Blower Door Test

Diskutiere Blower Door Test im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; @Ebel: "Der BT hat die Aufgabe übernommen nach den genehmigten Unterlagen zu bauen. Und in der Genehmigung steht, daß der BDT zur Abnahme...

  1. Bruno

    Bruno

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    @Ebel:

    "Der BT hat die Aufgabe übernommen nach den genehmigten Unterlagen zu bauen. Und in der Genehmigung steht, daß der BDT zur Abnahme vorzuliegen hat."

    Steht das da? Das wissen wir nicht. Aber immerhin wäre das ein Ansatz. Genehmigte Unterlagen des Bauantrags zur Bestimmung des Leistungssolls. Was ist aber, wenn der BT freiwillig 4 cm mehr aufs Dach legt und erklärt, er habe die Genehmigung übererfüllt, auch ohne BD-Test? Die Baugenehmigung wird dadurch nicht ungültig. Der BT kann m.E. alles heilen, indem er eine aktualisierte Wärmebedarfsberechnung im Rahmen der EnEV und des vielleicht mit der alten Berechnung garantierten Energiebedarfs vorlegt.

    @JDB:

    Der Nachweis der luftdichten Bauweise läuft genauso wie der Nachweis jeder Bauweise, die den a.a.R.d.T. entsprechen soll. Richtige Ausführung wählen, überwachen, dokumentieren. Eine schwarze Wanne muss ich auch nicht durch Fluten und Messen überprüfen lassen um eine Abnahme zu bekommen. Schallschutz weise ich durch Dokumentation der Baustoffe und der Ausführung nach, nicht durch eine Messung. Auch ein bestandener BlowerDoor-Test zeigt übrigens nur, wie undicht ein Gebäude noch ist. Und ein Haus das den BD-Testwert nach EnEV erfüllt, kann in Teilbereichen mangelhaft undicht sein. In Wirklichkeit geht es beim Testergebnis deshalb gar nicht um "Mangel oder nicht" sondern um "Bonus zu Recht in Anspruch genommen oder nicht".
     
  2. Bruno

    Bruno

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    @JDB

    "Im Vereinfachten Verfahren eindeutig :
    Siehe Tabelle 2, Zeile 3
    http://www.luftdicht.de/enev/anhang 1.htm
    Unstrittich , meine ich ..."

    Die Werte sind unstrittig, wenn erst mal feststeht, ob ...
    Das "ob" klärt sich daraus aber nicht.
     
  3. MAB

    MAB Gast

    Na also

    Jetzt dröseln wir langsam auf. Blower-Door-Test für:
    1. Erfüllung der ENEV-Berechnung
    2. Feststellen von Undichtigkeiten

    Mir geht es mehr um 2. Und genau da ist eben der Mangel viel leichter zu "behaupten", vor allem für Raucher :)

    1. ist eben ein juristisches Problem, was hier sicher nicht geklärt werden kann.
     
  4. Bruno

    Bruno

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    nicht dass ein falscher Eindruck entsteht

    Ich will nicht mit aller Gewalt den Beweis antreten, dass der BT den Test nicht abliefern muss, obwohl m.E. viel dafür spricht. Einzig den Hinweis darauf, dass der BT scharf gerechnet und entsprechend knapp gedämmt hat und deshalb ohne BD-Test die öffentlich-rechtlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen kann, muss ich gelten lassen. Der bestandene BD-Test legitimiert dann den Bonus für die Berechnung.

    Trotz eingehaltenem Gesamtgrenzwert können aber mangelhafte Fehlstellen vorliegen. Mir persönlich wäre ein Haus lieber, das ohne den Rechentrick auskommt, denn es hat ca. 6% bessere Verbrauchswerte. Dazu gute Detailplanung und Überwachung der Ausführung, das ist Bestätigung genug für die Dichtigkeit auch ohne BD-Test.
     
  5. JDB

    JDB

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    Wenn der Bauträger auch ohne den Bonus auskäme, dann stünde er nicht im Nachweis.
    (Er schießt sich ja nicht selbst ins Knie, oder?)

    Somit ist diese Theorie realtitätsfremd.
     
  6. Ebel

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    Grüneintragung

    Wenn jemand anders baut, als nach der Grüneintragung, muß er sich genaugenommen die Änderung abnicken lassen (neuer Grünstempel). Das in der Praxis nicht jede sinnvolle Änderung zum Abnicken eingereicht wird, steht auf einem anderen Blatt.

    Anders sieht es aus, wenn der BDT nicht im Energiebedarfsausweis steht. Dann ist noch nicht geklärt, ob der AN den Test machen muß oder nicht. Bei den relativ geringen Kosten im Vergleich zur Bausumme könnten evtl. Gerichte den Nachweis als zumutbar ansehen. Für Sanitär, Elektro, Heizung usw. sind ja jetzt schon Nachweise gefordert.

