausschreibung: Liebes Forum, wir haben mit unserem Architekten unseren Hof saniert. Es gab dabei einigen Baupfusch, der aber halbwegs glimpflich abgewickelt...
  3. Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?

    Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?: Liebe Forums-Gemeinde, wir möchten gerne ein Einfamilienhaus sanieren/modernisieren lassen (insb. Grundriss ändern, energetische Verbesserung,...
  4. Bleibt mehr vom Brutto als Architekt über die Architektenkammer?

    Bleibt mehr vom Brutto als Architekt über die Architektenkammer?: Hallo, ich weiß ehrlich nicht gesagt, ob meine Frage hier reingehört. Ich überlege zur Zeit ob ich mich über das Versorgungswerk der...
  5. Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt

    Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt: Hallo zusammen, wir bauen ein EFH mit einem freien Architekten. Dieser ist für LP1-LP8 beauftragt. Wir haben nun festgestellt, dass laut...