Architekt lässt sich Zeit

Diskutiere Architekt lässt sich Zeit im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; also mich würde mal interessieren, wie der kollege zu einem pauschalhonorar für eine genehmigungsplanung, in höhe von 500€ kommt. war der...

  1. CanTan

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    versteh ich leider nicht ganz
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    :wow :wow
    Was hat der abgegeben? Ein Anschreiben mit einer Zeichnung?
    Heidemarie, die Waldfee - das ist heftig.
    An sich kriegt man sowas selbst in den "entspannten" Umlandkommunen wie Gehrden rechts und links um die Ohren gehauen.

    Sowas konnte man machen, als das erste Mal die Eigenheimzulage gekappt wurde.Da waren viele Ämter nett und haben ob der Antragsflut alle Hühneraugen zugedrückt, wenn man versprach, den Rest zugig zu liefern.
    Aber im Augenblick - geht ja mal gar nicht.

    7. ist ungewöhnlich, aber wahrscheinlich Folge des Antragsdisasters
    10. ist naja. Ich kenne Ämter, die "vergessen" nach den Dingern zu fragen.
    Aber muss eigentlich sein.
    Geben gibts den hier
    https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
     
  3. CanTan

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    das ist es ja...da wir sehr unerfahren waren haben wir ja erst auf eigene Faust mit hilfe einer Innenarchitektin (wie dumm) einen Antrag abgegeben...dann meinte das Bauamt sowas muss ein Architekt machen und haben schon unseren Antrag verlängert...tja und nun haben wir einen Architekten und ich steh genau da wo ich im August stand.

    Ich weiß wie gesagt einfach nicht mehr weiter
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2010
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    Sie scheinen ein "Händchen" zu haben. Die Innenarchitektin hätte um die Bauvorlageberechtigung wissen müssen. An sich können die auch Innen-A. haben, aber wenn nicht, haben die i.d.R. Kollegen "an der Hand".
    Und jetzt so eine "Zierde" unserer Zunft - autsch.

    Machen - nu wirds spannend.
    Sie können:
    die Kammer ansprechen - wird bei so einer Type nicht viel helfen auf die Schnelle
    einen Anwalt nehmen - Ausgang ungewiss. Evtl schmeisst er dann ganz hin. Hätte den Vorteil, dass Sie in relativ schnell los wären, aber dann fast bei 0 wieder anfangen müssten.
    Warten und hoffen - dann kommt garantiert - und zu Recht - die Ablehnung.

    Der beste Weg wäre wahrscheinlich wirklich, dem Kollegen über einen Anwalt eine kurze Frist mit Ablehnungsandrohung zu schicken, damit der entweder spurt oder raus ist.
    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
     
  5. #25 garfield1, 10.11.2010
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    wenn nur die LP 4 erbracht wird, mag das rechnerisch passen. Die zeichnerische Darstellung ist LP 3. Wer macht 1-3? ich hatte noch keinen sparwütigen Bauherrn, der brauchbare Bestandszeichnungen oder gar - wie auch immer - verwertbare Antragszeichnungen mitbrachte. Bei diesem Umbau sollte man vor dem Antrag mit dem Statiker zumindest mal reden -> Aufwand.
    Tut mir leid, aber für 500,- geht das nur nebenbei abends am Küchentisch mit geklauter Software.

    Der TO hilft das leider natürlich nicht weiter
     
  6. lawyer

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    Genau: Angemessene letzte Frist zur Leistung nach § 323 BGB setzen, besser über einen RA.
    :biggthumpup:
     
  7. lulu66

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    Ist denn die Liste klar eine Liste der fehlenden Unterlagen oder eine Liste der insgesamt abzugebenden?
    Liest sich wie ein Bauherreninfoblatt...
     
  8. #28 Schwarz, 10.11.2010
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    sollte das wirklich alles fehlen wäre das schon ganz schön schwach.

    liest sich eher wie ein nicht ausgedünntes standard eingangs- und unterlagenanforderungsschreiben der bauaufsicht. ich kenne solche schreiben auch, vielleicht nicht so ausführlich, bei manchen objekten, wo die unterlagen allerdings trotzdem von uns beigefügt waren, aber als fehlend deklariert waren. da hilft in der regel ein entsprechendes anschreiben. im moment haben wir einen fall, wo wir den abstandsflächenplan schon zwei mal eingereicht haben, er aber letztens immer noch als fehlend deklariert wurde.