    Aber solange das noch nicht geklärt ist, ist der Bauherr gut beraten notfalls den BDT auf sine Kosten machen zu lassen, wenn sich der AN weigert. Wenn dann der Test nicht erfüllt ist, hat der AN die Kosten sowieso zu erstatten (jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß ihn ein Gericht dazu verdonnert), aber es werden evtl selbst bei erfüllten BDT Stellen entdeckt, die den Regeln der Technik widersprechen und die sind auch bei erfülltem BDT ein Mangel - wo auch die Kosten des BDT einklagbar sind. Und wenn alles gut ist dann sollten die Kosten den Bauherren nicht reuen - er weiß nämlich, daß er nicht auf einem Pulverfaß sitzt.
     
  7. #27 Herbert, 12.11.2002
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    An JDB

    Das freut mich, dass mein EnEV-Dokument zur Anwendung kommt - und dann noch bei dem Thema! Sie können auch direkt bis zum Ziel verlinken. Dazu habe ich kleine unscheinbare blaue Punkte eingefügt. Wenn Sie die anklicken, erscheint der komplette Link in der Eingabezeile. Mal proben: http://www.luftdicht.de/enev/anhang 1.htm#Anhang1Tabelle2Zeile3
     
  8. Bruno

    Bruno

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    @JDB: ich sehe das auch so, dass der BT den Bonus nicht ohne Grund in Anspruch genommen hat. Darum wird er ihn brauchen. Selbst wenn er ohne BD-Test die öff.-rechtl. Anforderungen erfüllen würde, könnte man ihn wegen der versprochenen Werte Qp und HT festnageln. Mir geht in dem ganzen Thread eigentlich nur gegen den Strich, dass aus dem allgemeinen Rechtssatz mit der Beweislast beliebige Nachweise abgeleitet werden sollen. Bei meinem nächsten Auto verlange ich einen Nachweis des tatsächlichen Benzinverbrauchs, einen Nachweis der dB der Innengeräusche, ein Gutachten über die Einhaltung von PCB-Werten, Messungen zur Biegesteifigkeit der tragenden Teile, U-Werte der Wärmeschutzverglasung, Störstrahlungen der Elektrik, natürlich alles am Objekt gemessen. Jede Anforderung der zig Normen und Aussagen im Prospekt lasse ich mir durch individuell gefertigte Nachweise bestätigen.
     
  9. JDB

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    Nicht beliebige Nachweise, Bruno ...

    aber Luftwechselraten-Bonus nur mit Dichtheitsprüfung

    ist eigentlich gar keine Diskussion um die Konsequenz wert...

    ---
    @Herbert : Dein Link funzt nicht anders als meiner....
     
  10. #30 Herbert, 12.11.2002
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  11. JDB

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    @herbert:
    jetzt ja, vorhin nein, haste was geändert ?
     
  12. #32 Herbert, 12.11.2002
    Herbert

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    Nee

    nichts.
     
  13. #33 Herbert, 12.11.2002
    Herbert

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    Der letzte Teil des Links

    ist eine Textmarke (beginnend mit dem Zeichen "#"). Es erscheint ganz kurz der Anfang der verlinkten Seite und dann wird zu der Textmarke gesprungen. Ich habe auch schon seltene Fälle beobachtet, dass der Sprung zur Textmarke nicht ausgeführt wird.
     
  14. MAB

    MAB Gast

    Habs kapiert

    Ich hab kapiert, was Bruno meint. Weitergeführt (oder besser: weitergesponnen?) hat er auch völlig Recht. Gerade in Verbindung mit der neuen VOB.

    Ich möchte hier noch mal deutlich darauf hinweisen, daß meine Stellungnahme eben NICHT allgemeingültig ist. Ich fordere doch keine Druckprüfung bei einer weißen Wanne!

    Aber Bruno hat etwas vorausgesetzt, was es eben in der Praxis viel zu selten gibt: AUSFÜHRUNGSKONTROLLE durch unabhängigen Fachmann.

    Bei so manchen Anbieter von Häuser (egal ob Architzekt, GÜ, GU, Fetighaus, Holzhaus, Plastehaus) ist ja wohl gesundes Mißtrauen angebracht.

    Woher kommen sonst die ganzen Schadensbilder?

    Zurück zum Fall: gerade lokale (!!) Undichtigkeiten werden durch die Bekleidung verdeckt (zugekleistert, zugepfuscht etc.). Der Schaden macht sich erst sehr sehr sehr lange Zeit später bemerkbar. Und außer B-D-T gibt es keinen Beweis für die Dichtigkeit.

    Lassen wir mal das juristische weg, können wir uns auf eines einigen:

    AUF JEDE FALL B-D-T, auch wenn es auf eigene Kosten gehen sollte?
     
  15. #35 Herbert, 13.11.2002
    Herbert

    Herbert

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    Ein Gefühl dafür,

    ob ein Haus dicht ist, merkt man bei strammem Herbstwind auch schon mit der bloßen Hand. Letzten Aufschluss gibt dann der Blower-Door-Test.
     
  16. MAB

    MAB Gast

    Na, Herbert!

    Du sollst doch nicht alles verraten :)
     
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