    ... aber (!) ...

    hier kann ich mir unter umständen eine andere konstellation vorstellen:

    architekt kommuniziert bauaufsicht, im gespräch gibt es die info was schon von (nicht qualifizierter) innenarchitektin eingereicht wurde bzw. vorliegt und er ergänzt nur noch ein paar wesentliche unterlagen nach gutdünken. so fälle hatten wir vor jahren auch schon, wo wir mitten im verfahren von anderen büros übernommen haben und ein teil der unterlagen von uns nicht erneurt werden musste. kann es auch geben. liegt wohl auch im ermessensspielraum des sachbearbeiters. bei 500.-€ :mauer honorar würde ich mir zunächst auch versuchen so sachen zu umgehen.

    schwarz
     
  9. CanTan

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    Hallo zusammen,
    nun hatten wir uns wieder breitquatchen lassen und er hat einige Unterlagen uns gegeben...wie seine Zeichnungen. Dann hat er gesagt das er alles am 22.11 abgeben wollte. In dem zuge hat er uns eine Rechnung da gelassen in dem stand wenn wir sein Honorar in höhe von ca. 640 Euro nicht bis zum 24.11 bezahlen würden, dass er dann nach dem normalen Architektenhonorar eine Rechnung erstellen würde???? ALs ich ihn darauf ansprach warum er so eine Rechnung abgibt und dann auch noch so eine kurze frist hat er diese auf 10 Tage also den 1.12 verlängert. Tja er hat die Unterlagen wieder nicht abgegeben..dann meinte er am Dienstag 23.11 hätte er alles abgegeben. Donnerstag rufen wir das Bauamt an und die sagen er hat nichts abgegeben. Daraufhin wurde er von meinem Mann angerufen (auf den Ab gesprochen) als wir ihn dann endlich am Abend erreicht haben meinte er hätte es am gleichen Tag (Donnerstag) alles abgegeben. Als wir nach einer Bescheinigung fragten meinte er diesen nicht zu haben aber er könnte diesen morgen (also heute) abholen und uns heute bringen ...nun das hat er das wieder nicht gemacht. Wir haben ihm nun eine schriftliche Frist bis Dienstag den 30.11 gegeben.

    Kann mir bitte jemand einen Tipp geben wie ich nun vorgehen kann??? Er muss mir doch irgendwie bescheinigen das er alles abgegeben hat...wie soll ich das sonst nachvollziehen? Was ist wenn er die Frist nicht einhält und am 30.11 nicht alles abgegeben hat. Kann ich vom Vertrag zurück treten und einen anderen Architekten beauftragen oder muss ich seine Rechnung bezalen...er droht ja schriftlich dann anders abzurechnen? Ich habe eine frist vom Bauamt bis zum 6.12 das ist nie im leben zu schaffen für einen anderen Architekten...die nette Dame vom Baumamt meinte aber wir könnten evtl. bis zum 17.12 verlängern. Leider deckt meine Rechtschutz alles was mit umbau zu tun hatt nicht ab.

    Wieviel kostet es überhaupt wenn durch das nicht abgeben der Unterlagen der Antrag abgelehnt wird...und kann ich dann einen neuen Beantragen.
    Ich habe aufgegeben zu hinterfragen warum dieser Mensch sich so verhält...ich kann es mir einfach nicht erklären. Bei den ganzen Gesprächen redet er sich raus und geht nicht darauf ein warume r den nicht das tut was er sagt...wir werden nur abgewimmelt
    Wie kann uns die Architektenkammer hier helfen?

    Vielen Dank...ihre wirklich verzweifelte CanTan:) verliere aber trotzdem nicht meinen Mut.
     
  10. Baumal

    Baumal

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    das ist ja eine ganz schräge geschichte, in du reingeraten bist.
    wende dich an die architektenkammer hannover.

    "schied- oder schlichtungstelle".

    vielleicht treten sie ihm mal gehörig in den a....
     
  11. #31 Baufuchs, 26.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da könnte man auf die Idee kommen, das sei Nötigung.
     
  12. #32 Manfred Abt, 26.11.2010
    Manfred Abt

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    Liebe Tanja (geraten),
    mach es wie von Baumal empfohlen. Wir sehen hier zwar auch nur eine Seite aber es sieht doch alles danach aus, als ob der Architekt (wenn es denn wirklich einer ist) der absolute Griff ins Klo war.

    Gibts denn niemanden im Umfeld, der euch bzgl. des gesamten Vorgehens etwas unterstützen kann? Trotzdem alles Gute, lasst euch das Wochenende nicht vermiesen.
     
  13. CanTan

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    @Manfred..danke:)versuche wirklich mir das Wochenende nicht zu vermiesen..gestern war unser Hochzeitstag..tja in all den Jahren der erste wo ich wirklich traurig war:(
    und noch bin
    hätten wir jemand in unserem Umfeld...dann wären wir nicht in dieser Situation...das ding ist ja...er ist ein gaaaaanz entfernter bekannter mit dem wir mal vor 15 Jahren mal Kontakt hatten...ja stimmt das war wohl nichts.
    Was könnt ihr mir noch raten...komme ich aus dem Vertrag raus?
     
  14. #34 Manfred Abt, 26.11.2010
    Manfred Abt

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    mal ganz ehrlich: habt ihr denn irgendwann mal einen Stempel von ihm gesehen, wo seine Nummer bei der Architektenkammer mit drauf steht?

    Persönlich würde ich:
    • mich mal davon verabschieden, dass das noch was wird
    • ihm den Vorschlag machen: 400 € und wir vergessen die Sache
    • wenn er nicht zustimmt ihm seine 500 € geben und seine Ergebnisse in den Papierkorb stecken, ihm davon nichts erzählen
    • Neuanfang ist angesagt
    • anschließend würd ich dann noch versuchen, ihn ein wenig zu ärgern, so mit Architektenkammer, Versicherungnachweis und so. Aber nur so ärgern, dass ich mich selbst nicht wieder ärgere
    Aber im Grunde hatten wir doch schon gesagt:
    • ab zur Architektenkammer, kann aber Arbeit auslösen, die real bewertet mehr als 500 € kostet und zudem noch nervt
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2010
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    Die Telefonnummern der Justiziare der AK Nds hatte ich oben irgndwo shcon mal angegeben.
    Die werden aber keine Einzelfallberatung im Sinne von -machen Sie dasunddas und sie sind den Kollegen los- erteilen.

    Allerdings sollte die Kammer über das Verhalten des "Kollegen" schon informiert werden!

    Helfen kann da nur ein Baurechts-RA - in H kann ich Dir 2 gute Kanzleien nennen. Bei Bedarf bitte PN. Formgerechte Fristsetzung und gleichzeitig Schadenersatzandrohung usw usw usw.

    Das kriegt Ihr weder alleine noch mit Forenhilfe hin.

    Aber das alles hatten wir doch vor über 3 Wochen schon mal gesagt. Jetzt wird die Zeit eng.
    Also den Anwalt bitten, auch an die Behörde ein entsprechendes Schreiben mit Erklärungen und der Bitte um Fristverlängerung zu verfassen.
    Das sieht ggf. besser aus, wenn denen klar wird, dass da ein Anwalt mit dem Schluri Schlitten fährt. Dann fällt es denen leichter, die Frist zu gewähren als wenn Ihr da schreibt.
     
  16. CanTan

    CanTan

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    ja vor drei Wochen haben wir uns ja sozusagen ausgesprochen und vernünftig alles weitere abgesprochen...dann ist er in das alte schema verfallen..nun gut..ich habe die ganze Nacht davon geträumt :mauer
    Kann ich den Bauantrag nun mit einem anderen Architekten in ANgriff nehmen? Muss ich dann alle Formulare neu machen lassen...die ganzen Berechnungen und so weiter?
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - aber ggf doppelt bezahlen, wenn der Schluri nicht sachgerecht gekündigt wird

    Kommt drauf an, was die Trantüte da veranstaltet hat.
    Von kompletter Neuanfertigung ausgehen und freuen, wenn Teile brauchbar waren.
     
  18. sepp

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    ganz einfach -
    beauftragter architekt hat keine baugenehmigung erwirkt und ist somit nicht honorarberechtigt. ihr müsst nur sicherstellen, daß er einen nachbessererungsversuch nicht erbringen wollte/konnte.
     
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